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#71 |
Registriert seit: 03.03.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1.795
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#72 | |
Themenersteller
Registriert seit: 16.10.2015
Ort: The Bielefeld
Beiträge: 1.459
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Zitat:
Da habe ich mich zumindest "rückversichert" - und sie tritt auch am 25. Mai als nationale Gesetzgebung hier in Kraft - sonst hätte ich es auch nicht vorher noch als Thema geposted ![]() Also das "da was auf uns zukommt" - ist ganz sicher ![]() "I swear" ! ![]()
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Fotografie mit Blitz und weitere Fototips - hier.... https://www.youtube.com/@OrtwinSchneider/videos |
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#73 | ||
Registriert seit: 01.10.2005
Ort: Region Hannover
Beiträge: 7.723
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Zitat:
Zitat:
Stephan
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Für mehr Kategorischen Imperativ dieser Tage! |
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#74 |
Registriert seit: 10.12.2010
Ort: In Sichtweite der Burg Teck
Beiträge: 2.796
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Auf mich als Hobbyfotograf kommt aufgrund der DSGVO gar nichts zu, wer was anderes behauptet verbreitet Unsinn.
Alle die beruflich Daten speichern müssen bestimmte Dinge beachten und speziell für Berufsfotografen wird es an ein paar Stellen schwierig. Darum deren Problemm aufzuzeigen und lösungsorientiert Handlungsweisen aufzuzeigen geht es hier aber den meisten gar nicht. Hans Geändert von ha_ru (08.04.2018 um 16:52 Uhr) |
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#75 | |
Registriert seit: 13.02.2016
Ort: Österreich
Beiträge: 2.785
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Zitat:
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-------------- Servus Felix |
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#76 | |
Registriert seit: 15.03.2006
Ort: Duisburg (nahe am LaPaDu)
Beiträge: 3.263
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Zitat:
Magst du noch mal lesen (und verstehen), was Felix181 geschrieben hat? By the way: Die im Gesetz angesprochene "natürliche Person" und "juristischen Person" deklariert nur deren Rechtsfähigkeit (Stichwort definierte Rechtsbegriffe). Damit ist nicht die "biologische" Person im Sinne dieses Gesetzes gemeint, schon gar nicht der Hobbyfotograf oder Gelegenheitsknipser. Für den ändert sich mit diesem Gesetz nichts.
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Achtung: Meine Bilder rauschen, dass es einer Sau graust, sind daher leidlich unscharf bis zur Nichterkennung des Hauptmotivs und grundsätzlich grandios gegen den foreneigenen Wind geschifft. Bitte nur anschauen / kommentieren, wenn man das alles ohne Herzklabaster ertragen kann. Für Risiko und Nebenwirkungen fragen sie Ihren Moderator oder auch nicht. |
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#77 |
Themenersteller
Registriert seit: 16.10.2015
Ort: The Bielefeld
Beiträge: 1.459
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Doch - ich habe das "gelesen" - ThanX !
![]() Es gibt sogar einen aktuellen "Kommentar" des Bundesverfassungsgerichtes zum Thema "Street Photography" - der zunächst ganz gut klingt. http://www.profifoto.de/notizen/2018...phy-ist-kunst/ Das BVerfG hat aber kein Urteil gefällt, sodern eine Begründung nach aktueller Rechtslage geschrieben, warum ein Verfahren zum Thema "Street-Photography" nicht (in Worten: Nicht ! ) zur Entscheidung angenommen wurde. Die hatten also eventuell im Vorfeld der DSGVO auch gar keinen Bock mehr auf das Thema, sondern haben nur noch kurz sagen wollen: "Wenn ihr später mal im Bundesarchiv nachschlagt, wie schön es fotographisch in Deutschland mal war" - werdet ihr diesen Text aus dem April 2018 finden" ![]() Inwieweit diese Rechtsgrundlage nach Inkrafttreten der DSGVO ab dem 25. Mai noch besteht - oder sich dadurch vllt. verändert haben wird - werden wir in Kürze sehen. ![]()
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Fotografie mit Blitz und weitere Fototips - hier.... https://www.youtube.com/@OrtwinSchneider/videos Geändert von The Norb (11.04.2018 um 00:28 Uhr) |
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#78 |
Registriert seit: 08.08.2005
Ort: Ocean Ave, San Francisco, CA 94112
Beiträge: 5.473
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Unser Rechtssystem ist bereits durch die "Abmahnindustrie" pervertiert. Statt Rechtssicherheit zu schaffen, ist vielmehr das Gegenteil der Fall.
Wenn in DE schon ein so unverfänglicher Satz wie "Ich verschicke meine Ware versichert" [1] rechtswirksam und mit finalem Segen des BverfG abgemahnt werden darf...Internet ist eben für unsere Politik auch nach 20 Jahren noch Neuland - zum Fremdschämen, auch diese Bevormundung... Grüße, meshua [1] http://www.spiegel.de/spiegel/fragwu...a-1201729.html
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#79 | |
Registriert seit: 10.12.2010
Ort: In Sichtweite der Burg Teck
Beiträge: 2.796
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Zitat:
In dem Urteil des LG Frankfurts (Urt. v. 8.11.2012, 2-03 O 205/12) war der Fall so, dass ein Händler für den versicherten Versand zu Zusatzkosten mit der "erhöhten Sicherheit" für den Kunden beworben hat, die Gefahr des Verlustes beim Transports aber den Händler trifft. Dies wurde wohl auch werbemäßig hervorgehoben und dem Kunden so der unzutreffende Eindruck vermittelt, er habe einen Vorteil und er und nicht der Händler sei gegen den Verlust versichert. Dieses Urteil bzw. ähnlich gelagerte Urteile nutzen nun "Verbraucherschutzorganisationen", die sich auf das Abmahnen spezialisiert haben, um Anbieter abzumahnen. Dabei wird auch oft unter Verweis auf Urteile abgemahnt, obwohl der Fall nicht genau so gelagert ist wie im zitierten Urteil, also gar nicht mit etwas geworben wird, sondern der Kunde nur z.B. über die Versandart informiert wird. Die Abmahntätigkeit dieser Organisationen ist vom BVerfG als rechtmäßig beurteilt worden, zu den Abmahngründen hat sich das BVerfG meines Wissens nie geäußert, das gehört auch nicht zu deren Aufgaben. Der verlinkte Artikel ist da einfach schlecht, weil er eben diese wichtigen Feinheiten weglässt und so ein falscher Eindruck vermittelt wird und so auch eine Hysterie geschürt wird, die hier allerdings nicht ganz aus der Luft gegriffen ist. Denn wenn der Gewebetreibende sich gegen eine unzutreffende Abmahnung wehrt, kann er das meistens nichts selber beurteilen und braucht den Rat eines Rechtsanwalts. Die Kosten bekommt er in der Regel nicht wieder. Das von mir seit langem abonnierte Magazin, in dem der Artikel erschienen ist, meint offensichtlich in letzter Zeit auch, durch zunehmend reißerisch aufgemachte Artikel seine Leserschaft binden zu können. Mich vergraulen sie aber so langsam damit. Was mich an der Sache aufregt und meshua zu Recht anprangert ist, dass unsere Abgeordneten wissen, dass da unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes Geschäftsmodelle entstanden sind und es durchaus praktikable Vorschläge gibt, wie man das eindämmen könnte, sie sich aber auf keinen Vorschlag einigen können. Um aber auf das Thema DSVGO zurückzukommen. Die Interpretation der Nichtannahme zur Entscheidung im Fall der Streetfotografie durch das BVerfG von Norb ist genauso wie alles zuvor ein Belege dafür, dass er davon wie Gesetztestexte, Urteile und Urteilsbegründungen zu lesen und zu interpretieren sind ganz wenig Ahnung hat. In dem Fall hat das BVerfG sich nämlich die Mühe gemacht, trotz Nichtannahme das Urteil zu kommentieren und wichtige Hinweise (siehe verlinkter Artikel) gegeben. Wir können davon ausgehen, dass die Richter vom DSVGO auch schon was gehört haben und dieses Wissen in die Begründung mit eingeflossen ist, zumal die zugrunde liegende EU-Verordnung schon am 24.05.2016 in Kraft getreten ist und nur die Anwendung wegen nationaler Öffnungsklauseln erst ab 25.05.2018 erfolgt. Die Hinweise gelten also ziemlich sicher auch über den 15.05.2018 hinaus, auch wenn Norb das anders sieht. Allerdings betreffen sie auch eine andere Konkurrenz von Rechten, trotzdem sind die Abwägungen die dahinter stehen interessant. Hans Geändert von ha_ru (11.04.2018 um 11:45 Uhr) |
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#80 | |
Registriert seit: 08.08.2005
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Beiträge: 5.473
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Zitat:
![]() Die DSGVO ist nur ein weiterer neuer Spielplatz für Juristen und Abmahnkanzleien - da geschieht nichts zum Wohle des Verbrauchers - sondern für den eigenen Profit! Wetten! Grüße, meshua
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