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02.01.2020, 22:12 | #1 |
Registriert seit: 08.02.2011
Ort: Ulm
Beiträge: 46
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Fotografieren in der Öffentlichkeit & auf Friedhöfen
Hallo,
ich hätte mal 2 Fragen, bzw. ich würde gerne wissen wie andere darüber denken, ich glaube in diesen Teil des Forum passt das am besten rein!? Ich habe kurz vor Weihnachten eine kleine Reise nach Prag unternommen; und ich habe einmal in einem Shopping-Center einen Kaffee getrunken, als ich gegangen war hab ich noch ein "Erinnerungsfoto" von dem Cafe von außen gemacht. Als ich schon auf der Rolltreppe war kam so ein Typ (war wohl ein Aufpasser vom Shopping-Center) hinter mir hergerannt und meinte ich soll das Foto doch löschen weil da Leute mit drauf sind die das nicht wollen. Zuerst hab ich so getan, als würde ich nicht verstehen was er will, aber er ließ nicht locker, also hab ich das Foto gelöscht, dann war er zufrieden. Ich bin dann am nächsten Tag nochmal gekommen und hab dasselbe Foto (etwas unauffällig) nochmal gemacht Aber mich würde interesieren, wie ist das Grundsätzlich mit Leuten die zufällig im Hintergrund meiner Fotos zu sehen sind? Dürfen die verlangen, dass ich das Bild lösche? Ich denke, im Shopping-Center haben die ja das "Hausrecht", und dürfen wohl vorschreiben was und ob fotografiert werden darf? Aber bei manchen Sehenwürdigkeiten ist es ja praktisch unmöglich zu fotografieren ohne einen Selfie-Kasper mit drauf zu haben! So z.B. im Sommer in New York vor dem Wall-Street-Bullen, die Leute sind Schlange gestanden um Selfies zu machen! Und dann noch eine zweite Frage, neben dem Shopping-Center war ein schöner, alter Friedhof, mit alten Grabmälern die von Efeu überwuchert wurden. Das fotografieren war da erlaubt und ich fotografiere sowas auch immer sehr gerne, und ich versuche mich so unauffällig und pietätvoll wie möglich zu verhalten! Trotzdem habe ich immer ein wenig "moralische Bedenken", denn schließlich ist ein Friedhof kein Touristischer Ort, sondern ein Ort des Trauerns und Gedenkens! Wie denkt ihr darüber? Schöne Grüße, Alexander |
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02.01.2020, 22:23 | #2 |
Registriert seit: 24.08.2014
Ort: Stuttgart
Beiträge: 3.535
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Dafür müsste man das tschechische Recht diesbezüglich kennen. Dürfte sehr schwer werden, da eine kompetente Auskunft (hier) zu erhalten.
zur moralischen Frage: Ich habe selbst schon auf Friedhöfen fotografiert. Ich finde daran auch nichts unmoralisch oder verwerflich. Ich verhalte mich unauffällig und würde nie Trauernde oder Personen überhaupt stören. "gehen Sie mal kurz zur Seite, damit ich den Grabstein besser draufkriege" wäre nicht so meine Art.
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Grüße Joachim ------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Das Leben ist einfach...einfach zu schwer. Es wäre so einfach, wenn es einfacher wär' (Lindemann) Geändert von Harry Hirsch (02.01.2020 um 22:25 Uhr) |
02.01.2020, 22:28 | #3 | |
Registriert seit: 15.03.2006
Ort: Duisburg (nahe am LaPaDu)
Beiträge: 3.263
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Zitat:
Da gibt es eigentlich keine Einschränkungen, wenn man Rücksicht nimmt und den Anstand bewahrt. Ich gebe aber zu bedenken, dass auch auf Friedhöfen das Hausrecht gilt. In Einkaufszentren, egal wo, gilt auch das Hausrecht. Daran hat man sich zu halten. Ansonsten gehören die Tschechen zur EU, also gilt dort das EU-Recht.
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Achtung: Meine Bilder rauschen, dass es einer Sau graust, sind daher leidlich unscharf bis zur Nichterkennung des Hauptmotivs und grundsätzlich grandios gegen den foreneigenen Wind geschifft. Bitte nur anschauen / kommentieren, wenn man das alles ohne Herzklabaster ertragen kann. Für Risiko und Nebenwirkungen fragen sie Ihren Moderator oder auch nicht. |
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02.01.2020, 22:32 | #4 |
Registriert seit: 20.02.2009
Ort: Vorderpfalz
Beiträge: 1.979
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Die DSVGO muss man beachten, sonst könnte es teuer werden.
https://www.datenschutzkanzlei.de/fo...-einwilligung/
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----------------------------- Gruß aus der Pfalz Hans |
02.01.2020, 22:35 | #5 |
Registriert seit: 01.11.2010
Ort: Vörstetten
Beiträge: 6.180
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Natürlich kann jeder darauf bestehen, dass er nicht fotografiert word bzw. dass sein Bild wieder gelöscht wird. Das Recht am eigenen Bild gilt zumindest EU-weit, denke ich.
Friedhöfe zu fotografieren finde ich jetzt nicht bedenklich. Viele haben je auch Park-Charakter. Natürlich gilt auch hier das Recht am eigenen Bild und damit sind andere Besucher zu verschonen. Behutsamkeit sollte gerade an solchen Orten Priorität haben.
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02.01.2020, 22:36 | #6 | ||
Registriert seit: 16.10.2015
Ort: The Bielefeld
Beiträge: 1.441
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Zitat:
muss man das halt dann halt leider vor Ort "diskutieren" Ein Freund von mir machte das immer nach dem Motto: "Pass mal auf, wir sind hier im 4. Stock. Ich selber wiege 130 kg und dort vorne ist das Fenster......" Damit hat er selbst im Krankenhaus den Chefarzt "überzeugt" Spaß beiseite: Ich weiss nicht, wie die das dort mit der DSGVO umgesetzt haben, hier im SUF hatten wir mal einen eigenen Thread dazu https://www.sonyuserforum.de/forum/s...ight=nordkorea Zitat:
Bei "Veröffentlichung" - nicht beim fotographieren. Und bei Fotos gibt es auch noch einen Unterschied zwischen Digital und Kleinbild, denn KB-Film gilt nicht als "Speicherung" im Sinne der DSGVO Deswegen bin ich froh, das ich noch meine alte Minolta 7D habe Die hält jeder für ne Kleinbildfilm-Kamera weil auch noch "Konica-Minolta" draufsteht Naja okay: Bei der A99 fragt inzwischen auch jeder, welcher "Film" da reinkommt Alte Kameras haben eben auch Vorteile ! Geändert von The Norb (02.01.2020 um 23:57 Uhr) |
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04.01.2020, 12:44 | #7 |
Registriert seit: 04.12.2016
Beiträge: 6.733
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Ich kann da die neue Fuji X-Pro 3 empfehlen. Die hat auf der Rückseite anstelle eines normalen Displays ein Minidisplay, wo der Filmschachteldeckel dargestellt wird.
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04.01.2020, 14:08 | #8 |
Themenersteller
Registriert seit: 08.02.2011
Ort: Ulm
Beiträge: 46
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Das Einkaufszentrum hieß Atrium Flora, bei der U-Bahn Station Flora.
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04.01.2020, 21:36 | #9 |
Registriert seit: 03.08.2011
Ort: NRW
Beiträge: 1.869
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Ok, Atrium Flora kenne ich nicht.
Auf deren Website wird nur kommerzielle Fotografie verboten.
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___ Viele Grüße |
03.01.2020, 01:27 | #10 | |
Registriert seit: 05.12.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 6.402
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Zitat:
Erst recht nicht, wenn konkrete Persönlichkeitsrechte betroffen sind. Da braucht man gar nicht erst diskutieren. Anders sieht es draussen aus, wo Panoramafreiheit herrscht. Aber auch das kann eingeschränkt sein, wie z.B. in Frankreich teilweise. PS: Wenn so ein Bild "unersetzbar" ist, hilft eine Ersatzspeicherkarte zum Weiterfotografieren und ein Datenrettungsprogramm, um das "gelöschte" Bild wiederherzustellen. PPS: Wenn sich Personen derart "erwischt" fühlen, kann man ja mal anbieten, das Bild bei der Polizei abzuliefern.
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Gruss aus Berlin, Volker Es ist ganz einfach, negative Kritik positiv und motivierend klingen zu lassen. "Schönes Bild" reicht. |
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