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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Thema Recht: Stellt euch vor
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Alt 25.11.2014, 18:40   #1
MarieS.
Forumssekretärin
 
 
Registriert seit: 02.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 2.961
Thema Recht: Stellt euch vor

ihr könntet einen Anwalt alles Fragen, was euch zum Thema Fotorecht schon immer unter den Nägeln gebrannt hat.

Hallo liebes Forum,

ja was würdet ihr fragen? Gibt es etwas, was ihr aus dem Bereich Urheberrecht, Personenfotografie, Bilder im Internet, Panoramafreiheit, Lizenzen etc. etc. schon immer wissen wolltet? Gibt es ein aktuelles Thema, das eine Rechtsfrage aufwirft, die euch nicht mehr schlafen lässt?

Keine Angst, ich missbrauche euch nicht als Testballon für Meinungsforschungen zu Fotorechtsbüchern. Die Frage ist tatsächlich ernst gemeint. Hintergrund ist eine Kolumne, die gerade entsteht und die sich genau mit diesen Fragen auseinandersetzen soll. Und was gibt es besseres, als die zu fragen, an die sich die Kolumne auch richten soll?

Wenn ihr mögt, postet in diesem Thread alle Fragen, die ihr einem Juristen auf diesem Gebiet gerne mal gestellt hättet. Gerne auch spezielle Sachen oder Abgefahrenes.

Was die Kolumne natürlich nicht leisten wird, ist Rechtsberatung zu euren konkreten Fällen. Also postet bitte nur allgemeine Fragen. Dafür aber umso mehr.

LG

Marie
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Geändert von MarieS. (25.11.2014 um 18:57 Uhr)
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Alt 25.11.2014, 18:53   #2
Tom D
 
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: Freigericht
Beiträge: 5.539
Ja, da hätte ich was:
Muss man amtliche Kennzeichen an Kfz auf Fotos unkenntlich machen?

Danke.
__________________
Viele Grüße, Tom

Ein Foto zeigt nicht die Wahrheit. Es schlägt nur eine Möglichkeit vor._______
Tom D ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.11.2014, 18:56   #3
hanito
 
 
Registriert seit: 08.09.2005
Beiträge: 2.887
Alpha SLT 99

Zitat:
Zitat von Tom D Beitrag anzeigen
Ja, da hätte ich was:
Muss man amtliche Kennzeichen an Kfz auf Fotos unkenntlich machen?

Danke.
Würde mich auch interessiere. Noch eine Zusatzfrage, wie ist es mit den Kennzeichen auf einer Rennstrecke, z. B. bei Touristenfahrten oder Rallyes?
hanito ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.11.2014, 18:57   #4
MarieS.
Forumssekretärin

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 02.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 2.961
Prima Fragen!
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Alt 25.11.2014, 18:57   #5
Ariovist
 
 
Registriert seit: 16.03.2014
Beiträge: 616
Ich kann nicht mehr schlafen seit ich mich mit der Frage beschäftige, ab wann eine Person (bspw bei der Straßenfotografie) ohne vorherige Zustimmung fotografiert werden darf. Konkret: Ist das Anfertigen eines Bildes, bei der eine Person eindeutig zu erkennen ist, schon rechtsmissbräuchlich, oder erst die Veröffentlichung? Wie verhält es sich bei Personen, die einem den Rücken zugewandt haben, das Gesicht nicht zu erkennen ist. Ist diese Person dennoch identifizierbar bspw durch Gewicht, Größe, Kleidung?

Geändert von Ariovist (25.11.2014 um 19:04 Uhr)
Ariovist ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 25.11.2014, 18:58   #6
hennesbender
 
 
Registriert seit: 30.11.2008
Beiträge: 3.407
Wo kann ich die Antworten lesen?
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hennesbender ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.11.2014, 18:59   #7
MarieS.
Forumssekretärin

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 02.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 2.961
Auch eine gute Frage, gerade strafrechtlich hochaktuell und seit Jahren umstritten
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Alt 25.11.2014, 19:00   #8
MarieS.
Forumssekretärin

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 02.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 2.961
Zitat:
Zitat von hennesbender Beitrag anzeigen
Wo kann ich die Antworten lesen?
Das wir noch nicht verraten. Nur soviel: Es wird online sein und kostenlos.
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Alt 25.11.2014, 19:03   #9
Ariovist
 
 
Registriert seit: 16.03.2014
Beiträge: 616
Zitat:
Zitat von Tom D Beitrag anzeigen
Ja, da hätte ich was:
Muss man amtliche Kennzeichen an Kfz auf Fotos unkenntlich machen?

Danke.
Muss man nicht.

"Die Veröffentlichung eines KfZ-Kennzeichens auf einer Webseite verletzt den betreffenden Fahrzeuginhaber nicht in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dies wäre nur bei Vorliegen weiterer Umstände der Fall, z.B. wenn die Informationen mit einem Aufruf veröffentlicht würden, den PKW zu beschädigen.

Es liegt auch keine Datenschutzverletzung vor, da keine automatisierte Verarbeitung iSd. § 1. Abs. 2 Nr. 3 BDSG gegeben ist."

Landgericht Kassel, Beschl. v. 10.05.2007 - Az. 1 T 75/07

Geändert von Ariovist (25.11.2014 um 19:05 Uhr)
Ariovist ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.11.2014, 19:05   #10
Randomdude
 
 
Registriert seit: 09.10.2013
Ort: Saarland
Beiträge: 142
Zitat:
Zitat von Ariovist Beitrag anzeigen
I Wie verhält es sich bei Personen, die einem den Rücken zugewandt haben, das Gesicht nicht zu erkennen ist. Ist diese Person dennoch identifizieren bspw durch Gewicht, Größe, Kleidung?
Und ab welcher Hintergrundunschärfe?
Randomdude ist offline   Mit Zitat antworten
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