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26.04.2022, 07:15 | #3841 |
Registriert seit: 24.10.2007
Ort: Kehl und Oftringen
Beiträge: 3.074
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Tesla erzielt einen großen Teil seiner Gewinne aus dem Verkauf von Co2-Zertifikaten. Irgendwo muss das ja herkommen
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26.04.2022, 07:32 | #3842 | |
Registriert seit: 04.07.2004
Ort: München
Beiträge: 1.837
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Zitat:
Die Ausnahme war mir bisher nicht bekannt, obwohl ich einige Seiten Forumstext darüber bei goingelectric gelesen habe. Aber bei mir passt das so schon. |
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26.04.2022, 07:56 | #3843 | |
Registriert seit: 10.12.2010
Ort: In Sichtweite der Burg Teck
Beiträge: 2.744
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Zitat:
Ich habe mir das Video angesehen, die Ausführungen überzeugen mich aber nicht vollständig bzw. da meines Erachtens der Sachverhalt nicht sauber dargelegt wird und da auch ziemlich eindeutig nicht zutreffende Aspekte besprochen werden verwirrt es auch. Aber der Kernaussage, dass § 22 Nr. 3 EstG nicht passt folge ich. Der THQ-Quotenhandel ist so ein neumodisches Zeugs, da ist es kein Wunder, dass das EStG das nicht kennt . Zum § 22 Nr. 3 kommt man dann, wenn man die Zahlung der THG-Quote als Entgelt für das Unterlassen des Verbrauchs von fossiler Energie bzw. ersetzen dieses Verbrauchs durch umweltfreundliche Energie ansieht. Auf der Ebene des E-Autobesitzer könnte ich der Argumentation noch folgen, dass es sich um eine Leistung handelt in Form von Tun oder Unterlassen. Aber da der Handel mit der abstrakten Quote offensichtlich explizit gesetzlich ermöglicht wird, wird genau dadurch in meiner Vorstellungswelt ein abstraktes handelbares Recht erschaffen. Und das wird dann veräußert / übertragen und ist eben darum keine Leistung. Dann bleiben gewerbliche Tätigkeit (dann sind wir bei der 410 € Freigrenzen unter bestimmten Vorrausetzung, oft aber ab dem ersten Euro steuerpflichtig) oder im § 23 Privater Veräußerungsgewinn und dann wegen der Fristen steuerfrei. Was am Ende als richtig angesehen wird, sehen wir in ein paar Jahren, wenn das gerichtlich geklärt worden ist. Durchschnittliche Verfahrensdauer bis zum BFH liegt so bei 3-4 Jahren... Wir haben also wie früher bei Robert Lembke ( Was bin ich Beruferaten für die Jüngeren) 3 Schweinchen vor uns stehen, ich würde das Steuerfrei Schweinchen Private Veräußerung nehmen Hans Geändert von ha_ru (26.04.2022 um 07:58 Uhr) |
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26.04.2022, 08:07 | #3844 |
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Beiträge: 1.837
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Ich nehme den bequemen Weg, freue mich über geschenkte 250€ und das der Rest sinnvollen Zwecken zugeführt wird. Wieviel das letztendlich ist und wieviel fairnergy für sich einbehält, weiß ich aktuell nicht. Man kann aber jährlich seine THG Quote auch anders einstreichen, falls es mir nicht gefällt, wie dass dort gehandhabt wird.
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26.04.2022, 09:44 | #3845 | |
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Zitat:
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15.05.2022, 12:12 | #3847 |
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Hier ein offizielle Statement des Finanzamts Deggendorf:
https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rf&c=n&d=x&t=x Dementsprechend gilt die THQ Quote als nicht zu versteuern. Da werde ich mich jetzt erst einmal darauf berufen und die Einnahmem erst einmal nicht angeben. Stephan
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15.05.2022, 12:34 | #3848 |
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Beim ADAC gibt es jetzt übrigens 350 EUR THQ Quote + 20 EUR ADAC Mitgliederbonus, also garantiert 370 EUR ausgezahlt. Habe es selbst noch nicht getestet, aber für ADAC Mitglieder sicherlich sehr attraktiv.
Stephan
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15.05.2022, 19:09 | #3849 |
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Das gibt einige "Tankladungen" für lau.
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mit einem Gruß von einem Dithmarscher aus dem Zentrum Berlins (Moabit) Ditmar |
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