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25.01.2022, 14:20 | #71 |
Registriert seit: 11.08.2004
Ort: Woinem
Beiträge: 31.987
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Mich würde mal interessieren, ob der beliebte Passus "Der Rechtsweg ist ausgeschlossen." für Cashback-Aktionen rechtens ist. Das kann ich mir nicht wirklich vorstellen.
"Hey, wenn Du mein supertolles Produkt von meinen bevorzugtem Dealern kaufst, bekommst Du von mir 200 € bar auf die Kralle - aber nur wenn ich Lust habe."
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.___. (O,o) /)__) █Meine SUF-Bilder / Island-Bilder -"-"-██P.S.: Wissenschaft ist keine Meinung. |
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25.01.2022, 14:54 | #72 |
Registriert seit: 17.02.2016
Ort: Bern
Beiträge: 4.965
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Der Thread hat das Potenzial, weit über 100 Einträge zu generieren...
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Grüsse aus der Schweiz Hans-Peter |
25.01.2022, 15:21 | #73 |
Registriert seit: 16.11.2019
Beiträge: 2.739
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Hans-Peter
Hoffentlich wird das nicht so ein Dauerbrenner wie der "Nikon ist tot" Thread oder wie der hieß. |
25.01.2022, 15:21 | #74 |
Registriert seit: 16.01.2004
Beiträge: 6.132
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ich auch nicht, wird auch ungültig sein - wie übrigens recht viele in AGBs enthaltene Elemente. AGBs sind oftmals eher Wunsch-/Abschreckungsvorstellungen à la "wir hätten das gerne so, wenn das aber doch nicht rechtens sein sollte, dann eben Rechtslage". Lustig auch bei gegeneinanderstehenden AGBs
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25.01.2022, 15:28 | #75 |
Registriert seit: 10.11.2007
Ort: Nordschwarzwald
Beiträge: 8.904
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Denke ich auch. Konzerne fantasieren sich da gerne etwas zusammen. Bei Microsoft war es z.B. so, dass sie den Gebrauchtverkauf ihrer Software unterbinden wollten, was vor Gericht aber keinen Bestand hatte.
#75 auf dem Weg zur 100!
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Einige meiner Bilder: Winter und Polarlicht Nordnorwegen 2016 . Australien . Von Kalifornien nach Montana . Grönland 2016 . Australien 2009 . Meine Homepage |
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25.01.2022, 15:58 | #76 | |||
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: D 12051 Berlin 44
Beiträge: 2.934
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Zitat:
Zitat:
Ich musste seitens Sony beim 200600G auch Bilder nachträglich einsenden, habe die selben wie vorher benutzt und die waren seltsamerweise dann in Ordnung und alles ging seinen Gang. Zitat:
Wie sieht das eigentlich aus, darf eine Person nur max. 2 Produkte gleichzeitig zum Cashback anmelden und das war es dann für immer? Oder könnte man zwei Produkte (beide auf eine Rechnung) und etwas später zeitversetzt das dritte Produkt (etwas später gekauft) zum Cashback anmelden?
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Tschüss Pittisoft (Peter)..... Geändert von Pittisoft (25.01.2022 um 16:00 Uhr) |
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25.01.2022, 16:13 | #77 |
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 18.850
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Das gilt pro Aktion. Also zwei Blitze zum Winter-Cashback und ein halbes Jahr später den dritten zum Sommer-Cashback würde vermutlich gehen. Natürlich müssen die dann auch im jeweiligen Aktionszeitraum gekauft werden.
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Any feature is a bug unless it can be turned off. (Heuer's Law, 1990) |
25.01.2022, 16:23 | #78 |
Registriert seit: 14.01.2004
Ort: Region Hannover
Beiträge: 9.504
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Deshalb gibt's auch seit heute für α7R III und α7R IV 200 € Sofort-Rabatt.
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Gruß Jürgen |
25.01.2022, 16:40 | #79 | |
Registriert seit: 15.03.2013
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Beiträge: 744
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Zitat:
Im Zweifel würde ich 2 kaufen und ein paar Tage später weiteres, oder die Rechnung des 3. anders datieren lassen. Geht meistens beim Fachhändler seines Vertrauens. |
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25.01.2022, 16:43 | #80 | |
Registriert seit: 13.02.2016
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Beiträge: 2.685
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Zitat:
Kann vorkommen - ich irre mich ja auch manchmal und mir ist so ein Cashback nicht wirklich wichtig...
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-------------- Servus Felix |
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