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19.04.2020, 09:49 | #1 |
Registriert seit: 22.07.2015
Ort: Area 73
Beiträge: 115
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Völlig unpassend - Thema Hausverwaltung
Hallo!
Ich habe eine kleine Frage, vielleicht hat von Euch wer auch schon mal so ein Problem, soll auch keine Rechtsberatung werden. Ich bin Miteigentümer in einer WEG und es geht um die Hausgeldabrechnung. Von anderen Eigentümern weiss ich, das diese es teilweise schon im Februar ausbezahlt bekommen haben. Telefonisch konnte ich bis dato nichts erreichen. Welche Vorgehensweise ist denkbar, wenn ein Guthaben nicht ausbezahlt wird? Schriftliche Aufforderung zur Auszahlung zu Termin X per Einschreiben? Oder gleich zu einem Anwalt? (habe ich keinen, müsste ich mir erst noch suchen) Es geht nicht nur um 150€. Es ist ein vierstelliger Betrag, da hört bei mir der Spaß auf, obgleich ich sehr lange die Geduld bewahre. Danke für Eure Tips
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Grüßle, Torsten |
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19.04.2020, 10:20 | #2 |
Registriert seit: 09.07.2007
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 5.939
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Ich weiß zwar nicht , wo area 73 sein soll, aber solche Fragen beantwortet in der Regel auch:
https://www.hug-esslingen.de/index.html
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freundliche Grüsse, Hermann Geändert von Dornwald46 (20.04.2020 um 08:30 Uhr) |
19.04.2020, 12:20 | #3 |
Registriert seit: 05.12.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 6.401
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Gruss aus Berlin, Volker Es ist ganz einfach, negative Kritik positiv und motivierend klingen zu lassen. "Schönes Bild" reicht. |
19.04.2020, 12:32 | #4 | |
Registriert seit: 09.07.2007
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 5.939
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Zitat:
man wird so alt wie eine ... und lernt immer noch dazu
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freundliche Grüsse, Hermann |
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19.04.2020, 13:55 | #5 |
Registriert seit: 07.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.263
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Wenn Du die Abrechnung erhalten hast, muss ein Überschuss zeitnah ausbezahlt werden, ebenso wie eine Nachzahlung dementsprechend zeitnah zu erfolgen hat, bzw. i.d.R.umgehend abgebucht wird.
Betrag per Fax anmahnen - Antwort innerhalb von 8 Tagen einfordern. Vielleicht auch den Beirat der Eigentümerversammlung mal anrufen.... Danach RA oder Haus und Grundbesitzerverein, wie oben bereits genannt.
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Gruß aus Bayern Steve |
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19.04.2020, 15:03 | #6 |
Registriert seit: 14.06.2005
Ort: 64521 Groß-Gerau
Beiträge: 10.454
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Fax? verwendet das echt noch jemand?
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Viele Grüße Ingo ____________________________ Kober? Ach der mit den Viechern! |
19.04.2020, 15:16 | #7 |
Registriert seit: 30.08.2013
Ort: Hannover
Beiträge: 1.589
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Bei uns gab es - für dieses Jahr - ein Schreiben mit beiliegender Abrechnung, aber mit dem Hinweis, dass erst nach erfolgter Eigentümerversammlung und entsprechender Beschlusslage ausgezahlt werden kann ... was mir auch logisch erscheint.
Bei dir haben andere tatsächlich schon etwas bekommen? Oder geht es gar nicht um eine aktuelle Abrechnung?!
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Gruß Michael ... wer Festbrennweiten benutzt ist nur zu faul zum Zoomen ... |
19.04.2020, 16:48 | #8 | ||
Registriert seit: 25.11.2012
Ort: Angeln/Sachsen
Beiträge: 4.204
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Zitat:
Zitat:
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Gruß Harald Es gibt nichts Gutes, außer man tut es. |
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19.04.2020, 17:43 | #9 |
Registriert seit: 28.03.2004
Ort: D-53913 Swisttal
Beiträge: 2.568
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Bei Haus&Grund bist du für wenig Geld zu Rechtsfragen zu Immobilien gut aufgehoben.
Ich bin mir nicht sicher, ob ich die Sachlage richtig verstanden habe: Eine Nebenkostenabrechnung wurde erstellt? (muss wolhl so sein) Erstellt wurde dies von einem von der WEG (Wohungseigentümergemeinschaft9 bestellten Wohnungsverwalter oder von der WEG selber? Mindestens ein Miteigenümer hat einen aus der NK-Abrechnung heraus resultierenden Betrag erhalten - also nicht z. B. einen irrtümlich zuvile überwiesenen Abschlag? Meine private Meinung (ich bin kein Jurist): Ich würde den Ersteller der Abrechnung fragen, aus wlechem Grund er einigen Miteigentümern bereits eine Erstattung gezahlt hat, anderen aber noch nicht. Wenn der Grund für dich nicht nachvollziehbar oder stichhaltig ist, würde ich einen Juristen um Rat fragen. vlG Manfred
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Das Leben ist hart, ungerecht.......und endet mit dem Tode. Ich persönlich bevorzuge das Leben (trotzdem). |
19.04.2020, 20:47 | #10 |
Registriert seit: 07.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.263
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Wenn es so in der Abrechnung stehen würde, was der TO ja nicht geschrieben hat, gebe ich Dir gerne recht - ansonsten besteht die Verpflichtung zur sofortigen Auszahlung, ebenso wie die der sofortigen Nachzahlung.
"Schlupflöcher" sind was anderes.
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Gruß aus Bayern Steve |
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