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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Grundsatz Laber Thread: Windows - Mac - Linux.
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Alt 06.09.2023, 19:56   #21
HaPeKa
 
 
Registriert seit: 17.02.2016
Ort: Bern
Beiträge: 4.978
Was ich auch sehr schätze an Windows: die beiden Subsysteme für Unix und Android.
Wenn man eben andersrum unterwegs ist, also grundsätzlich Windows und nur ab und zu mal Linux nutzt, passt das sehr gut. Und wenn man gewisse Android Apps auch auf dem Windows PC nutzen will, ist das natürlich auch ein Vorteil. Und für beide Subsysteme verlang MS keinen Obulus, wird einfach mitgeliefert, um es den Kunden möglichst einfach zu machen, Windows zu nutzen.

Meine am meisten benutzte Android App on Windows:


Bild in der Galerie
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Grüsse aus der Schweiz
Hans-Peter
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Alt 06.09.2023, 20:10   #22
Crimson
 
 
Registriert seit: 16.01.2004
Beiträge: 6.149
Zitat:
Zitat von HaPeKa Beitrag anzeigen
Was ich auch sehr schätze an Windows: die beiden Subsysteme für Unix und Android.
das ist wohl wahr gerade die WSL2 ist ein großer Schritt (wobei ich/wir sie nur für Linux nutzen).

Zitat:
Zitat von HaPeKa Beitrag anzeigen
Meine am meisten benutzte Android App on Windows:


Bild in der Galerie
was es alles gibt... da bleibe ich allerdings doch bei der Hardware-Version (15c), auch wenn die nach ein paar Jahrzehnten etwas gebraucht daherkommt
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Alt 07.09.2023, 08:42   #23
HaPeKa
 
 
Registriert seit: 17.02.2016
Ort: Bern
Beiträge: 4.978
Hab mir mal die Mühe gemacht, im Microsoft Servicevertrag, der ab 30. September 2023 gelten soll, den Passus zu suchen, der offensichtlich so schlimm ist, dass einige keine Microsoft Dienste mehr nutzen wollen. Als erstes mal ein Überblick der Änderungen, die MS den Kunden offiziell mitgeteilt hat:
Zitat:
  1. In der Kopfzeile haben wir das Veröffentlichungsdatum in 30. Juli 2023 und das Datum des Inkrafttretens in 30. September 2023 geändert.
  2. Im Abschnitt „Schutz Ihrer Daten“ haben wir die Definition von „Ihre Inhalte“ so erweitert, dass sie Inhalte umfasst, die durch Ihre Nutzung unserer KI-Dienste generiert werden.
  3. Im Abschnitt „Verhaltensregeln“ haben wir einen Passus hinzugefügt, der die Einführung von KI-Diensten und deren Nutzung erläutert.
  4. Im Abschnitt „Nutzung von Dienste und Support” haben wir einen Abschnitt zu Moderation und Durchsetzung hinzugefügt, in dem Benutzern diese Praktiken erläutert und verständlich dargestellt werden.
  5. Im Abschnitt „Dienstspezifische Bestimmungen” haben wir die folgenden Ergänzungen und Änderungen vorgenommen:
    a. Wir haben einen Verweis auf Dynamics 365 hinzugefügt, da Registrierungen für die Testversion dieses Produkts über die Authentifizierung per Microsoft-Konto aktiviert werden können.
    b. Wir haben im Abschnitt „Bing Places” die Bereitstellung von Benutzerlizenzen erläutert, durch die sichergestellt wird, dass das Produkt die jeweiligen funktionalen Anforderungen erfüllt.
    c. Wir haben einen neuen Abschnitt zu Speicherplatz von Microsoft erstellt, der sowohl OneDrive als auch Outlook.com umfasst und Änderungen im Branding widerspiegelt. Der neue Abschnitt erläutert die aktuelle Handhabung von Speicherkontingenten, bei der Outlook.com-Anlagen auf OneDrive- und Outlook.com-Speicherkontingente angerechnet werden. Ausserdem wird ein Link zu einer Seite mit weiteren Informationen bereitgestellt.
    d. Im Abschnitt „Microsoft Rewards“ haben wir einen zusätzlichen Passus zum globalen Rollout des Programms, Unterstützung für die automatische Registrierung der Benutzer von Microsoft-Konten und zu andere Programmänderungen sowie einen Passus mit zusätzlichen Informationen zum Programm hinzugefügt.
    e. Wir haben einen Abschnitt zu KI-Diensten hinzugefügt, in dem wir bestimmte Einschränkungen, die Verwendung von „Ihre Inhalte” sowie Anforderungen in Zusammenhang mit der Nutzung der KI-Dienste erläutern.
  6. Im Abschnitt „HINWEISE” haben wir Änderungen bezüglich des Hinweisstatus für bestimmte Lizenzen und Patente durchgeführt.
  7. In den gesamten Bestimmungen haben wir Änderungen durchgeführt, die die Bestimmungen klarer gestalten sowie Grammatik-, Rechtschreib- und andere ähnliche Fehler beseitigen sollen. Ausserdem haben wir Namen und Hyperlinks aktualisiert.
Offensichtlich ist der rote Passus der Stein des Anstosses. Von daher hier mal, was im Servicevertrag zu den KI Diensten steht:
Zitat:
q. KI-Dienste. Microsoft bezeichnet oder beschreibt "KI-Dienste" als Dienste, die ein System künstlicher Intelligenz ("KI") beinhalten, von ihm angetrieben werden oder bei denen es sich um ein solches handelt.
i. Reverse-Engineering. Sie dürfen die KI-Dienste nicht verwenden, um zugrunde liegende Komponenten der Modelle, Algorithmen und Systeme aufzudecken. Sie dürfen beispielsweise nicht versuchen, die Gewichte von Modellen zu bestimmen und zu entfernen.
ii. Extraktion von Daten. Sofern nicht ausdrücklich erlaubt, dürfen Sie keine Methoden zum Web Scraping, Web Harvesting oder zur Web-Datenextraktion verwenden, um Daten aus den KI-Diensten zu extrahieren.
iii. Beschränkungen der Nutzung von Daten aus den KI-Diensten. Die dürfen die KI-Dienste oder Daten aus den KI-Diensten nicht verwenden, um andere KI-dienste (direkt oder indirekt) zu erstellen, zu schulen oder zu verbessern.
iv. Nutzung Ihrer Inhalte. Im Rahmen der Bereitstellung der KI-Dienste verarbeitet und speichert Microsoft Ihre Eingaben in den Dienst sowie die Ergebnisse aus dem Dienst. um missbräuchliche oder schädliche Nutzung oder Ergebnisse des Dienstes zu überwachen und zu verhindern.
v. Ansprüche Dritter. Sie sind allein für die Verteidigung gegen Ansprüche Dritter in Bezug auf Ihre Nutzung der KI-Dienste unter Einhaltung geltender Gesetze verantwortlich (einschliesslich unter anderem Urheberrechtsverletzungen oder sonstigen Ansprüchen hinsichtlich Ihrer Inhaltsergebnisse während Ihrer Nutzung der KI-Dienste).
Wenn ich das so lese, kann ich die Histerie nicht ganz nachvollziehen.
Wenn jemand KI Dienste nutzen will, muss er dem Dienst ja sagen, was er will, z.B. "Mach mir ein Foto mit einem Eisvogel auf einem Ansitz über einem langsam fliessenden Fluss". Dann bekomme ich ein KI generiertes Bild.
Wenn MS sich jetzt herausnimmt, diese Eingaben zu verarbeiten und zu speichern, um die Ergebnisse, sowie missbräuchliche Nutzung zu überwachen, finde ich da nichts Ungewöhnliches.

Und einen Passus, der MS erlaubt, auf alle vom User gespeicherten Daten zuzugreifen um die KI anzulernen, habe ich im Servicevertrag nicht ausfindig machen können. Es geht wohl eher um den Passus b. bei "Ihre Inhalte". Aber der ist schon länger drin und nicht neu.
Zitat:
b. Soweit dies notwendig ist, um Ihnen und anderen die Dienste bereitzustellen (z. B. durch das Ändern von Grösse, Form oder Format Ihrer Inhalte zur besseren Speicherung oder Anzeige), um Sie und die Dienste zu schützen und um die Produkte und Dienste von Microsoft zu verbessern, gewähren Sie Microsoft eine weltweite und gebührenfreie Lizenz für geistiges Eigentum zur Verwendung Ihrer Inhalte, z. B. um Kopien Ihrer Inhalte zu erstellen oder Ihre Inhalte aufzubewahren, zu übertragen, neu zu formatieren, mithilfe von Kommunikationswerkzeugen zu verteilen und über die Dienste anzuzeigen. Falls Sie Ihre Inhalte in Bereichen eines Diensts veröffentlichen, in denen sie öffentlich oder ohne Einschränkungen online verfügbar gemacht werden, können Ihre Inhalte in Demos oder Materialien zur Bewerbung des Diensts erscheinen. Einige der Dienste werden durch Werbung unterstützt. Informationen zur Personalisierung von Werbung durch Microsoft finden Sie auf der Seite https://choice.live.com. Wir verwenden nicht das von Ihnen in E-Mails, Chats, Videoanrufen oder Mailboxnachrichten Gesagte und nicht Ihre Dokumente, Fotos oder anderen persönlichen Dateien für zielgerichtete Werbung an Sie. Unsere Werberichtlinien sind ausführlich in der Datenschutzerklärung behandelt.
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Grüsse aus der Schweiz
Hans-Peter

Geändert von HaPeKa (07.09.2023 um 08:44 Uhr)
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Alt 07.09.2023, 08:48   #24
Dat Ei
 
 
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Beiträge: 19.641
Danke HaPe!


Dat Ei
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"Wennde met dr Hääd löufs, häsde immer e Aaschloch vürm Jeseech." (Zitat Gerd Köster)
"Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich."
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Alt 07.09.2023, 10:03   #25
Porty
 
 
Registriert seit: 06.03.2011
Ort: Im Grenzgebiet zwischen Bayern, Franken und BW
Beiträge: 5.586
Zitat:
Zitat von HaPeKa Beitrag anzeigen
Und einen Passus, der MS erlaubt, auf alle vom User gespeicherten Daten zuzugreifen um die KI anzulernen, habe ich im Servicevertrag nicht ausfindig machen können. Es geht wohl eher um den Passus b. bei "Ihre Inhalte". Aber der ist schon länger drin und nicht neu.
Wenn ich mir den fraglichen Passus durchlese:


b. Soweit dies notwendig ist, um Ihnen und anderen die Dienste bereitzustellen (z. B. durch das Ändern von Grösse, Form oder Format Ihrer Inhalte zur besseren Speicherung oder Anzeige), um Sie und die Dienste zu schützen und um die Produkte und Dienste von Microsoft zu verbessern, gewähren Sie Microsoft eine weltweite und gebührenfreie Lizenz für geistiges Eigentum zur Verwendung Ihrer Inhalte, z. B. um Kopien Ihrer Inhalte zu erstellen oder Ihre Inhalte aufzubewahren, zu übertragen, neu zu formatieren, mithilfe von Kommunikationswerkzeugen zu verteilen und über die Dienste anzuzeigen. Falls Sie Ihre Inhalte in Bereichen eines Diensts veröffentlichen, in denen sie öffentlich oder ohne Einschränkungen online verfügbar gemacht werden, können Ihre Inhalte in Demos oder Materialien zur Bewerbung des Diensts erscheinen. Einige der Dienste werden durch Werbung unterstützt. Informationen zur Personalisierung von Werbung durch Microsoft finden Sie auf der Seite https://choice.live.com. Wir verwenden nicht das von Ihnen in E-Mails, Chats, Videoanrufen oder Mailboxnachrichten Gesagte und nicht Ihre Dokumente, Fotos oder anderen persönlichen Dateien für zielgerichtete Werbung an Sie. Unsere Werberichtlinien sind ausführlich in der Datenschutzerklärung behandelt.

klingt das schon nach einer Generalerlaubnis in meinen Daten rumzuschnüffeln und sie zu Verwerten.
Dass man bei der Installation von Windows auch nur die Auswahl zwischen
"Ich erlaube Windows etwas auf meinen Rechner rumzuschnüffeln" und
"Ich erlaube Windows überall auf meinen Rechner rumzuschnüffeln"
steigert mein Vertrauen in Microsoft jetzt auch nicht unbedingt. Dass Windows fleißig nach Hause telefoniert, ist ja dank diverser Untersuchungen der c`t bekannt, genau so wie diverse US- Einrichtungen gesteigertes Interesse an diesen Daten haben.

Ich hab mal spaßeshalber ein passendes Bundestagspapier (DSGVO und Nutzung US-amerikanischer Cloud-Dienste) heruntergeladen.
https://www.bundestag.de/resource/bl...1-pdf-data.pdf
Hier das Fazit daraus:
Zitat

"3. Fazit
Ein Transfer personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Cloud-Computing an einen Empfänger in der USA ist nur unter den besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO zulässig. Seit
dem sog. Schrems II-Urteil des EUGH ist es nicht mehr möglich, die Übermittlung auf einen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission gemäß Art. 45 DSGVO zu stützen. Eine Übermittlung
auf der Grundlage von geeigneten Garantien nach Art. 46 DSGVO, wie beispielsweise Standarddatenschutzklauseln oder Binding Corporate Rules, bleibt grundsätzlich möglich. In diesem Fall
müssen aber zusätzliche Maßnahmen getroffen werden, die die übermittelten Daten im konkreten
Einzelfall angemessen vor dem unbeschränkten Zugriff der US-Sicherheitsbehörden schützen. Als
zusätzliche Maßnahmen kommen insbesondere verschiedene Formen der Datenverschlüsselung in
Betracht. Diese werden jedoch nicht in jedem Fall praktikabel oder ausreichend sein. Kann der in
der Union ansässige Verantwortliche bzw. sein dort ansässiger Auftragsverarbeiter keine hinreichenden zusätzlichen Maßnahmen ergreifen, um einen solchen Schutz zu gewährleisten, ist er verpflichtet, die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA auszusetzen oder zu beenden.
Neben den geeigneten Garantien des Art. 46 DSGVO besteht die Möglichkeit der Datenübermittlung nach einem der in Art. 49 DSGVO normierten Ausnahmetatbestände. Diese sind jedoch eng
auszulegen, da das von der DSGVO vorgesehene Regel-Ausnahmeverhältnis nicht missachtet werden
darf. Zudem bestehen Zweifel an der Praktikabilität des Ausnahmetatbestandes der Einwilligung,
die hier am ehesten in Betracht zu ziehen sein dürfte
"
Zitat Ende
Ist jetzt Nichts, was bei mir für übermäßiges Vertrauen sorgt
Allerdings bin ich kein studierter Rechtswissenschaftler, sollte ich da was falsch verstanden haben, mich bitte korrigieren......
__________________
Grüße
Michael


Fotografie ist das Festhalten des flüchtigen Augenblicks.....

Geändert von Porty (07.09.2023 um 10:44 Uhr)
Porty ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 07.09.2023, 11:43   #26
HaPeKa
 
 
Registriert seit: 17.02.2016
Ort: Bern
Beiträge: 4.978
Da bin ich bei dir, Michael, dieser Passus würde mir auch nicht gefallen, wenn ich ein MS-Konto hätte. Aber er ist nicht neu, der steht schon länger so da. Ich seh einfach, dass die Änderungen per 30. September 2023, die von allen gefürchtet werden, keine massive Verschlimmerung des Vertrags bedeutet, die wirklich kritischen Punkte sind schon seit längerem drin. Und ich bin mir sicher, dass ähnliche Formulierungen, die in der Tragweite übrigens nur Juristen verstehen können, auch in Apple und Google Verträgen drin sind. Und dort auch schon seit längerem.

Hier noch ein heise Artikel zu den geänderten Datenschutzrichtlinien:
Microsoft bessert beim Datenschutz nach

Aber man muss wohl Jura studiert haben, um bei diesen Vertragswerken durchblicken zu können. Ich persönlich geh im Jura lieber Wandern und Fotografieren
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Grüsse aus der Schweiz
Hans-Peter

Geändert von HaPeKa (07.09.2023 um 11:50 Uhr)
HaPeKa ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.09.2023, 12:19   #27
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 19.641
Moin, moin,

Zitat:
Zitat von Porty Beitrag anzeigen
Zitat

"[I]3. Fazit
Ein Transfer personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Cloud-Computing an einen Empfänger in der USA ist nur unter den besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO zulässig.
aus diesem Grunde schließen Unternehmen die Verträge auch nicht mit Microsoft USA, sondern Microsoft Ireland ab und wählen einen europäischen Tenent, da hier dann wieder die GDPR / DSGVO greift.


Dat Ei
__________________


"Wennde met dr Hääd löufs, häsde immer e Aaschloch vürm Jeseech." (Zitat Gerd Köster)
"Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich."
Dat Ei ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.09.2023, 15:12   #28
Ditmar
 
 
Registriert seit: 28.09.2003
Ort: D 10557 Berlin Moabit
Beiträge: 16.804
Zitat:
Zitat von usch Beitrag anzeigen
Ich will aber gar kein Windows 11 .

Dann ist es doch gut Methusalem.

Zitat:
Zitat von Dat Ei Beitrag anzeigen
Danke HaPe!


Dat Ei
dito!

Ich verstehe diese ganze Hysterie auch nicht, und was Treiber (Drucker etc.), da sehe ich auch den Hardware Hersteller in der Pflicht.
__________________
mit einem Gruß von einem Dithmarscher aus dem Zentrum Berlins (Moabit)
Ditmar

Geändert von Ditmar (07.09.2023 um 15:18 Uhr)
Ditmar ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.09.2023, 15:22   #29
usch
 
 
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 18.865
Zitat:
Zitat von Ditmar Beitrag anzeigen
Dann ist es doch gut Methusalem.
Ja. Nichts anderes hatte ich geschrieben.
__________________
Any feature is a bug unless it can be turned off. (Heuer's Law, 1990)
usch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.09.2023, 16:39   #30
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 19.641
Weil ich gerade drüber gestolpert bin...

"Linus Torvalds on why desktop Linux sucks"


Dat Ei
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