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06.12.2021, 12:15 | #8451 | |
Registriert seit: 07.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.267
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Zitat:
Schottland 70 EW / km2, Bayern 186 EW / km2, allerdings wäre es noch hilfreicher zu weissen wieviele Menschen in Siedlungen mit mehr als 50.000 oder 100.000 EW leben, da hier das erwartbare Ansteckungsrisiko deutlich höher ist. (Völlig losgelöst von schädlichen Diskussionen über den Migrationshintergrund - allererst die Wohnraumsituation, also beengt oder großzügig, zu betrachten) Sprich, um wirklich vergleichbares Zahlenmaterial zu haben bedarf es einer enormen Grundlagenermittlung, die allerdings auch in anderen Wirtschaftsbereichen sinnvoll anwendbar ist und somit kein rein "Seuchenspezifischer" Kostenfaktor ist. Da nun endlich auch die Personalie des neuen Gesundheitsministern geklärt ist, wäre es schön wenn die dann neue Regierung vernünftig arbeiten kann und das "Chaos" der alten in eine wirkliche Strategie wandelt - hoffen wir mal das Beste. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg - in allem.
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Gruß aus Bayern Steve |
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06.12.2021, 13:39 | #8452 |
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.401
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Man darf die Prozentzahlen nicht absolut sehen, maßgebend ist bei allen Statistiken auch die Betrachtung der einzelnen Altersgruppen! Bei den aktuell Infizierten beträgt der Anteil der 0 - 35-Jährigen mehr als die Hälfte, bei den Geimpften sind laut RKI gerade mal 47% der 12-17-Jährigen geimpft (1,7% mit Booster), bei den 18-59-Jährigen sind es 76% (13 % Booster) und bei den über 60-Jährigen 86 % (33% Booster). 28% der Bevölkerung sind ungeimpft, davon steht für 4 Mio ( ca. 5%) kein Impfstoff derzeit zur Verfügung bzw. ist keiner zugelassen. Die meisten direkten Kontakte haben die Altersgruppen unter 60 Jahren, die derzeit Nicht-Impfbaren die meisten auch mit den älteren Gruppen (Familie, Kita). Auch wenn wir, was utopisch ist, die 24 Mio Impfbaren über 12 Jahre erreichten, bleibt die Pandemie noch immer erhalten. Da kann man nur darauf bauen, dass je jünger, desto weniger tragisch. Fragezeichen bleibt Long Covid!
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"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!" |
06.12.2021, 13:56 | #8453 | |
Registriert seit: 24.08.2008
Beiträge: 7.209
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Zitat:
Wir können uns bis dahin nur möglichst gut vorbereiten - also impfen lassen - und hoffen, dass sich weniger krankmachende Mutationen durchsetzen. Bisherige vorläufige Erkenntnisse deuten darauf hin, dass Omikron ev. weniger schwere Fälle macht. https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/129739 |
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06.12.2021, 17:42 | #8454 |
Chefheizer
Registriert seit: 30.03.2015
Ort: Fürstenfeldbruck
Beiträge: 4.823
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Stand heute sind die Krankenhäuser voll mit der Delta-Variante.
Das hätte man mit einer höheren Impfquote vermeiden können oder wie sich abzeichnete, dass es mit Freiwilligkeit und guten Gründen nicht geht, mit einem konsequenten Lockdown. Die Zahlen der Belegung der Intensivstationen sprechen eine eindeutige Sprache - hatte ich neulich verlinkt. Wenn ich das lese, bekomme ich weiche Knie. Ich kann nicht mehr verstehen, was man da noch diskutieren kann. Jetzt Lockdown und allg. Impfpflicht um wenigstens noch Schlimmeres zu verhindern.
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So long Peter ....ich administriere nicht, ich moderiere nur.... |
06.12.2021, 18:06 | #8455 | |
Registriert seit: 06.03.2015
Ort: Berlin
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Zitat:
Empirisch gesehen ist bei Ihnen leider mit einer ungünstigen Zukunftsprognose zu rechnen, die es für uns erforderlich macht, unsere knappen Ressourcen zu überdenken und optimal auf die Bedürfnisse anderer Betroffener auszurichten. De facto ist es so, dass Sie mit 17,5% Wahrscheinlichkeit gegenüber Herrn Querdenker, der mit einem Resultat von 26% zu glänzen weiß, niedriger zu priorisieren sind. Sie wissen ja, wie das ist. Heutzutage geht es nicht mehr so wie früher. Bitte unterschreiben Sie hier noch Ihre Entlassungspapiere und räumen bitte ihr Zimmer leer. Ich wünsche Ihnen für Ihre weitere Zukunft weiterhin viel Kraft und alles Gute!”
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Chefexeget an der Rudolf-Steiner Schule |
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06.12.2021, 19:04 | #8456 |
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Nun ja - angesichts direkt bevorstehender Triagen in den Kiniken müssen wir erst mal noch bis zum Exzess über die unzumutbare Einschränkung von Grundrechten durch Impfung herumpalavern und diskutieren. Was heißt hier Risikoabschätzung? Hauptsache, Business as usual - die eine Regierung geht, die andere kommt...
Tut mir leid - ich bin nun wirklich kein Experte. Dennoch habe ich schon im März letzten Jahres die Entwicklung mit größter Besorgnis gesehen und auch hier im thread zu Vorsicht gemahnt. Es kam noch immer schlimmer! Jetzt haben wir über 100.000 Tote zu beklagen und täglich kommen mehr dazu! Wie gerne hätte ich unrecht gehabt! Als juristischer Laie habe ich Grundgesetz und Infektionsschutzgesetz im Sommer gelesen und war seitdem der Ansicht, dass wir ohne Impfpflicht nicht aus der Pandemie kommen. Ganz langsam hat sich in den letzten Tagen die Einsicht durchgesetzt bzw. ist auf dem Weg. Monate und Tausende Opfer zu spät. Dass ich des öfteren hier im thread persönlich angegangen wurde, spiel absolut keine Rolle. Ich wünsche allen, dass sie gut über die nächsten Monate kommen und keine Angehörigen verlieren! Soviel ohnmächtige Trauer, wie ich derzeit empfinde, kann ich nicht beschreiben.
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"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!" |
06.12.2021, 19:31 | #8457 |
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Ja, weil es die nicht gibt. Ein „vorsichtiger Impfverweigerer“. Wo lebt der? Auf einer einsamen Insel? In der ISS?
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Viele Grüße, Klaus |
06.12.2021, 19:43 | #8458 |
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Warum müssen dreifach Geimpfte sich der allgemeinen Maskenpflicht beugen? Gesetz zur Selbstermächtigung des Staates?
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06.12.2021, 19:50 | #8459 |
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Warum müssen Nudisten sich dem allgemeinen Kleidungszwang unterwerfen?
“Mit dummen Fragen fängt jede Revolution an.” Joseph Beuys
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Chefexeget an der Rudolf-Steiner Schule |
06.12.2021, 20:05 | #8460 | |
Gesperrt
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Beiträge: 3.173
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Zitat:
Unerwartete Nacktheit an öffentlichen Orten, derart, dass anderen den Anblick des nackten Körpers aufgedrängt wird, kann nach § 118 OWiG i. V. m. § 17 mit einer Geldbuße zwischen 5 und 1000 Euro geahndet, wobei in nicht unerheblichen Fällen auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters in Betracht kommen. Im Falle hartnäckiger Wiederholung kommt die Festsetzung eines Zwangsgelds in Betracht. Dies kann sich zum Beispiel auf Nacktsport erstrecken, in der Schweiz ist Nacktwandern im Kanton Appenzell Innerrhoden ein Offizialdelikt. Der Straftatbestand des Exhibitionismus in § 183 Strafgesetzbuch ist nur dann erfüllt, wenn die Entblößung der sexuellen Befriedigung dient. Elementar ist die Belästigung einer anderen Person durch die exhibitionistische Handlung, dazu muss die Handlung eine Person nicht unerheblich in ihrem Empfinden beeinträchtigen, z. B. indem sie Gefühle von Ekel, Schock oder Schrecken verursacht oder das Schamgefühl verletzt. Die Belästigung ist nicht gegeben, wenn die Reaktion des oder der Betroffenen Interesse, Verwunderung oder Mitleid ist. Die Straftat wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft. Exhibitionistische Handlungen vor Kindern werden als sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind gemäß § 176a StGB mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft, bei Minderjährigen um sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen nach § 174 StGB. Geschlecht und Schuldfähigkeit der Täters Täter einer Straftat nach § 183 StGB kann nur ein Mann sein; verfassungsrechtliche Bedenken ergeben sich daraus nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nicht. Grund für die Beschränkung auf Männer ist laut den Gesetzgebungsmaterialien, dass exhibitionistische Handlungen von Frauen extrem selten seien. Exhibitionismus einer Frau bzw. einer diversen oder geschlechtslosen Person kann nach § 183a StGB – Erregung öffentlichen Ärgernisses – strafbar sein. Noch einmal: Warum müssen dreifach Geimpfte sich der allgemeinen Maskenpflicht beugen? Gesetz zur Selbstermächtigung des Staates? |
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