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06.09.2023, 19:56 | #21 |
Registriert seit: 17.02.2016
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Beiträge: 4.978
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Was ich auch sehr schätze an Windows: die beiden Subsysteme für Unix und Android.
Wenn man eben andersrum unterwegs ist, also grundsätzlich Windows und nur ab und zu mal Linux nutzt, passt das sehr gut. Und wenn man gewisse Android Apps auch auf dem Windows PC nutzen will, ist das natürlich auch ein Vorteil. Und für beide Subsysteme verlang MS keinen Obulus, wird einfach mitgeliefert, um es den Kunden möglichst einfach zu machen, Windows zu nutzen. Meine am meisten benutzte Android App on Windows: → Bild in der Galerie
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Grüsse aus der Schweiz Hans-Peter |
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06.09.2023, 20:10 | #22 | ||
Registriert seit: 16.01.2004
Beiträge: 6.149
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Zitat:
Zitat:
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07.09.2023, 08:42 | #23 | |||
Registriert seit: 17.02.2016
Ort: Bern
Beiträge: 4.978
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Hab mir mal die Mühe gemacht, im Microsoft Servicevertrag, der ab 30. September 2023 gelten soll, den Passus zu suchen, der offensichtlich so schlimm ist, dass einige keine Microsoft Dienste mehr nutzen wollen. Als erstes mal ein Überblick der Änderungen, die MS den Kunden offiziell mitgeteilt hat:
Zitat:
Zitat:
Wenn jemand KI Dienste nutzen will, muss er dem Dienst ja sagen, was er will, z.B. "Mach mir ein Foto mit einem Eisvogel auf einem Ansitz über einem langsam fliessenden Fluss". Dann bekomme ich ein KI generiertes Bild. Wenn MS sich jetzt herausnimmt, diese Eingaben zu verarbeiten und zu speichern, um die Ergebnisse, sowie missbräuchliche Nutzung zu überwachen, finde ich da nichts Ungewöhnliches. Und einen Passus, der MS erlaubt, auf alle vom User gespeicherten Daten zuzugreifen um die KI anzulernen, habe ich im Servicevertrag nicht ausfindig machen können. Es geht wohl eher um den Passus b. bei "Ihre Inhalte". Aber der ist schon länger drin und nicht neu. Zitat:
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Grüsse aus der Schweiz Hans-Peter Geändert von HaPeKa (07.09.2023 um 08:44 Uhr) |
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07.09.2023, 08:48 | #24 |
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 19.641
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Danke HaPe!
Dat Ei
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07.09.2023, 10:03 | #25 | |
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Ort: Im Grenzgebiet zwischen Bayern, Franken und BW
Beiträge: 5.586
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Zitat:
b. Soweit dies notwendig ist, um Ihnen und anderen die Dienste bereitzustellen (z. B. durch das Ändern von Grösse, Form oder Format Ihrer Inhalte zur besseren Speicherung oder Anzeige), um Sie und die Dienste zu schützen und um die Produkte und Dienste von Microsoft zu verbessern, gewähren Sie Microsoft eine weltweite und gebührenfreie Lizenz für geistiges Eigentum zur Verwendung Ihrer Inhalte, z. B. um Kopien Ihrer Inhalte zu erstellen oder Ihre Inhalte aufzubewahren, zu übertragen, neu zu formatieren, mithilfe von Kommunikationswerkzeugen zu verteilen und über die Dienste anzuzeigen. Falls Sie Ihre Inhalte in Bereichen eines Diensts veröffentlichen, in denen sie öffentlich oder ohne Einschränkungen online verfügbar gemacht werden, können Ihre Inhalte in Demos oder Materialien zur Bewerbung des Diensts erscheinen. Einige der Dienste werden durch Werbung unterstützt. Informationen zur Personalisierung von Werbung durch Microsoft finden Sie auf der Seite https://choice.live.com. Wir verwenden nicht das von Ihnen in E-Mails, Chats, Videoanrufen oder Mailboxnachrichten Gesagte und nicht Ihre Dokumente, Fotos oder anderen persönlichen Dateien für zielgerichtete Werbung an Sie. Unsere Werberichtlinien sind ausführlich in der Datenschutzerklärung behandelt. klingt das schon nach einer Generalerlaubnis in meinen Daten rumzuschnüffeln und sie zu Verwerten. Dass man bei der Installation von Windows auch nur die Auswahl zwischen "Ich erlaube Windows etwas auf meinen Rechner rumzuschnüffeln" und "Ich erlaube Windows überall auf meinen Rechner rumzuschnüffeln" steigert mein Vertrauen in Microsoft jetzt auch nicht unbedingt. Dass Windows fleißig nach Hause telefoniert, ist ja dank diverser Untersuchungen der c`t bekannt, genau so wie diverse US- Einrichtungen gesteigertes Interesse an diesen Daten haben. Ich hab mal spaßeshalber ein passendes Bundestagspapier (DSGVO und Nutzung US-amerikanischer Cloud-Dienste) heruntergeladen. https://www.bundestag.de/resource/bl...1-pdf-data.pdf Hier das Fazit daraus: Zitat "3. Fazit Ein Transfer personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Cloud-Computing an einen Empfänger in der USA ist nur unter den besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO zulässig. Seit dem sog. Schrems II-Urteil des EUGH ist es nicht mehr möglich, die Übermittlung auf einen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission gemäß Art. 45 DSGVO zu stützen. Eine Übermittlung auf der Grundlage von geeigneten Garantien nach Art. 46 DSGVO, wie beispielsweise Standarddatenschutzklauseln oder Binding Corporate Rules, bleibt grundsätzlich möglich. In diesem Fall müssen aber zusätzliche Maßnahmen getroffen werden, die die übermittelten Daten im konkreten Einzelfall angemessen vor dem unbeschränkten Zugriff der US-Sicherheitsbehörden schützen. Als zusätzliche Maßnahmen kommen insbesondere verschiedene Formen der Datenverschlüsselung in Betracht. Diese werden jedoch nicht in jedem Fall praktikabel oder ausreichend sein. Kann der in der Union ansässige Verantwortliche bzw. sein dort ansässiger Auftragsverarbeiter keine hinreichenden zusätzlichen Maßnahmen ergreifen, um einen solchen Schutz zu gewährleisten, ist er verpflichtet, die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA auszusetzen oder zu beenden. Neben den geeigneten Garantien des Art. 46 DSGVO besteht die Möglichkeit der Datenübermittlung nach einem der in Art. 49 DSGVO normierten Ausnahmetatbestände. Diese sind jedoch eng auszulegen, da das von der DSGVO vorgesehene Regel-Ausnahmeverhältnis nicht missachtet werden darf. Zudem bestehen Zweifel an der Praktikabilität des Ausnahmetatbestandes der Einwilligung, die hier am ehesten in Betracht zu ziehen sein dürfte" Zitat Ende Ist jetzt Nichts, was bei mir für übermäßiges Vertrauen sorgt Allerdings bin ich kein studierter Rechtswissenschaftler, sollte ich da was falsch verstanden haben, mich bitte korrigieren......
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Grüße Michael Fotografie ist das Festhalten des flüchtigen Augenblicks..... Geändert von Porty (07.09.2023 um 10:44 Uhr) |
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07.09.2023, 11:43 | #26 |
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Da bin ich bei dir, Michael, dieser Passus würde mir auch nicht gefallen, wenn ich ein MS-Konto hätte. Aber er ist nicht neu, der steht schon länger so da. Ich seh einfach, dass die Änderungen per 30. September 2023, die von allen gefürchtet werden, keine massive Verschlimmerung des Vertrags bedeutet, die wirklich kritischen Punkte sind schon seit längerem drin. Und ich bin mir sicher, dass ähnliche Formulierungen, die in der Tragweite übrigens nur Juristen verstehen können, auch in Apple und Google Verträgen drin sind. Und dort auch schon seit längerem.
Hier noch ein heise Artikel zu den geänderten Datenschutzrichtlinien: Microsoft bessert beim Datenschutz nach Aber man muss wohl Jura studiert haben, um bei diesen Vertragswerken durchblicken zu können. Ich persönlich geh im Jura lieber Wandern und Fotografieren
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Grüsse aus der Schweiz Hans-Peter Geändert von HaPeKa (07.09.2023 um 11:50 Uhr) |
07.09.2023, 12:19 | #27 | |
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 19.641
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Moin, moin,
Zitat:
Dat Ei
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07.09.2023, 15:12 | #28 |
Registriert seit: 28.09.2003
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Beiträge: 16.804
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Dann ist es doch gut Methusalem. dito! Ich verstehe diese ganze Hysterie auch nicht, und was Treiber (Drucker etc.), da sehe ich auch den Hardware Hersteller in der Pflicht.
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mit einem Gruß von einem Dithmarscher aus dem Zentrum Berlins (Moabit) Ditmar Geändert von Ditmar (07.09.2023 um 15:18 Uhr) |
07.09.2023, 15:22 | #29 |
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Any feature is a bug unless it can be turned off. (Heuer's Law, 1990) |
25.09.2023, 16:39 | #30 |
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