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25.01.2022, 11:55 | #61 |
Registriert seit: 09.07.2013
Ort: Baden bei Wien
Beiträge: 856
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Verstehe das ganze Theater eigentlich nicht.
Alles ist genau beschrieben und wenn man die Bedingungen gelesen hat kann man eigentlich nichts falsch machen. Ich hab jetzt schon einige Aktionen in Anspruch genommen und man hat relativ schnell eine Antwort bekommen, ob man für diese Aktion berechtigt ist. Das Geld war danach auch sehr schnell auf dem Konto. Ich glaube der TO hat 2 entscheidende Fehler gemacht: Nachdem man Ihm mitgeteilt hat, daß das Bild der Verpackung nicht akzeptiert wurde, hätte er einfach eines nachreichen müssen ohne zu sagen, daß er dieses nicht mehr besitzt. Wahrscheinlich hätte es genügt, wenn ihm der neue Besitzer ein entsprechende mit Hand und Objektiv zukommen hätte lassen und man dieses dann eingereicht/nachgereicht hätte. Die Information, daß man das Objektiv bereits verkauft hat war auch entbehrlich und lieferte den endgültigen Ablehnungsgrund. Mir tut der TO aber trotzdem leid, weil es dumm gelaufen ist und es Sony eigentlich egal ist was nach der Aktion mit dem Objektiven passiert, so war es halt eine Steilvorlage, leider. Manchmal zahlt man eben Lehrgeld und ich bin mir sicher alles die hier mitgelesen haben passiet dieser Fehler sicher nicht mehr.
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LG Paul https://www.eyeem.com/u/duffy2512 https://www.instagram.com/duffy_2512_public/ https://youpic.com/paulduck2512/ |
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25.01.2022, 12:29 | #62 |
Registriert seit: 10.02.2005
Ort: 31552 Apelern
Beiträge: 19.416
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Der TO hat das Objektiv (bewusst) weiterverkauft, das ist der entscheidende Grund für die Ablehnung des Cashback.Von dumm gelaufen kann man nicht ausgehen.Meine Meinung.Bei einem möglichen Cashback werde ich mehrere Meinungen zu Rate ziehen.
Geändert von Ernst-Dieter aus Apelern (25.01.2022 um 12:35 Uhr) |
25.01.2022, 12:46 | #63 |
Registriert seit: 28.09.2003
Ort: D 10557 Berlin Moabit
Beiträge: 16.791
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Man kann auch alles komplizierter machen als es in Wirklichkeit ist.
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mit einem Gruß von einem Dithmarscher aus dem Zentrum Berlins (Moabit) Ditmar |
25.01.2022, 12:52 | #64 |
Registriert seit: 01.10.2011
Ort: Alf / Mosel
Beiträge: 16.902
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Oh, ich freue mich jetzt schon darauf....
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Kritik und Kommentare an meinen Bildern sind immer willkommen. Euer Feedback hilft mir, mich fotografisch weiter zu entwickeln. Grüße aus Alf an der Mosel Peter |
25.01.2022, 12:52 | #65 | |
Registriert seit: 01.11.2010
Ort: Vörstetten
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Zitat:
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25.01.2022, 12:54 | #66 | |
Registriert seit: 13.02.2016
Ort: Österreich
Beiträge: 2.684
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Zitat:
Er war sich halt nur nicht bewusst, dass er dadurch offenbar den Cashbackanspruch verliert - das kann ja vorkommen und ist auch sicher auch nicht solch ein Vergehen wie es hier dargestellt wird. Aber dazu ist ja ein Forum (auch) da: hinterher wird einem von möglichst jedem erklärt wie dämlich man sich verhalten hat. Ich denke der TO wird es das nächste Mal klüger anlegen und 200.- sind ja jetzt auch nicht gerade ein Vermögen. P.S.: Ich bin auch schon einmal über die "Bedingungen" von Sony gestolpert: ich habe mir 3 Blitzgeräte gekauft und die Cashbackaktion eingereicht. Einer wurde abgelehnt, da man nur "zwei Zubehörprodukte pro Haushalt Cashback" beantragen kann. Ich habe das vorher auch nicht recherchiert - ich habe mir die Bedingungen nämlich gar nicht durchgelesen. Der Händler hat mir aber vorher gesagt, dass ich für alle Geräte Cashback bekommen würde. Pech gehabt
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-------------- Servus Felix |
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25.01.2022, 13:35 | #67 | |
Chefheizer
Registriert seit: 30.03.2015
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Beiträge: 4.823
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Zitat:
Für den Account und Cashback braucht man eine gültige Adresse in Österreich. Da wird nix hingeschickt oder angerufen. Ich habe diese, wo ich auch Post empfangen könnte, somit war das einfach für mich.
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So long Peter ....ich administriere nicht, ich moderiere nur.... Geändert von peter2tria (25.01.2022 um 14:04 Uhr) |
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25.01.2022, 13:38 | #68 |
Moderator
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Beiträge: 6.919
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Da war allerdings der Fehler ganz offensichtlich, Blitzgeräte von Sony zu kaufen. Hättest du Godox Blitze genommen, hättest du bessere Leistung für weniger Geld bekommen und keinen Cashback benötigt.
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Ciao Stefan |
25.01.2022, 13:41 | #69 |
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 18.850
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Ein Blick in die Teilnahmebedingungen lohnt sich immer. Auch wenn man meint, sie schon zu kennen, denn die ändern sich auch gerne von Aktion zu Aktion. Aktuell heißt es "maximal zwei gleiche Produkte pro Haushalt" – die drei Blitzgeräte würden also jetzt wahrscheinlich durchgehen, wenn es wenigstens zwei verschiedene Modelle sind.
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Any feature is a bug unless it can be turned off. (Heuer's Law, 1990) |
25.01.2022, 13:56 | #70 |
Registriert seit: 13.02.2016
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Beiträge: 2.684
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Ich hätte die Blitzgeräte sowieso gekauft - aber dann hat mir der Händler eben von dem Cashback erzählt und ich hab´s probiert
Es waren aber eh nur 50.- oder 100.-, also keinesfalls "kaufentscheidend" auch wenn ich es von Anfang an gewusst hätte
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-------------- Servus Felix |
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