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20.04.2020, 06:24 | #11 |
Registriert seit: 24.08.2014
Ort: Stuttgart
Beiträge: 3.535
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- was sagt der Verwaltervertrag?
- als Thema für die nächste Eigentümerversammlung auf die Tagesordnung setzen lassen
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Grüße Joachim ------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Das Leben ist einfach...einfach zu schwer. Es wäre so einfach, wenn es einfacher wär' (Lindemann) |
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20.04.2020, 07:23 | #12 | |
Registriert seit: 26.11.2012
Ort: Hamburg
Beiträge: 2.753
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Zitat:
Deshalb die Beantwortung obiger Frage, wenn Dir das Geld zu steht. Die Vorgehensweise ist eigentlich immer die Gleiche: Schreiben schicken (am Besten per Einschreiben Rückschein) mit Fristsetzung. Die Frist sollte in einem annehmbaren Rahmen sein, also 14 Tage (evtl. würde ich auch jetzt 3 Wochen nehmen wg. Corona). Die Frist muss benannt werden, also ein genaues Datum nennen. Wenn diese Frist verstreicht (ein paar Tage noch abwarten ob sich wirklich nichts tut) kannst Du getrost zum Anwalt gehen - oder selbst das Mahnverfahren einleiten. Sollten die sich nur schriftlich melden musst Du natürlich darauf eingehen. |
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20.04.2020, 08:16 | #13 | |
Registriert seit: 10.12.2010
Ort: In Sichtweite der Burg Teck
Beiträge: 2.744
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Zitat:
Gibt es den Beschluss, ist der Betrag sofort fällig. Dann kann man wie beschrieben Druck machen und die Hausverwaltung in Verzug setzten. Hans |
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20.04.2020, 09:11 | #14 |
Registriert seit: 30.08.2013
Ort: Hannover
Beiträge: 1.597
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Eigentlich ist das Standard - die Abrechnung (und alle anderen Dinge der Gemeinschaft) benötigen zwingend und immer eine Eigentümerversammlung und Beschlusslage. Vorher geht da normalerweise gar nichts ... versehentliche Überzahlungen (und ähnliche Dinge) vielleicht einmal außen vor ...
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Gruß Michael ... wer Festbrennweiten benutzt ist nur zu faul zum Zoomen ... |
21.04.2020, 20:56 | #15 |
Registriert seit: 07.04.2009
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Beiträge: 14.267
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Richtig, aber dann wären auch die Auszahlungen an andere Miteigentümer nicht in Ordnung. Somit muss man eigentlich davon ausgehen, dass die Jahresabrechnung bereits beschlossen worden war.
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Gruß aus Bayern Steve |
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21.04.2020, 21:47 | #16 | |
Registriert seit: 10.02.2019
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Beiträge: 1.342
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Zitat:
und Frage an den TO, er sollte das genau beantworten, sonst ist alles Spekulation. PS: Bin Jurist und sogar in dem Bereich tätig... aber zum Glück quasi nur noch für mich |
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