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25.11.2014, 19:40 | #1 |
Forumssekretärin
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Beiträge: 2.962
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Thema Recht: Stellt euch vor
ihr könntet einen Anwalt alles Fragen, was euch zum Thema Fotorecht schon immer unter den Nägeln gebrannt hat.
Hallo liebes Forum, ja was würdet ihr fragen? Gibt es etwas, was ihr aus dem Bereich Urheberrecht, Personenfotografie, Bilder im Internet, Panoramafreiheit, Lizenzen etc. etc. schon immer wissen wolltet? Gibt es ein aktuelles Thema, das eine Rechtsfrage aufwirft, die euch nicht mehr schlafen lässt? Keine Angst, ich missbrauche euch nicht als Testballon für Meinungsforschungen zu Fotorechtsbüchern. Die Frage ist tatsächlich ernst gemeint. Hintergrund ist eine Kolumne, die gerade entsteht und die sich genau mit diesen Fragen auseinandersetzen soll. Und was gibt es besseres, als die zu fragen, an die sich die Kolumne auch richten soll? Wenn ihr mögt, postet in diesem Thread alle Fragen, die ihr einem Juristen auf diesem Gebiet gerne mal gestellt hättet. Gerne auch spezielle Sachen oder Abgefahrenes. Was die Kolumne natürlich nicht leisten wird, ist Rechtsberatung zu euren konkreten Fällen. Also postet bitte nur allgemeine Fragen. Dafür aber umso mehr. LG Marie Geändert von MarieS. (25.11.2014 um 19:57 Uhr) |
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25.11.2014, 19:53 | #2 |
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Beiträge: 5.647
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Ja, da hätte ich was:
Muss man amtliche Kennzeichen an Kfz auf Fotos unkenntlich machen? Danke.
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Viele Grüße, Tom Ein Foto zeigt nicht die Wahrheit. Es schlägt nur eine Möglichkeit vor._______ |
25.11.2014, 19:56 | #3 |
Registriert seit: 08.09.2005
Beiträge: 2.893
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25.11.2014, 19:57 | #4 |
Forumssekretärin
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Beiträge: 2.962
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Prima Fragen!
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25.11.2014, 19:57 | #5 |
Registriert seit: 16.03.2014
Beiträge: 616
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Ich kann nicht mehr schlafen seit ich mich mit der Frage beschäftige, ab wann eine Person (bspw bei der Straßenfotografie) ohne vorherige Zustimmung fotografiert werden darf. Konkret: Ist das Anfertigen eines Bildes, bei der eine Person eindeutig zu erkennen ist, schon rechtsmissbräuchlich, oder erst die Veröffentlichung? Wie verhält es sich bei Personen, die einem den Rücken zugewandt haben, das Gesicht nicht zu erkennen ist. Ist diese Person dennoch identifizierbar bspw durch Gewicht, Größe, Kleidung?
Geändert von Ariovist (25.11.2014 um 20:04 Uhr) |
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25.11.2014, 19:58 | #6 |
Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 3.407
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Wo kann ich die Antworten lesen?
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"Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber haben nicht den gleichen Horizont." (Mark Twain) |
25.11.2014, 19:59 | #7 |
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Auch eine gute Frage, gerade strafrechtlich hochaktuell und seit Jahren umstritten
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25.11.2014, 20:00 | #8 |
Forumssekretärin
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Das wir noch nicht verraten. Nur soviel: Es wird online sein und kostenlos.
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25.11.2014, 20:03 | #9 | |
Registriert seit: 16.03.2014
Beiträge: 616
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Zitat:
"Die Veröffentlichung eines KfZ-Kennzeichens auf einer Webseite verletzt den betreffenden Fahrzeuginhaber nicht in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dies wäre nur bei Vorliegen weiterer Umstände der Fall, z.B. wenn die Informationen mit einem Aufruf veröffentlicht würden, den PKW zu beschädigen. Es liegt auch keine Datenschutzverletzung vor, da keine automatisierte Verarbeitung iSd. § 1. Abs. 2 Nr. 3 BDSG gegeben ist." Landgericht Kassel, Beschl. v. 10.05.2007 - Az. 1 T 75/07 Geändert von Ariovist (25.11.2014 um 20:05 Uhr) |
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25.11.2014, 20:05 | #10 |
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