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24.03.2023, 14:49 | #91 | |
Themenersteller
Registriert seit: 14.01.2004
Ort: Region Hannover
Beiträge: 9.504
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Na gut, dann eben nicht. Nur stellt sich mir die Frage, warum mir als Dauerlizenzinhaber C1 eine Mail schickt mit der Schlagzeile:
Zitat:
Wissen die neuen Lenker bei C1 eigentlich, was ein Upgrade ist? Aber selbst wenn es für die Dauerlizenz gegolten hätte, gäbe ich niemals für diese halbgare Version 23 209 € aus.
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Gruß Jürgen |
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24.03.2023, 14:51 | #92 |
Themenersteller
Registriert seit: 14.01.2004
Ort: Region Hannover
Beiträge: 9.504
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Das ist auch meine Hoffnung. Ansonsten einfach mal sehen, wie es weitergeht.
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Gruß Jürgen Geändert von jrunge (24.03.2023 um 15:35 Uhr) |
24.03.2023, 17:54 | #93 |
Registriert seit: 30.11.2014
Ort: Arlberg
Beiträge: 258
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Für mich passt das alles nicht so schlecht.
Bin bereits im 3. Abo Jahr, zahle also noch 2 Mal die Abogebühren von 109 Euro und sollte dann eine Lizenz besitzen und könnte das Abo dann kündigen. Muss dann halt noch einen Nachfolger für meine A7R3 kaufen, der von dieser Version unterstützt wird. Ausnutzen kann ich die Möglichkeiten von C1 schon derzeit nicht, und was da die nächsten 2 Jahre noch kommen wird, wird mir denke ich für dieses Jahrzehnt dann locker reichen. Ich hoffe, ich habe da das Angebot von C1 richtig verstanden und mein guter Preis für das Abo wird da nicht zum Hindernis. LG Bruno |
11.11.2023, 14:04 | #94 |
Registriert seit: 15.03.2013
Ort: Berlin
Beiträge: 744
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Ich habe derzeit C1 Vers. 22.
Auf Grund eines sehr guten Angebotes, überlege ich C1 als Abo zu kaufen. Meine Frage: Falls ich irgendwann das Abo kündige, bleibt meine Vers 22 erhalten, oder überschreibt C1 meine Dauerlizenz, so dass ich die dann nicht mehr nutzen kann? |
11.11.2023, 14:38 | #95 |
Registriert seit: 20.11.2016
Beiträge: 1.652
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Wenn es ein Neukauf und kein Upgrade ist sollte die V22 Dauerlizenz weiterhin gültig sein. Der Katalog von der neuen Version wird aber nicht lesbar sein.
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11.11.2023, 15:12 | #96 |
Registriert seit: 15.03.2013
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Beiträge: 744
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Danke
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11.11.2023, 17:17 | #97 | |
Registriert seit: 22.04.2008
Ort: Oberbergischer Kreis
Beiträge: 2.717
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Zitat:
Allerdings wird der Katalog dann nicht mehr für die 22 kompatibel sein, wenn du keinen neuen aufbaust. Deshalb würde ich von dem 22er eine Kopie als Backup sichern. |
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11.11.2023, 17:25 | #98 | |
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 18.850
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Zitat:
Die Lizenz selber sollte erhalten bleiben, wie kk7 schon sagte. Aber die Datei mit dem Lizenzschlüssel wird sehr wahrscheinlich überschrieben. Du kannst also nicht auf einem einzigen Rechner zwei Versionen gleichzeitig mit verschiedenen Lizenzen nutzen. Ich würde vor dem Aktivieren der Abo-Lizenz die alte Version deaktivieren und ggf. nach dem Ende des Abos wieder aktivieren. Wenn du ganz sicher gehen willst, benutzt du für die neue Lizenz eine andere E-Mail-Adresse als für die alte, so dass sie verschiedenen C1-Konten zugeordnet sind.
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Any feature is a bug unless it can be turned off. (Heuer's Law, 1990) |
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11.11.2023, 18:09 | #99 |
Registriert seit: 11.11.2023
Beiträge: 70
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16.3 wird als "Capture one" ohne Zusatz neu, auch in einem neuen Ordner, installiert und kollidiert nicht mit der alten Version. Beide können theoretisch parallel genutzt werden und die alte Lzenz wird nicht beeinflusst.
Für C1 23 wird der Katalog nicht verändert. Von C1 22 dagegen, wird der Katalog gewandelt und damit kann C1 22 den neuen Katalog nicht mehr lesen. |
11.11.2023, 18:41 | #100 |
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 18.850
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Das Programm selber geht in einen neuen Ordner, ja. Die Frage ist, was mit der Lizenzdatei passiert. Die liegt bisher in <%programdata%\Capture One\Capture One\license2.enc>, und wenn die neue Lizenz an derselben Stelle gespeichert wird, ist die alte halt nicht ungültig, aber der Schlüssel ist weg.
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