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24.11.2019, 07:57 | #11 |
Themenersteller
Registriert seit: 17.02.2016
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Beiträge: 4.976
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Hoffe nur, dass er nicht ausartet durch Aufruf zu illegalen Aktivitäten. In D dürfen die Drohnen nur im eigenen Wohnzimmer geflogen werden, sofern es der Vermieter erlaubt und die Versicherung abgeschlossen wurde
Mein Jungfernflug war übrigens im Wohnzimmer, mit den montierten Rotorprotectoren ... Und hier ein 360 Grad Pano, das ich gestern aufgenommen habe: 360° Rotation mit Alpen- und Jurasicht Die Geschwindigkeit hab ihc noch nicht konstant hingekriegt, aber das ist wohl Übungssache ... Geändert von HaPeKa (24.11.2019 um 08:14 Uhr) |
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24.11.2019, 08:53 | #12 | ||
Registriert seit: 09.10.2011
Ort: Region Regensburg
Beiträge: 2.090
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Zitat:
"... die gewährleistet, dass während der gesamten Flugdauer die folgenden Daten des UA unter Verwendung eines offenen und dokumentierten Übertragungsprotokolls in Echtzeit direkt und regelmäßig so übermittelt werden, dass sie innerhalb des Sendebereichs von vorhandenen Mobilfunkgeräten direkt empfangen werden können: i) die UAS-Betreibernummer, ii) eine eindeutige physische Seriennummer des UA nach der Norm ANSI/CTA-2063, iii) die geografische Position des UA und seine Höhe über der Oberfläche oder dem Startpunkt, iv) der Streckenverlauf, gemessen im Uhrzeigersinn vom geografischen Norden, sowie die Geschwindigkeit über Grund des UA und v) die geografische Position des Fernpiloten;" Ich bezweifle dass man als Privatperson direkten Zugriff auf die Kontaktdaten des Drohnenpiloten bekommt, aber man erhält die erforderlichen Daten damit die zuständigen Behörden ermitteln können falls der Verdacht auf eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Ist also ähnlich einem Kfz-Kennzeichen bei dem man aber auch noch den Halter, die Position, Strecke und Geschwindigkeit des Kfz erhält Zitat:
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24.11.2019, 08:59 | #13 | |
Themenersteller
Registriert seit: 17.02.2016
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Zitat:
Hach bin ich froh, in der Schweiz unterwegs zu sein. Auch die Höhe (>30m) wäre in D nicht erlaubt gewesen. Geändert von HaPeKa (24.11.2019 um 09:02 Uhr) |
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24.11.2019, 11:57 | #14 |
Registriert seit: 05.12.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 6.402
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Ein Hoch auf den Überwachungsstaat.
Auf dem besten Weg zum chinesischen Punktesystem. Mal gut, dass ich eine anarchismustaugliche Drohne habe. Da werden die Restbestände dann "illegaler" Drohnen wohl reissenden Absatz finden, bevor diese Vorschrift in Kraft tritt.
__________________
Gruss aus Berlin, Volker Es ist ganz einfach, negative Kritik positiv und motivierend klingen zu lassen. "Schönes Bild" reicht. |
24.11.2019, 16:06 | #15 | ||
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Zitat:
Zitat:
"... Einhaltung eines horizontalen Mindestabstands von 50 m zu Menschen ... Der UAS-Betrieb muss von einem Fernpiloten durchgeführt werden, der mit dem vom Hersteller des UAS erstellten Benutzerhandbuch vertraut und Inhaber eines Fernpiloten-Zeugnisses ist, das von der zuständigen Behörde oder einer Stelle ausgestellt wurde, die von der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem der UAS-Betreiber registriert ist, anerkannt wurde. Dieses Zeugnis wird ausgestellt, nachdem alle folgenden Bedingungen in der angegebenen Reihenfolge erfüllt wurden: a) Abschluss eines Online-Lehrgangs und Bestehen der Online Theorieprüfung nach Punkt UAS.OPEN.020(4)(b), b) Abschluss eines praktischen Selbststudiums der Betriebsbedingungen für UAS der Unterkategorie A3 nach Punkt UAS.Open.040(1) und (2), c) Erklärung des Abschlusses des praktischen Selbststudiums nach Buchstabe b und Bestehen einer zusätzlichen Theorieprüfung, die von der zuständigen Behörde oder von einer Stelle durchgeführt wurde, die von der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem der UAS-Betreiber registriert ist, anerkannt wurde. Die Prüfung umfasst mindestens 30 Multiple-Choice-Fragen, mit denen die Kenntnisse des Fernpiloten in der technischen und betrieblichen Minderung der Risiken am Boden geprüft werden und die sich angemessen auf die folgenden Themen verteilen: i) Meteorologie, ii) UAS-Flugleistung, iii) technische und betriebliche Minderung von Risiken am Boden" Ob die "Altdrohnen" zwischen 500 und 2.000 g dann noch so attraktiv sind? Auf jeden Fall sind ein paar Hundert Euro für den dann erforderlichen Drohnenführerschein fällig wenn man mit den Dingern weiter fliegen will. Und neben den üblichen Flugverbotszonen auch noch ein Mindestabstand von 50 m zu Menschen. Wo soll man dann noch fliegen? Auf einem abgeernteten Feld das sich nicht in der Nähe einer Hochspannungsleitung, einer Bahnlinie, einer Wasserstraße, einer Fernstraße oder eines Naturschutzgebietes befindet und an dem kein Feldweg vorbeiführt auf dem evtl Spaziergänger oder Mountainbiker unterwegs sein könnten? Ich vermute eher dass dann ein Run auf Drohnen der Klasse C0 einsetzt. - Gewicht unter 250 g - keine Registrierung des Piloten erforderlich - kein Drohnenführerschein erforderlich - keine Plakette mit Name und Adresse des Piloten erforderlich - keine Fernidentifizierung der Drohne erforderlich - darf über Menschen, aber nicht über Menschenansammlungen fliegen Und wozu so kleine C0-Drohnen fähig sind zeigt ja die Mavic Mini (und hoffentlich dieser Thread), auch wenn sie nicht C0-klassifiziert ist (da fehlt ihr eigentlich nur der Aufdruck C0 auf dem Kopter, der Verpackung und dem Benutzerhandbuch sowie weitere Erläuterungen im Benutzerhandbuch). Geändert von Orbiter1 (24.11.2019 um 16:23 Uhr) |
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24.11.2019, 18:30 | #16 | |
Registriert seit: 24.01.2005
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Zitat:
Deine Replik auf den letzten Beitrag teile ich umfänglich. |
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24.11.2019, 18:59 | #17 | |
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Zitat:
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24.11.2019, 19:16 | #18 |
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Das wird sicher so sein, wie du vermutest. Darum mein Zwinker-Smiley.
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26.11.2019, 10:02 | #19 | |
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Zitat:
Selbst mitten im Nirgendwo in Nambia (kein Park, kein Nichts) wurden 2 jüngere Kerle von einem netten afrikanischen Guide, der zufällig mit einer anderen Gruppe vorbei kam, relativ deutlich darauf hingewiesen, dass an der Stelle Drohnenflüge verboten sind. |
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26.11.2019, 10:05 | #20 | |
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Zitat:
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