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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Mavic Mini - die fliegende Kamera
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Alt 24.11.2019, 07:57   #11
HaPeKa

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 17.02.2016
Ort: Bern
Beiträge: 4.976
Hoffe nur, dass er nicht ausartet durch Aufruf zu illegalen Aktivitäten. In D dürfen die Drohnen nur im eigenen Wohnzimmer geflogen werden, sofern es der Vermieter erlaubt und die Versicherung abgeschlossen wurde

Mein Jungfernflug war übrigens im Wohnzimmer, mit den montierten Rotorprotectoren ...

Und hier ein 360 Grad Pano, das ich gestern aufgenommen habe:

360° Rotation mit Alpen- und Jurasicht

Die Geschwindigkeit hab ihc noch nicht konstant hingekriegt, aber das ist wohl Übungssache ...

Geändert von HaPeKa (24.11.2019 um 08:14 Uhr)
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Alt 24.11.2019, 08:53   #12
Orbiter1
 
 
Registriert seit: 09.10.2011
Ort: Region Regensburg
Beiträge: 2.090
Zitat:
Zitat von HaPeKa Beitrag anzeigen
Hoffe nur, dass er nicht ausartet durch Aufruf zu illegalen Aktivitäten. In D dürfen die Drohnen nur im eigenen Wohnzimmer geflogen werden, sofern es der Vermieter erlaubt und die Versicherung abgeschlossen wurde
Mit der neuen Drohnenverordnung dürfte es genügend Aufpasser geben die darauf achten dass man nicht in den Flugverbotszonen unterwegs ist. Drohnen ab der Klasse C1 (das sind vereinfacht ausgedrückt alle Drohnen mit einem Gesamtgewicht über 250 g) müssen mit einer Fernidentifizierung ausgestattet sein, die beim Flug permanent Daten aussendet. Zitat aus der Drohnenverordnung:

"... die gewährleistet, dass während der gesamten Flugdauer die folgenden Daten des UA unter Verwendung eines offenen und dokumentierten Übertragungsprotokolls in Echtzeit direkt und regelmäßig so übermittelt werden, dass sie innerhalb des Sendebereichs von vorhandenen Mobilfunkgeräten direkt empfangen werden können:
i) die UAS-Betreibernummer,
ii) eine eindeutige physische Seriennummer des UA nach der Norm ANSI/CTA-2063,
iii) die geografische Position des UA und seine Höhe über der Oberfläche oder dem Startpunkt,
iv) der Streckenverlauf, gemessen im Uhrzeigersinn vom geografischen Norden, sowie die Geschwindigkeit über Grund des UA und
v) die geografische Position des Fernpiloten;"

Ich bezweifle dass man als Privatperson direkten Zugriff auf die Kontaktdaten des Drohnenpiloten bekommt, aber man erhält die erforderlichen Daten damit die zuständigen Behörden ermitteln können falls der Verdacht auf eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Ist also ähnlich einem Kfz-Kennzeichen bei dem man aber auch noch den Halter, die Position, Strecke und Geschwindigkeit des Kfz erhält

Zitat:
Und hier ein 360 Grad Pano, das ich gestern aufgenommen habe:

360° Rotation mit Alpen- und Jurasicht

Die Geschwindigkeit hab ihc noch nicht konstant hingekriegt, aber das ist wohl Übungssache ...
Das sieht doch schon sehr gut aus. Drohnenfotos und -videos sind auf jeden Fall eine Bereicherung für die Fotografie. Kleiner Seitenhieb. In Deutschland wäre so ein geringer Abstand zur Hochspannungsleitung (das waren sicher weniger als 100 m) verboten.
Orbiter1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.11.2019, 08:59   #13
HaPeKa

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 17.02.2016
Ort: Bern
Beiträge: 4.976
Zitat:
Zitat von Orbiter1 Beitrag anzeigen
In Deutschland wäre so ein geringer Abstand zur Hochspannungsleitung (das waren sicher weniger als 100 m) verboten.
Die Nähe zu der Stromleitung war mir bewusst, darum bin ich nur senkrecht hoch, habe rotiert und bin wieder senkrecht runter. Da rumkurven wollte ich nicht ...

Hach bin ich froh, in der Schweiz unterwegs zu sein. Auch die Höhe (>30m) wäre in D nicht erlaubt gewesen.

Geändert von HaPeKa (24.11.2019 um 09:02 Uhr)
HaPeKa ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.11.2019, 11:57   #14
screwdriver
 
 
Registriert seit: 05.12.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 6.402
Zitat:
Zitat von Orbiter1 Beitrag anzeigen
... müssen mit einer Fernidentifizierung ausgestattet sein ...
Ein Hoch auf den Überwachungsstaat.
Auf dem besten Weg zum chinesischen Punktesystem.
Mal gut, dass ich eine anarchismustaugliche Drohne habe.
Da werden die Restbestände dann "illegaler" Drohnen wohl reissenden Absatz finden, bevor diese Vorschrift in Kraft tritt.
__________________
Gruss aus Berlin, Volker
Es ist ganz einfach, negative Kritik positiv und motivierend klingen zu lassen.
"Schönes Bild" reicht.
screwdriver ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.11.2019, 16:06   #15
Orbiter1
 
 
Registriert seit: 09.10.2011
Ort: Region Regensburg
Beiträge: 2.090
Zitat:
Zitat von screwdriver Beitrag anzeigen
Ein Hoch auf den Überwachungsstaat.
Auf dem besten Weg zum chinesischen Punktesystem.
Naja, die Kfz-Kennzeichen wurden zu Beginn des letzten Jahrhunderts eingeführt weil sich die Fälle von Fahrerflucht nach Verkehrsunfällen häuften und sich Fahrer im Verkehr mit Pferdefuhrwerken falsch verhielten. Mit den Kfz-Kennzeichen konnte dann der Halter des Fahrzeugs ermittelt werden. Auto fährst du doch trotz Kfz-Kennzeichen, oder nicht? Bei Drohnen ist inzwischen offenbar auch zuviel vorgefallen und man möchte den Halter ermitteln. Ironischerweise werden ausgerechnet Drohnen von vielen als Mittel der Überwachung und ungewollten Beobachtung empfunden. Jetzt fühlen sich die Drohnenpiloten überwacht.
Zitat:
Mal gut, dass ich eine anarchismustaugliche Drohne habe.
Da werden die Restbestände dann "illegaler" Drohnen wohl reissenden Absatz finden, bevor diese Vorschrift in Kraft tritt.
Das wage ich zu bezweifeln. Für "Altdrohnen" mit einem Gewicht zwischen 500 und 2.000 g (da dürfte der Großteil der bisher gekauften Consumer-Drohnen enthalten sein) gilt gemäß Drohnenverordnung ab 01.07.2020 folgende Regelung:

"... Einhaltung eines horizontalen Mindestabstands von 50 m zu Menschen

... Der UAS-Betrieb muss von einem Fernpiloten durchgeführt werden, der mit dem vom Hersteller des UAS erstellten Benutzerhandbuch vertraut und Inhaber eines Fernpiloten-Zeugnisses ist, das von der zuständigen Behörde oder einer Stelle ausgestellt wurde, die von der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem der UAS-Betreiber registriert ist, anerkannt wurde. Dieses Zeugnis wird ausgestellt, nachdem alle folgenden Bedingungen in der angegebenen Reihenfolge erfüllt wurden:
a) Abschluss eines Online-Lehrgangs und Bestehen der Online Theorieprüfung nach Punkt UAS.OPEN.020(4)(b),
b) Abschluss eines praktischen Selbststudiums der Betriebsbedingungen für UAS der Unterkategorie A3 nach Punkt UAS.Open.040(1) und (2),
c) Erklärung des Abschlusses des praktischen Selbststudiums nach Buchstabe b und Bestehen einer zusätzlichen Theorieprüfung, die von der zuständigen Behörde oder von einer Stelle durchgeführt wurde, die von der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem der UAS-Betreiber registriert ist, anerkannt wurde. Die Prüfung umfasst mindestens 30 Multiple-Choice-Fragen, mit denen die Kenntnisse des Fernpiloten in der technischen und betrieblichen Minderung der Risiken am Boden geprüft werden und die sich angemessen auf die folgenden Themen verteilen:
i) Meteorologie,
ii) UAS-Flugleistung,
iii) technische und betriebliche Minderung von Risiken am Boden"

Ob die "Altdrohnen" zwischen 500 und 2.000 g dann noch so attraktiv sind? Auf jeden Fall sind ein paar Hundert Euro für den dann erforderlichen Drohnenführerschein fällig wenn man mit den Dingern weiter fliegen will. Und neben den üblichen Flugverbotszonen auch noch ein Mindestabstand von 50 m zu Menschen. Wo soll man dann noch fliegen? Auf einem abgeernteten Feld das sich nicht in der Nähe einer Hochspannungsleitung, einer Bahnlinie, einer Wasserstraße, einer Fernstraße oder eines Naturschutzgebietes befindet und an dem kein Feldweg vorbeiführt auf dem evtl Spaziergänger oder Mountainbiker unterwegs sein könnten?

Ich vermute eher dass dann ein Run auf Drohnen der Klasse C0 einsetzt.
- Gewicht unter 250 g
- keine Registrierung des Piloten erforderlich
- kein Drohnenführerschein erforderlich
- keine Plakette mit Name und Adresse des Piloten erforderlich
- keine Fernidentifizierung der Drohne erforderlich
- darf über Menschen, aber nicht über Menschenansammlungen fliegen

Und wozu so kleine C0-Drohnen fähig sind zeigt ja die Mavic Mini (und hoffentlich dieser Thread), auch wenn sie nicht C0-klassifiziert ist (da fehlt ihr eigentlich nur der Aufdruck C0 auf dem Kopter, der Verpackung und dem Benutzerhandbuch sowie weitere Erläuterungen im Benutzerhandbuch).

Geändert von Orbiter1 (24.11.2019 um 16:23 Uhr)
Orbiter1 ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 24.11.2019, 18:30   #16
Conny1
 
 
Registriert seit: 24.01.2005
Beiträge: 3.131
Zitat:
Zitat von Orbiter1 Beitrag anzeigen

Und wozu so kleine C0-Drohnen fähig sind zeigt ja die Mavic Mini (und hoffentlich dieser Thread), auch wenn sie nicht C0-klassifiziert ist (da fehlt ihr eigentlich nur der Aufdruck C0 auf dem Kopter, der Verpackung und dem Benutzerhandbuch sowie weitere Erläuterungen im Benutzerhandbuch).
Hoffentlich kann man dann per Eigenaufdruck oder Aufmalerei seine Mavic Mini den neuen gesetzlichen Vorschriften entsprechend beschriften. Die Aufkleber von dji, die der Individualisierung der Mavic Mini dienen sollen, führen nämlich zur Gewichtsüberschreitung des Limits von 250g, wenn auch nur um 1-2g.

Deine Replik auf den letzten Beitrag teile ich umfänglich.
Conny1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.11.2019, 18:59   #17
Orbiter1
 
 
Registriert seit: 09.10.2011
Ort: Region Regensburg
Beiträge: 2.090
Zitat:
Zitat von Conny1 Beitrag anzeigen
Hoffentlich kann man dann per Eigenaufdruck oder Aufmalerei seine Mavic Mini den neuen gesetzlichen Vorschriften entsprechend beschriften. Die Aufkleber von dji, die der Individualisierung der Mavic Mini dienen sollen, führen nämlich zur Gewichtsüberschreitung des Limits von 250g, wenn auch nur um 1-2g.

Deine Replik auf den letzten Beitrag teile ich umfänglich.
Ich bin kein Jurist um das abschließend beurteilen zu können, aber ich fürchte eine nachträgliche Klassifizierung wird nicht möglich sein.
Orbiter1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.11.2019, 19:16   #18
Conny1
 
 
Registriert seit: 24.01.2005
Beiträge: 3.131
Das wird sicher so sein, wie du vermutest. Darum mein Zwinker-Smiley.
Conny1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.11.2019, 10:02   #19
KSO
 
 
Registriert seit: 04.07.2004
Ort: München
Beiträge: 1.844
Zitat:
Zitat von Conny1 Beitrag anzeigen
Zunächst besten Dank für eure ausführlichen Erläuterungen. So genau wußte ich das nicht, da ich mich spontan für die „Volksdrohne“ entschieden habe, ohne im Detail recherchiert zu haben. Sie sind für mich, mit Ausnahme der Angaben zur Pflichtversicherung, allerdings insofern weitestgehend irrelevant, als ich die Drohne hauptsächlich auf sehr großen eigenen Privatgrundstücken in Deutschland bzw. in Urlaubsregionen außerhalb Europas einsetzen werde. Die rechtlich vorgegebenen Reichweiten- und Höhenbeschränkungen kannte ich allerdings.
Ich werde ganz sicher nicht zum negativen Image von Drohnen beitragen.
Wie schon geschrieben, auch im Ausland immer vorher informieren.
Selbst mitten im Nirgendwo in Nambia (kein Park, kein Nichts) wurden 2 jüngere Kerle von einem netten afrikanischen Guide, der zufällig mit einer anderen Gruppe vorbei kam, relativ deutlich darauf hingewiesen, dass an der Stelle Drohnenflüge verboten sind.
__________________
Gruss Knut

500px Flickr
KSO ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.11.2019, 10:05   #20
KSO
 
 
Registriert seit: 04.07.2004
Ort: München
Beiträge: 1.844
Zitat:
Zitat von HaPeKa Beitrag anzeigen
......
Mein Jungfernflug war übrigens im Wohnzimmer, mit den montierten Rotorprotectoren ...

Und hier ein 360 Grad Pano, das ich gestern aufgenommen habe:

360° Rotation mit Alpen- und Jurasicht

Die Geschwindigkeit hab ihc noch nicht konstant hingekriegt, aber das ist wohl Übungssache ...
__________________
Gruss Knut

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