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22.11.2010, 11:33 | #311 |
Registriert seit: 27.01.2006
Ort: Neuchâtel (CH) / Bonn (DE)
Beiträge: 511
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Ich habe noch einmal an Geissler geschrieben. Solange der Kostenvoranschlag die Passage enthält, dass ich den Verschluss zerstört habe, bin ich nicht bereit das zu unterschreiben. Ich habe einiges an Gedanken und Anregungen hier aus dem Forum übernommen und bin mal gespannt auf die Antwort. Prinzipiell bin ich bereit die 200 Euro zu zahlen um endlich wieder eine funktionstüchtige Kamera zu erhalten (auch wenn das einen mehr als faden Beigeschmack hinterlässt).
Gruß Christoph |
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22.11.2010, 14:35 | #312 |
Registriert seit: 11.05.2010
Ort: Leipzig
Beiträge: 200
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Hallo,
darf ich hier kurz fragen, was ihr denkt, wie lange Geissler dafür braucht, den Backfokus an meiner a200 zu reparieren und was das in etwa kostet? Brauche keine genauen Angaben, nur ob ich die Cam bis Weihnachten wahrscheinlich wieder habe und ob ich mit weniger als 50€ weg komme Bei Google find ich leider keine ordentlichen Infos. |
22.11.2010, 14:53 | #313 |
Registriert seit: 22.04.2008
Ort: Oberbergischer Kreis
Beiträge: 2.725
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Hallo Artzuk,
wenn ich bösartig bin... vier Wochen und dann die Nachricht: "Fehler auch im Dauertest nicht aufgetreten". Nein, ich muss fairerweise sagen, dass exakt diese Antwort schon nach 2-3 Wochen kommt. Also Weihnachten hast du deine Kamera wieder. Rudolf
__________________
------------------------------------ Grüße aus dem Oberbergischen! |
22.11.2010, 16:43 | #314 |
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Ort: bei Unna
Beiträge: 245
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Ohne die Diskussion hier unterbrechen zu wollen:
Produkt: SAL1680 Fehler: liess sich nicht mehr manuell fokussieren (siehe http://www.sonyuserforum.de/forum/sh...ad.php?t=95389) Eingeschickt: 20.10.2010 Zurückerhalten: KW 45 Reparaturkosten: Kulanz (war ein Monat über Garantie) Fazit: Nachdem ich die Linse jetzt testen konnte mein Fazit: Reperatur gut, Kulanz wurde gewährt. Nur eine klitze kleine Kleinigkeit trübt die Freude etwas: Als ich meine Cam zur Garantiereparatur eingeschickt hatte (bzw. hab abholen lassen), hab ich von Geissler eine Eingangsbestätigung bekommen. Diesmal habe ich das Objektiv auf eigene Kosten eingesandt und leider keine Bestätigung bekommen. Nach Rückfrage (wenn man es anders kennt, wird einem ja doch schon mulmig), wurde mir dann bestätigt, dass das Objektiv eingetroffen ist, und das man bei Nicht-Garantie-Fällen, keine Eingangsbestätigung verschickt. Sowas muss man wissen. Kurzfazit: Bin zufrieden mit der Reparatur. Und gereinigt sind die Linsen auch noch Schöne Grüße Magic Edith hat die Kalenderwoche verbessert. Geändert von Magic55 (22.11.2010 um 16:49 Uhr) |
27.11.2010, 12:14 | #315 |
Registriert seit: 07.02.2008
Beiträge: 93
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Fehler: bei meiner Alpha 350 wurde die Blende nicht mehr angezeigt und Bilder waren entweder überbelichtet oder ich konnte gar nicht mehr auslösen
Eingeschickt: 09.11.2010 Kostenvoranschlag kam am 11.11.2010 Zurückerhalten: 27.11.2010 Reparaturkosten: 152 € elektronische Anlage repariert Fazit: angemessene Bearbeitungszeit, Materialkosten relativ niedrig im Vergleich zum Stundenlohn, werde jetzt erst mal testen ob alles funktioniert, die Kamera war sehr gut gepolstert für den Rücktransport |
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27.11.2010, 12:27 | #316 |
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Beiträge: 1.389
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27.11.2010, 13:33 | #317 |
Registriert seit: 03.09.2005
Beiträge: 6.783
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Fehler: Canon G11 ....Fehlfokus
Eingeschickt: ??? Zurückerhalten: nach ca. 2 Wochen Reparaturkosten: Garantie Fazit: Reparatur perfekt durchgeführt....alles perfekt Fehler: Sony 70-300 SSM Fehlfokus Eingeschickt: ??? Zurückerhalten: nach 1 Woche zurück Reparaturkosten: Garantie Fazit: Reparatur perfekt durchgeführt.....allerdings sehr schlecht für den Rückversand verpackt......Objektiv unten im Karton keinerlei Dämmmaterial unter dem Objektiv, sondern alles, mehr als reichlich, obendrauf gepackt. Ich hatte auch nur sehr nette Mitarbeiter von Geissler am Telefon, die alles zu meiner vollsten Zufriedenheit durchgeführt haben.....
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„Wenn du etwas edles und schönes machst, das unbemerkt bleibt, sei nicht traurig. Denn die Sonne ist jeden Morgen ein schönes Schauspiel und dennoch schläft der Großteil des Publikums noch.“ - John Lennon - |
27.11.2010, 17:16 | #318 |
Registriert seit: 07.02.2008
Beiträge: 93
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@oskar13: das hab ich auch nicht gesagt, mir ist schon klar dass sowas seine Zeit dauert und die auch mehr als 5 € Stundenlohn haben
ich meinte nur das Verhältnis 1/3 Material zu 2/3 Stundenlohn, ansonsten hatte ich vorher schon mit 150 € gerechnet und hab Recht behalten, ist trotzdem ne Menge Geld |
30.11.2010, 20:41 | #319 |
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Beiträge: 511
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So bei mir gibt es auch nochmal was Neues:
Ich hatte Geissler gebeten im Hinblick auf meinen Fall zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen: 1) Auch der neue Kostenvoranschlag enthält immer noch die Passage, dass der Verschluss durch einen Reinigungsversuch zerstört wurde. Das ist ein unwahre Behauptung, die ich nicht auf mir sitzen lassen möchte und für die seitens Ihrer Firma auch immer noch die Beweise fehlen. Offenbar sehe ich das nicht alleine so: „So lange keine abgescherten Teile des Reinigungswerkzeuges (Swab oder Pinselbosten) in der Nähe des AA-Filters oder der Verschlußlamellen aufgefunden wurden, lassen die gezeigten Bilder keine Aussage bezüglich der Ursache zu, sie zeigen lediglich die Auswirkung einer Blockade.“ „Ich habe beruflich auch mit Garantieabwicklung zu tun, da wird sicher auch geschaut, wo man Kosten einsparen kann, aber im Zweifel gilt immer "im Zweifel für den Angeklagten" (bzw. Kunden). Schließlich kann auch ein in der Kamera herumvagabundierender Fremdkörper, oder ein woanders in der Kamera abgefallenes Teil, ohne jedes Zutun des Benutzers den Verschluß blockiert und zerstört haben.“ 2) Der Fehler meiner Kamera ist ja nicht bespiellos: **** hat seine A850 ebenfalls nach einer Anfrage im Forum zu Ihnen geschickt. Sie wies exakt den gleichen Fehler auf (war zum Zeitpunkt des Fehlerauftretens auch ähnlich alt). Es wäre sehr interessant zu erfahren, weshalb seine Kamera bei gleichem Fehlerbild auf Garantie repariert wurde. Die reagierten erst gar nicht, nach erneuter Rückfrage schoben sie den schwarzen Peter weiter zu Sony, die sich so bei mir meldeten: Sehr geehrter Herr ****, vielen Dank für Ihre Mitteilung an unseren Servicepartner Firma Geissler. Dieser hat uns gebeten Ihnen zu Ihrem Anliegen eine Rückmeldung zukommen zu lassen. Herr ****, ich bedaure, dass Sie an Ihrer DSLR-A850 einen Mangel aufzeigen. Nach eingehender Prüfung und Rücksprache unseres Servicepartners, liegt bei dem aufgezeigten Mangel eine mechanische Beschädigung vor. Dies bedeutet, dass ein Material- oder Verarbeitungsmangel ausgeschlossen wird, aufgrund dessen dieser leider nicht als eine Garantieinstandsetzung gilt. Einen Rückschluss der Firma Geissler, wie dieser Mangel entstand, kann ich dem beigefügten Kostenvoranschlag (KVA) nicht entnehmen. Sicher kann hier gemutmaßt werden, wie und wann dieser aufgetreten ist. Anhand der Beschädigung kann jedoch durch Fachpersonal festgestellt werden, dass es sich hier um einen von außen zugefügten Mangel handelt. Keineswegs ist es unsere Herangehensweise Ihnen eine bestimmte Handhabung zu unterstellen. Vielmehr wird durch die Prüfung der Fakt aufgezeigt, dass es sich hier um eine von außen zugefügte Beschädigung handelt. Sicher kann ich nachvollziehen, dass für Sie das Forenbeispiel von besonderem Interesse ist. Aufgrund von Datenschutz werden diese Informationen nur an den Gerätebesitzer weitergegeben. Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass jedes Kundenanliegen individuell geprüft und entschieden wird. Auch wenn ein vermeintlich gleiches Fehlerbild zur Instandsetzung eingesandt wird, so kann erst durch eine professionelle Prüfung durch einen geschulten Techniker genaue Auskunft über die Diagnose sowie eine konkrete Lösung bringen. Die Sony Deutschland GmbH ist Ihnen bereits gern entgegengekommen und hat die anstehenden Reparaturkosten um die Materialkosten für Sie gesenkt. Ein Entgegenkommen darüber hinaus bleibt von Seiten Sony aus. Ich hoffe sehr, dass Ihnen dieses Entgegenkommen jedoch zusagt und ich Ihre Fragen beantworten konnte, Herr ****. Mit freundlichen Grüßen" Darauf jetzt nochmal an Sony UND Geissler meine Mail: Sehr geehrte Frau ****, vielen Dank für Ihre Rückmeldung, die Sie offenbar einmal zurückgerufen, und dann - soweit ich das sehen kann – eine Minute später ein zweites Mal unverändert geschickt haben. War das beabsichtigt? Ich weiß das Entgegenkommen seitens Sony durchaus zu schätzen, da Sie ja selbst auf Grundlage der Aussage des Technikers von Geissler entscheiden müssen. Das ist das eigentlich Bedauerliche, da so die Möglichkeit geboten wird die Schuld bzw. Verantwortlichkeit hin und herzuschieben. Das Forenbeispiel ist nicht nur für mich von besonderem Interesse, da dieser Fall von vielen Sony-Nutzern gespannt verfolgt und diskutiert wird. Das Datenschutzargument kann ich nicht nachvollziehen, da ich von Herrn **** schriftlich die Genehmigung erhalten habe ihn als Referenz anzugeben, um eine Begründung zu erhalten. Für mich klingt das sehr, als ob es einfach keinen Unterschied zu seinem Fall gäbe und jetzt nach Kräften versucht wird ein Nachhaken zu unterbinden. Das erklärt jedenfalls auch warum Geissler offenbar nicht in der Lage ist, eine allgemeine Frage zum Fehler zu beantworten. 1) „So lange keine abgescherten Teile des Reinigungswerkzeuges (Swab oder Pinselbosten) in der Nähe des AA-Filters oder der Verschlußlamellen aufgefunden wurden, lassen die gezeigten Bilder keine Aussage bezüglich der Ursache zu, sie zeigen lediglich die Auswirkung einer Blockade.“ 2) „Ich habe beruflich auch mit Garantieabwicklung zu tun, da wird sicher auch geschaut, wo man Kosten einsparen kann, aber im Zweifel gilt immer "im Zweifel für den Angeklagten" (bzw. Kunden). Schließlich kann auch ein in der Kamera herumvagabundierender Fremdkörper, oder ein woanders in der Kamera abgefallenes Teil, ohne jedes Zutun des Benutzers den Verschluß blockiert und zerstört haben.“ Auf die Bitte, zu diesen Punkten kurz Stellung zu nehmen, kam nichts zurück. Stattdessen wurde die Sache jetzt an Sie übergeben, die wiederum keinen Einblick in den technischen Sachverhalt hat. Ihren Satz „Sicher kann hier gemutmaßt werden, wie und wann dieser aufgetreten ist.“ kann ich nicht nachvollziehen. Nach Rücksprache mit meinem Anwalt ist der Hersteller während des Garantiezeitraums meines Wissens verpflichtet ein Fremdverschulden nachzuweisen. Eine mechanische Beschädigung des Verschlusses habe ich nie bestritten. Ich wüsste auch nicht wie der Verschluss anders beschädigt werden kann als mechanisch. Das schließt aber noch lange keinen Material- oder Verarbeitungsfehler aus. Im Forum sind hinreichend Fälle bekannt wie unter 2) geschildert. Gerade diese Tatsache macht es ja (nicht nur für mich, sondern auch für viele andere Sony-Nutzer) interessant, zu erfahren wo der Unterschied im Fall von Herrn **** und bei mir liegt. Ich danke Ihnen für Ihre Bemühungen, doch bin ich der Ansicht, dass nur Geissler selbst den Sachverhalt aufklären kann. Mit freundlichen Grüßen und der Bitte um Rückmeldung, **** Ich bin gespannt Gruß Christoph |
01.12.2010, 23:49 | #320 |
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Antwort Sony:
"Sehr geehrter Herr ****, vielen Dank für Ihre E-Mail. Bitte entschuldigen Sie, wenn meine Rückholaktion der E-Mail Sie verwirrt haben sollte. Aufgrund eines vermeintlichen Tippfehlers hatte ich die E-Mail zurückgeholt und direkt erneut an Sie versendet. Ihre Anmerkungen bezüglich der Datenschutzinformationen kann ich sicher nachvollziehen. Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass Sony sowie unsere Partner bestimmten Datenschutzbestimmungen unterliegen. Sofern es Ihnen möglich ist, versuchen Sie auch gern mit dem Kunden direkt Kontakt aufzunehmen, um eine Schilderung zu erhalten. Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir Ihnen keine detaillierten Auskünfte zu anderen Kundenanliegen machen können. Ich bedaure in dem Zusammenhang für Sie, dass die Feststellung bei unserem Servicepartner Geissler zu dem Ergebnis einer externen Beschädigung gelangt ist. Gern haben wir uns bereit erklärt Ihnen ein Entgegenkommen auszusprechen, um die Instandsetzung für Sie zu senken. Um Ihre Frage zu den Punkt 1 sowie 2 zu beantworten: Die Fehlerdiagnose eines mechanischen und daher von außen zugefügten Schadens, schließt nach den Garantiebedingungen der Sony Deutschland GmbH eine Instandsetzung auf Garantie aus. Zu dieser ersten Feststellung bedarf es keiner weiteren Details über etwaige Fremdkörper oder ähnlich, welche sich gegebenenfalls im Gerät selbst befinden. Die Begutachtung auch durch meinen Kollegen vor Ort, ergab, dass auf das Produkt von außen mit Nachdruck eingewirkt wurde, wodurch die Garantie erlischt. Herstellergarantien sind freiwillige Leistungen des Herstellers. Wird bei Eingang eines Produktes eine Beschädigung von außen festgestellt, erlischt die Herstellergarantie. Dies können je nach Produkt unterschiedliche Einflüsse sein: Sturz, Flüssigkeit, Spannung und weitere mehr. Es ist nicht die Sony Herangehensweise Kunden etwas zu unterstellen sondern vielmehr in solchen Angelegenheiten durch geschulte, kompetente Techniker solche Schäden zu begutachten und zu identifizieren. Ist eine eindeutige Identifizierung nicht möglich wird auch die Sony Deutschland GmbH einer Garantiereparatur zustimmen. Herr **** , gern haben Sie auch die Möglichkeit ein Gutachten einzuholen sofern Sie dies wünschen. Für die Sony Deutschland GmbH ist die Rückmeldung durch unseren autorisierten Servicepartner ausschlaggebend. Ich hoffe sehr, dass Sie meine Darstellung und Erläuterung nachvollziehen können und hoffe, dass Sie dennoch weiterhin Freude an unseren Produkten haben. Mit freundlichen Grüßen" Was meint Ihr? Ich finde das nach wie vor sehr fragwürdig.... Gruß Christoph |
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