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28.06.2020, 19:34 | #11 |
Gesperrt
Registriert seit: 21.05.2009
Beiträge: 3.173
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Kindergartensprache: Das gildet nicht
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29.06.2020, 01:25 | #12 |
Registriert seit: 11.08.2004
Ort: Woinem
Beiträge: 31.988
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@Milo: Ist Deine Frage ernst gemeint?
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.___. (O,o) /)__) █Meine SUF-Bilder / Island-Bilder -"-"-██P.S.: Wissenschaft ist keine Meinung. |
29.06.2020, 07:45 | #13 |
Registriert seit: 26.02.2007
Ort: an der Mosel
Beiträge: 4.155
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29.06.2020, 08:33 | #14 |
Registriert seit: 12.07.2005
Beiträge: 16.214
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Bei uns heißt es im Original "dat gildet nich". Sagen wir heute noch manchmal aus Spaß. Ist halt Platt.
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Gruß Guido A-Mount lebt! Es kommt anders wenn man denkt. |
30.06.2020, 13:34 | #15 |
Themenersteller
Registriert seit: 05.06.2013
Ort: St. Gallen
Beiträge: 687
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Danke euch für die Korrektur zu "giltet"
Und ja, war mein ernst mit der Frage. Da ein Foto eines Spiegelbilds ja beispielsweise eigentlich nicht mich abbildet... sondern mein Spiegelbild eben. Das Muttermal, das links sitzt, sitzt im Spiegelbild rechts. Klar gibts beim Gesamtbild eine Wiedererkennung. Aber trotzdem ist es eben das Spiegelbild und nicht die Person selbst. Deshalb meine Frage. Probierts mal aus, und zeigt jemandem euer Spiegelbild. Er wird euch sagen, dass irgendwas mit dem Bild nicht stimmt.
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Milo ------------------- Ich muss nicht zu allem meinen Senf dazu geben. Besonders nicht zu meiner Bratwurst! |
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30.06.2020, 13:51 | #16 |
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 19.640
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Auch seitenrichtig wäre es nur ein Bild und nicht die Person selbst...
Dat Ei
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"Wennde met dr Hääd löufs, häsde immer e Aaschloch vürm Jeseech." (Zitat Gerd Köster) "Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich." |
30.06.2020, 14:15 | #17 |
Registriert seit: 04.12.2016
Beiträge: 6.733
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30.06.2020, 14:16 | #18 |
Registriert seit: 04.12.2016
Beiträge: 6.733
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30.06.2020, 14:23 | #19 |
Registriert seit: 06.04.2008
Beiträge: 2.226
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Dann halt der Allereinzigste.
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30.06.2020, 14:36 | #20 |
Registriert seit: 15.11.2005
Ort: Uckendorf
Beiträge: 17
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Zurück zur ursprünglichen Frage: (nach deutschem Recht): Eine Einwilligung zur Veröffentlichung einer Abbildung ist grundsätzlich dann erforderlich, wenn der Abgebildete individuell erkennbar ist. Die Abbildung muss daher nicht naturgetreu sein, um deren Veröffentlichung rechtswidrig zu machen. Selbstverständlich führt eine spiegelverkehrte Abbildung ebenso wie eine gewisse Verfremdung per Nachbearbeitung nicht aus dem Verbotstatbestand heraus, solange die Erkennbarkeit der abgebildeten Person - und sei es aus den Begleitumständen(!) - gegeben ist.
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