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Alt 27.07.2004, 00:52   #1
ednesier
 
 
Registriert seit: 12.07.2004
Beiträge: 4
garantie

hallo

kann mir jemand sagen, wie sich das mit der garantie verhält?

ich besitze eine dimage7i. die rechnung wurde im märz 03 ausgestellt. nun ist der autofocus kaputt und nichts geht mehr. reparatur-kostenvoranschlag ca. 140€. wer hat die kosten zu tragen?

grüsse ednesier
ednesier ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 27.07.2004, 07:01   #2
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 19.641
Hey ednesier,

herzlich Willkommen an Board. Dein Händler steht Dir gegenüber 2 Jahre lang in der gesetzlichen Gewährleistung. Jedoch dreht sich nach den ersten 6 Monaten die Beweislast um, heißt, daß Du im Zweifel nachweisen mußt, daß der Fehler nicht durch Dich verursacht wurde, sondern latent bereits beim Verkauf im Produkt schlummerte. In der Regel machen Händler diesbzgl. aber keinen Streß.

Dat Ei
__________________


"Wennde met dr Hääd löufs, häsde immer e Aaschloch vürm Jeseech." (Zitat Gerd Köster)
"Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich."
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Alt 27.07.2004, 08:19   #3
ednesier

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 12.07.2004
Beiträge: 4
Zitat:
Zitat von Dat Ei
Hey ednesier,

herzlich Willkommen an Board. Dein Händler steht Dir gegenüber 2 Jahre lang in der gesetzlichen Gewährleistung. Jedoch dreht sich nach den ersten 6 Monaten die Beweislast um, heißt, daß Du im Zweifel nachweisen mußt, daß der Fehler nicht durch Dich verursacht wurde, sondern latent bereits beim Verkauf im Produkt schlummerte. In der Regel machen Händler diesbzgl. aber keinen Streß.

Dat Ei
danke Dat Ei

der händler vielleicht nicht aber der kundendienst von minolta

grüsse ednesier
ednesier ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.07.2004, 08:37   #4
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 19.641
Hey ednesier,

mit dem Kundendienst von Minolta hast Du keinerlei Vertragsverhältnis. Die 1jährige Garantie, die Dir Minolta mit dem Kauf der Kamera freiwillig gewährt hat, ist abgelaufen. Das einzige Vertragsverhältnis, das noch besteht, ist das zum Händler, der seiner gesetzlich geregelten Gewährleistung nachkommen muß.

Dat Ei
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Alt 27.07.2004, 08:38   #5
Dabassman
 
 
Registriert seit: 26.05.2004
Ort: D-59199 Bönen
Beiträge: 136
Zitat:
Zitat von ednesier
Zitat:
Zitat von Dat Ei
Hey ednesier,

herzlich Willkommen an Board. Dein Händler steht Dir gegenüber 2 Jahre lang in der gesetzlichen Gewährleistung. Jedoch dreht sich nach den ersten 6 Monaten die Beweislast um, heißt, daß Du im Zweifel nachweisen mußt, daß der Fehler nicht durch Dich verursacht wurde, sondern latent bereits beim Verkauf im Produkt schlummerte. In der Regel machen Händler diesbzgl. aber keinen Streß.

Dat Ei
danke Dat Ei

der händler vielleicht nicht aber der kundendienst von minolta
Macht nix, ist das Problem des Händlers, da der Dein Vertragspartner ist.

Grüsse
Matthias
Dabassman ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 27.07.2004, 11:26   #6
ednesier

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 12.07.2004
Beiträge: 4
Zitat:
Macht nix, ist das Problem des Händlers, da der Dein Vertragspartner ist.

Grüsse
Matthias
danke,

dann muss ich mich also an den händler wenden

grüsse ednesier
ednesier ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.07.2004, 11:29   #7
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 19.641
Zitat:
Zitat von ednesier
dann muss ich mich also an den händler wenden
Hey ednesier,

kein Grund zu heulen. Lieber noch eine Chance, die Kosten durch den Gewährleistungsanspruch vermeiden zu können, als gar keine.

Dat Ei
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"Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich."
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Alt 24.08.2004, 00:38   #8
ednesier

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 12.07.2004
Beiträge: 4
Zitat:
Zitat von Dat Ei
Hey ednesier,

kein Grund zu heulen. Lieber noch eine Chance, die Kosten durch den Gewährleistungsanspruch vermeiden zu können, als gar keine.

Dat Ei
ging leider nicht mehr, da ich die cam direkt zu minolta bremen schickte . der händler sah sich somit nicht mehr verantwortlich dafür .

also, in solchen fällen erst mit dem händler sprechen, dann schauen, was machbar ist. allerdings erklärte mir der händler, dass ein gewährleistungsfall nur auf fehler, die schon von anfang an bestünden, in frage käme!

grüssle ednesier
ednesier ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.08.2004, 09:31   #9
korfri
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 4.256
Innerhalb des ersten Jahres (oder sind es nur 6 Monate) wird automatisch unterstellt, daß der Mangel bereits von Anfang an bestand.
Im 2. Jahr der Gewährleistung ist dies umgekehrt, und der Beweis dafür ist von Dir zu erbringen.

Insoweit hat der Händler Recht. Leider.
__________________
Gruß Fritz
korfri ist offline   Mit Zitat antworten
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