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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Provokativer Ansatz: Recht auf eigenes Spiegelbild?
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Alt 28.06.2020, 12:10   #1
MakiSG
 
 
Registriert seit: 05.06.2013
Ort: St. Gallen
Beiträge: 687
Provokativer Ansatz: Recht auf eigenes Spiegelbild?

Hallo erstmal wieder Mal

Mir ist da heute ein provokativer Ansatz in den Sinn gekommen: Giltet das Recht aufs eigene Bild auch aufs eigene Spiegelbild?

Weil durch die Spiegelung ist es ja bereits nicht mehr das Orginal und darum kann es durchaus eine andere Person sein

Was meint ihr? Was meint unser Hausanwalt? (Haben wir noch einen?)
__________________

Milo
-------------------

Ich muss nicht zu allem meinen Senf dazu geben. Besonders nicht zu meiner Bratwurst!
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Alt 28.06.2020, 12:47   #2
steffenl
 
 
Registriert seit: 17.06.2008
Ort: Gailingen am Hochrhein
Beiträge: 571
Also provokativ finde ich vor allem das Wort "giltet".

Und auf Deine eigentliche Frage würde ich mit "Ja" antworten.
Begründung: es geht um Wiedererkennbarkeit, nicht um technische Umwege (Spiegelung), wie das Abbild entstanden ist.

Ah ja, und zu giltet gehört auch einzigster oder ich ruf Dir dann an - kleiner Scherz am Rande
steffenl ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.06.2020, 12:50   #3
kiwi05
 
 
Registriert seit: 01.10.2011
Ort: Alf / Mosel
Beiträge: 16.898
Ebend.
__________________
Kritik und Kommentare an meinen Bildern sind immer willkommen.
Euer Feedback hilft mir, mich fotografisch weiter zu entwickeln.

Grüße aus Alf an der Mosel
Peter
kiwi05 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.06.2020, 13:58   #4
perser
 
 
Registriert seit: 25.11.2012
Ort: Angeln/Sachsen
Beiträge: 4.258
Zitat:
Zitat von steffenl Beitrag anzeigen
Ah ja, und zu giltet gehört auch einzigster oder ich ruf Dir dann an - kleiner Scherz am Rande
...oder auch (noch) optimaler bzw. optimalste, (noch) maximaler bzw. maximalste, extremste, echteste, meistverkaufteste, erstklassigste, minimalste, lupenreinste... Oder auch v o r programmieren.

Sorry für den Abschweifer, aber diese Vorlage war einfach zu schön...


Zu Deiner Frage, die ich recht originell und irgendwie auch berechtigt finde: Ich bin nicht sicher, ob es hierfür eine klare Regelung gibt.

Vom Gefühl würde ich @steffenl Recht geben. Aber ich könnte mir vorstellen, dass darüber von Fall zu Fall Gerichte entscheiden (sofern jemand klagt) - abhängig etwa vom Grad des Erkannt-werden-Könnens. Denn letztlich ist ein Spiegelbild ja ein seitenverkehrtes Bild, es entspricht damit nicht mehr 1:1 dem Original, bildet schon eine gewisse Verzerrung.
__________________
Gruß Harald

Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.
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Alt 28.06.2020, 14:13   #5
screwdriver
 
 
Registriert seit: 05.12.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 6.402
Zitat:
Zitat von MakiSG Beitrag anzeigen
Hallo erstmal wieder Mal

Mir ist da heute ein provokativer Ansatz in den Sinn gekommen: Giltet das Recht aufs eigene Bild auch aufs eigene Spiegelbild?
Ja.
Dass es ein manipuliertes Bild von dir ist, ändert nichts daran.

Just my 2 Cent
__________________
Gruss aus Berlin, Volker
Es ist ganz einfach, negative Kritik positiv und motivierend klingen zu lassen.
"Schönes Bild" reicht.
screwdriver ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 28.06.2020, 14:33   #6
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 19.639
Wenn Du Dir einen Tag nach der Aufnahme die Haare schneiden lässt, entspricht das Bild auch nicht mehr dem "Original" ...
Entscheidend ist, dass Du erkennbar bist. Die simple Spiegelung ist wenig hinderlich und zudem reversibel.


Dat Ei
__________________


"Wennde met dr Hääd löufs, häsde immer e Aaschloch vürm Jeseech." (Zitat Gerd Köster)
"Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich."
Dat Ei ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.06.2020, 18:38   #7
MakiSG

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 05.06.2013
Ort: St. Gallen
Beiträge: 687
Ist „giltet“ Schweizerdeutsch? Lasse mich gerne belehren, was das „richtige“ deutsche Wort für „gelten in diesem Zusammenhang ist...

Zurück zum Thread: Oh, schade. Blöde Wiedererkennung.
__________________

Milo
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Ich muss nicht zu allem meinen Senf dazu geben. Besonders nicht zu meiner Bratwurst!
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Alt 28.06.2020, 18:44   #8
chefboss
 
 
Registriert seit: 03.06.2010
Ort: Thurgau, CH
Beiträge: 2.372
Kommt darauf an, welchen Model Release Vertrag du mit dir abgeschlossen hast.
Es ist ja kein Offizialdelikt, so erübrigt sich ohne Klage deinerseits die Frage.
__________________
http://www.chefbossfoto.com

Geändert von chefboss (28.06.2020 um 18:47 Uhr)
chefboss ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.06.2020, 19:04   #9
hpike
 
 
Registriert seit: 12.07.2005
Beiträge: 16.214
So wie du es benutzt, heißt es eigentlich "Gilt das Recht aufs eigene Bild.....". Giltet kenne ich nicht.
__________________
Gruß Guido
A-Mount lebt!
Es kommt anders wenn man denkt.
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Alt 28.06.2020, 19:34   #10
kiwi05
 
 
Registriert seit: 01.10.2011
Ort: Alf / Mosel
Beiträge: 16.898
Giltet, giltet nicht.
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Peter
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