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02.04.2014, 21:24 | #1 |
Registriert seit: 06.03.2011
Ort: Im Grenzgebiet zwischen Bayern, Franken und BW
Beiträge: 5.599
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Alles Rechtens oder was?
Bei uns kam heute in der Firma eine Rundmail an, die für sagen wir mal, einige Diskussionen gesorgt hat. Dieses Meisterwerk bundesdeutscher Rechtsprechung möchte ich Euch nicht vorenthalten:
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&...63934634,d.Yms Irgend wie verliere ich langsam jede Achtung vor unsere Justiz Oder wie sagte mein Kollege: Entweder ich verliere meinen Versicherungsschutz oder ich riskiere eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung...... Michael |
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02.04.2014, 23:52 | #2 |
Registriert seit: 07.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.273
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Böse Zungen würden sagen, der Staat braucht Geld...da ist "fast jedes Mittel" recht,
Allerdings verstehe ich nicht weshalb der Arzt bei der "Bedutachtung" des verunfallten Verkehrsteilnehmes nicht "innerhalb der Ausübung" seines Berufes gewesen sein soll - muss er gemäß hypokratischem Eid als Mediziner nicht immer helfen. Wie soll es die Notwendigkeit einer Hilfe bei einem Unfall von der Ferne aus beurteilen - gar nicht, somit war der Weg zum Fahrzeug und zurück Arbeitsweg. Aber dies ist nur meine laienhafte Meinung und nicht die eines Juristen.
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Gruß aus Bayern Steve |
03.04.2014, 06:53 | #3 |
Moderator
Registriert seit: 27.07.2004
Ort: D-81539 München
Beiträge: 6.920
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Auch die gesetzliche Unfallversicherung ist letztlich eine Versicherung und deren Hauptzweck besteht bekanntlich darin, so viel Geld wie möglich einzusammeln und möglichst nie wieder rauszugeben. Die Versicherten sind doch dabei eh nur Kollateralschäden.
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Ciao Stefan |
03.04.2014, 06:56 | #4 |
Registriert seit: 06.02.2009
Ort: Freiburg / Baden-Würtemberg
Beiträge: 111
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Also ehrlich gesagt sehe ich das genau so wie der Richter sich entschieden hat.
Der Weg zur Arbeit war nach dem ersten Unfall unterbrochen und somit bestand auch kein Versicherungsschutz mehr. Ist zwar moralisch gesehen unverständlich, aber rechtlich ist das korrekt.
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Rechtschreibfehler sind voll beabsichtigt und dienen zur Belustigung der Leser !!! |
03.04.2014, 07:05 | #5 |
Moderator
Registriert seit: 14.04.2006
Ort: Bissendorf, Landkreis Osnabrück
Beiträge: 4.171
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Jeder Unfallhelfer ist doch auch gesetzlich versichert.
Beispiel: http://www.rp-online.de/leben/gesund...-aid-1.2591276 Aus diesem Grund müsste im konkreten Fall eine Absicherung trotzdem gegeben sein, wenn auch aus anderem Grund.
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Gruß Frank „In der Informatik geht es genau so wenig um Computer, wie in der Astronomie um Teleskope.“ (Edsger W. Dijkstra) |
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03.04.2014, 07:18 | #6 | |
Registriert seit: 06.02.2009
Ort: Freiburg / Baden-Würtemberg
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Zitat:
Davon gehe ich auch mal aus, dass in dem Fall die gesetzliche / private Versicherung in Kraft tritt. Es ist aber egal ob Unfallhelfer, Arzt oder sonst wer. Auch wen er nach dem ersten Unfall sich gleich auf den weg zum Telefon macht um die Polizei zu rufen ist der Weg zur Arbeit unterbrochen. Ich denke dass es in dem Fall darum ging ob die Versicherung des Arbeitgeber bezahlen muss.Ohne Versicherungsschutz war der Arzt in dem Moment nicht.
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03.04.2014, 07:22 | #7 |
Registriert seit: 03.03.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1.780
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Ich bin der festen Überzeugung, dass der Fall noch nicht beendet ist.
Wenn die Betroffenen Familie einen guten Rechtsanwalt hat oder findet und den Willen dieses Urteil anzufechten, sehe ich gute Aussichten den Fall zu drehen. Warum? Unstrittig ist, dass der Mann sich auf einem Arbeitsweg befand. Um sein Ziel zu erreichen, muss er all dafür notwendigen Handlungen unternehmen und auch durch allerlei Ursachen unterlaufene Fehler korrigieren. Zum Beispiel könnte er durch kurze Unachtsamkeit eine Ausfahrt verpassen und muss einen Umweg fahren. Das würde auch keine Unterbrechung bedeuten. Nun hat er durch einen Fehler einen Unfall verursacht, daraus folgt, dass er zur Hilfeleistung verpflichtet ist. Diese Handlungen dienen eindeutig dazu, einen Fehler zu korrigieren oder Folgen abzuwenden. Seine Handlungen stehen ursächlich mit seiner Fahrt im Zusammenhang und einem dabei unterlaufenem Fehler. Wenn er einen Unfall beobachtet hätte und aus Verantwortungs- und Pflichtgefühl Hilfe leisten wollte, dann könnte man der Argumentation folgen. Aber nicht, wenn er eigene Fehler korrigiert oder Folgen abwenden will. Das kann unmöglich ein neues Handlungsziel darstellen. Da sehe ich den Ansatz das Urteil zu drehen. Matthias Geändert von fallobst (03.04.2014 um 07:26 Uhr) |
03.04.2014, 07:30 | #9 | |
Registriert seit: 26.02.2007
Ort: an der Mosel
Beiträge: 4.176
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Jede Bezugsberechtigung einer staatlichen Leistung braucht ihre Grenzen.
Diejenigen, die dieses Urteil nicht verstehen, dürfen gerne mal ausführen, wo SIE die Grenze in Bezug auf das Ende des Unfallversicherungsschutzes ziehen würden. Das ist leider nicht so einfach. Macht man auf dem Weg zur Arbeit einen Umweg, ist es meist schon aus mit "Arbeitsunfall", es gibt aber auch Ausnahmen, z.B. der Umweg über die KiTa, um die Brut abzuliefern. Der Weg zum Kiosk wegen Zeitungsbezug ist aber ein Ausschlusskriterium. Niemand hat dem Mann irgendwelche Vorwürfe gemacht. Es wurde lediglich festgestellt, wo die Grenze für die Absicherung von "Verhalten" durch die gesetzliche Unfallversicherung ist. Zitat:
Geändert von Itscha (03.04.2014 um 07:34 Uhr) |
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03.04.2014, 07:36 | #10 | ||
Moderator
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Zitat:
Zitat:
Offenbar sieht das Gericht das aber anders und daraus ergibt sich für mich jetzt die Frage, was man in Zukunft selber bei einem Unfall auf dem Arbeitsweg tun sollte, um sich konform zur Rechtssprechung zu verhalten. Ich fahre selber jeden Tag fast 200km. Wenn schönes Wetter ist, lasse ich den Dienstwagen auch mal zu Hause stehen und fahre nicht Autobahn sondern mit dem privaten Cabrio über die Landstraße. Da ist dann klar, daß ich auf den Versicherungsschutz verzichte, aber ich würde natürlich begrüßen, daß alle Handlungen auf dem normalen Arbeitsweg, die der gesunde Menschenverstand anrät, auch juristisch soweit gedeckt sind, daß für mich oder eventuelle Hinterbliebene dadurch kein existenzielles Risiko entsteht - und genau das sehe ich nach so einem Urteil nicht mehr gegeben.
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Ciao Stefan Geändert von eac (03.04.2014 um 07:45 Uhr) |
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