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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Völlig unpassend - Thema Hausverwaltung
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Alt 19.04.2020, 09:49   #1
Haparanpanda
 
 
Registriert seit: 22.07.2015
Ort: Area 73
Beiträge: 115
Völlig unpassend - Thema Hausverwaltung

Hallo!

Ich habe eine kleine Frage, vielleicht hat von Euch wer auch schon mal so ein Problem, soll auch keine Rechtsberatung werden.
Ich bin Miteigentümer in einer WEG und es geht um die Hausgeldabrechnung.

Von anderen Eigentümern weiss ich, das diese es teilweise schon im Februar ausbezahlt bekommen haben. Telefonisch konnte ich bis dato nichts erreichen.

Welche Vorgehensweise ist denkbar, wenn ein Guthaben nicht ausbezahlt wird?
Schriftliche Aufforderung zur Auszahlung zu Termin X per Einschreiben?
Oder gleich zu einem Anwalt? (habe ich keinen, müsste ich mir erst noch suchen)

Es geht nicht nur um 150€. Es ist ein vierstelliger Betrag, da hört bei mir der Spaß auf, obgleich ich sehr lange die Geduld bewahre.

Danke für Eure Tips
__________________
Grüßle, Torsten
Haparanpanda ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 19.04.2020, 10:20   #2
Dornwald46
 
 
Registriert seit: 09.07.2007
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 5.939
Ich weiß zwar nicht , wo area 73 sein soll, aber solche Fragen beantwortet in der Regel auch:

https://www.hug-esslingen.de/index.html
__________________
freundliche Grüsse, Hermann

Geändert von Dornwald46 (20.04.2020 um 08:30 Uhr)
Dornwald46 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.04.2020, 12:20   #3
screwdriver
 
 
Registriert seit: 05.12.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 6.401
Zitat:
Zitat von Dornwald46 Beitrag anzeigen
area 73


https://www.dastelefonbuch.de/Postleitzahlen/Suche/73


= Esslingen und Umgebung
__________________
Gruss aus Berlin, Volker
Es ist ganz einfach, negative Kritik positiv und motivierend klingen zu lassen.
"Schönes Bild" reicht.
screwdriver ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.04.2020, 12:32   #4
Dornwald46
 
 
Registriert seit: 09.07.2007
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 5.939
Zitat:
Zitat von screwdriver Beitrag anzeigen
aha,
man wird so alt wie eine ... und lernt immer noch dazu
__________________
freundliche Grüsse, Hermann
Dornwald46 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.04.2020, 13:55   #5
steve.hatton
 
 
Registriert seit: 07.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.263
Wenn Du die Abrechnung erhalten hast, muss ein Überschuss zeitnah ausbezahlt werden, ebenso wie eine Nachzahlung dementsprechend zeitnah zu erfolgen hat, bzw. i.d.R.umgehend abgebucht wird.

Betrag per Fax anmahnen - Antwort innerhalb von 8 Tagen einfordern.
Vielleicht auch den Beirat der Eigentümerversammlung mal anrufen....

Danach RA oder Haus und Grundbesitzerverein, wie oben bereits genannt.
__________________
Gruß aus Bayern

Steve
steve.hatton ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 19.04.2020, 15:03   #6
ingoKober
 
 
Registriert seit: 14.06.2005
Ort: 64521 Groß-Gerau
Beiträge: 10.454
Fax? verwendet das echt noch jemand?
__________________
Viele Grüße

Ingo
____________________________
Kober? Ach der mit den Viechern!
ingoKober ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 19.04.2020, 15:16   #7
Klinke
 
 
Registriert seit: 30.08.2013
Ort: Hannover
Beiträge: 1.591
Bei uns gab es - für dieses Jahr - ein Schreiben mit beiliegender Abrechnung, aber mit dem Hinweis, dass erst nach erfolgter Eigentümerversammlung und entsprechender Beschlusslage ausgezahlt werden kann ... was mir auch logisch erscheint.

Bei dir haben andere tatsächlich schon etwas bekommen? Oder geht es gar nicht um eine aktuelle Abrechnung?!
__________________
Gruß Michael

... wer Festbrennweiten benutzt ist nur zu faul zum Zoomen ...
Klinke ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.04.2020, 16:48   #8
perser
 
 
Registriert seit: 25.11.2012
Ort: Angeln/Sachsen
Beiträge: 4.206
Zitat:
Zitat von steve.hatton Beitrag anzeigen
Wenn Du die Abrechnung erhalten hast, muss ein Überschuss zeitnah ausbezahlt werden, ebenso wie eine Nachzahlung dementsprechend zeitnah zu erfolgen hat, bzw. i.d.R.umgehend abgebucht wird.

Betrag per Fax anmahnen - Antwort innerhalb von 8 Tagen einfordern.
Vielleicht auch den Beirat der Eigentümerversammlung mal anrufen....

Danach RA oder Haus und Grundbesitzerverein, wie oben bereits genannt.
Sorry, aber das klingt wie lupenreiner Seminarstoff für Jurastudenten oder angehende Immobilienverwalter. Mit der Realität hat das wenig zu tun. Auch ein Anwalt nützt da kaum. Grau ist alle Theorie, denn dieses Metier ist so voller Schlupflöcher... Ich kann dazu ein wenig mitreden.


Zitat:
Zitat von Klinke Beitrag anzeigen
Bei uns gab es - für dieses Jahr - ein Schreiben mit beiliegender Abrechnung, aber mit dem Hinweis, dass erst nach erfolgter Eigentümerversammlung und entsprechender Beschlusslage ausgezahlt werden kann ... was mir auch logisch erscheint.

Bei dir haben andere tatsächlich schon etwas bekommen? Oder geht es gar nicht um eine aktuelle Abrechnung?!
Das kommt der Wirklichkeit schon deutlich näher.
__________________
Gruß Harald

Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.
perser ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.04.2020, 17:43   #9
Man
 
 
Registriert seit: 28.03.2004
Ort: D-53913 Swisttal
Beiträge: 2.568
Bei Haus&Grund bist du für wenig Geld zu Rechtsfragen zu Immobilien gut aufgehoben.

Ich bin mir nicht sicher, ob ich die Sachlage richtig verstanden habe:
Eine Nebenkostenabrechnung wurde erstellt? (muss wolhl so sein)
Erstellt wurde dies von einem von der WEG (Wohungseigentümergemeinschaft9 bestellten Wohnungsverwalter oder von der WEG selber?
Mindestens ein Miteigenümer hat einen aus der NK-Abrechnung heraus resultierenden Betrag erhalten - also nicht z. B. einen irrtümlich zuvile überwiesenen Abschlag?

Meine private Meinung (ich bin kein Jurist): Ich würde den Ersteller der Abrechnung fragen, aus wlechem Grund er einigen Miteigentümern bereits eine Erstattung gezahlt hat, anderen aber noch nicht.
Wenn der Grund für dich nicht nachvollziehbar oder stichhaltig ist, würde ich einen Juristen um Rat fragen.

vlG

Manfred
__________________
Das Leben ist hart, ungerecht.......und endet mit dem Tode.
Ich persönlich bevorzuge das Leben (trotzdem).
Man ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.04.2020, 20:47   #10
steve.hatton
 
 
Registriert seit: 07.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.263
Zitat:
Zitat von perser Beitrag anzeigen
....

Das kommt der Wirklichkeit schon deutlich näher.
Wenn es so in der Abrechnung stehen würde, was der TO ja nicht geschrieben hat, gebe ich Dir gerne recht - ansonsten besteht die Verpflichtung zur sofortigen Auszahlung, ebenso wie die der sofortigen Nachzahlung.


"Schlupflöcher" sind was anderes.
__________________
Gruß aus Bayern

Steve
steve.hatton ist offline   Mit Zitat antworten
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