Sony Advertising
Amazon
Forum für die Fotosysteme von Sony und KonicaMinolta
  SonyUserforum - Forum für die Fotosysteme
von Sony und KonicaMinolta
 
Registrieren Rund ums Bild Galerie Objektiv-Datenbank Kalender Forenregeln Nützliches

Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Fragen zur Lohnabrechnung
Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 29.08.2015, 09:25   #1
schneipe
 
 
Registriert seit: 20.06.2015
Ort: Mundelsheim
Beiträge: 166
Fragen zur Lohnabrechnung

Hallo, habe da ein Problem mit Lohnabrechnungen. kann mir jemand Fachkundige Auskunft geben?
Es geht um Nachzahlungen des vorherigen Arbeitgebers und deren Steuerklassen.

grüssle Peter
schneipe ist offline   Mit Zitat antworten
Sponsored Links
Alt 30.08.2015, 19:05   #2
Erster
 
 
Registriert seit: 30.03.2010
Ort: Sonneberg
Beiträge: 2.225
Ich habe nicht wirklich Ahnung, musste mich aber aus aktuellem, eigenen Anlass damit befassen.
Vielleicht so viel dazu: Du kannst immer nur einen Hauptarbeitgeber haben. Bei dem hast Du irgendeine Steuerklasse 1 bis 5. Nachzahlungen, die auf einen Zeitraum ausgestellt sind, wo Du schon beim neuen Arbeitgeber warst, müssen nach Steuerklasse 6 versteuert werden. Die ist wie die 1, aber ohne Grundfreibetrag. Theoretisch könntest Du auch Hauptarbeitgeber und Zweitarbeitgeber für den Auszahlungsmonat wechseln, aber wozu? Über den Lohnsteuerjahresausgleich egalisiert sich das wieder.

Im Zweifelsfall kennt sich der Steuerberater damit aus und weiß vielleicht noch den einen oder anderen Kniff, gerade, wenn Dein Jahreseinkommen stärker schwanken sollte...
__________________
Gruß
André

Geändert von Erster (30.08.2015 um 19:07 Uhr)
Erster ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.08.2015, 22:35   #3
John W
 
 
Registriert seit: 18.12.2009
Ort: Emsland
Beiträge: 202
Zitat:
Zitat von schneipe Beitrag anzeigen
Es geht um Nachzahlungen des vorherigen Arbeitgebers und deren Steuerklassen.

grüssle Peter
Der ehemalige Arbeitgeber kann sich die Steuerklassen nicht aussuchen. Er muß mit der Steuerklasse abrechnen, die die Finanzverwaltung ihm für Dich übermittelt hat. Nach Austritt wird von der Verwaltung die Klasse 6 übermittelt. Bei nachträglichen Abrechnungen nach Austritt kann das Lohnabrechnungssystem wahrscheinlich nicht anders, als ebenfalls diese StKl6 anzuwenden.

Dies ist keine Steuerberatung, sondern nur eine Erläuterung der möglichen Abläufe.
John W ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.09.2015, 16:20   #4
Gerhard55
 
 
Registriert seit: 13.05.2015
Ort: Niederbayern
Beiträge: 483
Der ehemalige Arbeitgeber könnte natürlich auch noch eine korrigierte Lohnabrechnung für den letzten Beschäftigungsmonat erstellen und bei den Netto-Differenzbetrag auszahlen. Steuerberater fragen!
__________________
Viele Grüße
Gerhard
Gerhard55 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.09.2015, 19:32   #5
Erster
 
 
Registriert seit: 30.03.2010
Ort: Sonneberg
Beiträge: 2.225
Das kommt aber auf's gleiche raus, es sei denn, es geht verschiedene Jahre mit deutlich unterschiedlichen Einkünften.
__________________
Gruß
André
Erster ist offline   Mit Zitat antworten
Sponsored Links
Antwort
Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Fragen zur Lohnabrechnung


Forenregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 12:07 Uhr.