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#61 | |
Forumssekretärin
Registriert seit: 02.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 2.965
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Zitat:
![]() Mit den "unsterblichen" Rechten meinst du sicher die sogenannten Urheberpersönlichkeitsrechte. Die können übrigens auch durch die Erben durchgesetzt werden, unterliegen aber genauso der Regelschutzdauer von 70 Jahren. Danach ist das Werk, schnibbeldibib (damit meine ich kraft Gesetzes) allgemeinfrei ![]() Dem Rest deiner Ausführungen konnte ich leider nicht ganz folgen. Aber meine Meinung ist immer noch, dass mit allem Schindluder getrieben werden kann, so auch mit Patenten. Aber ganz so einfach ist das ja auch nicht. Das Werk muss geheim gehalten werden, ehe die Patentschrift eingereicht wird und dann bindet sich der Erfinder noch 2-3 Jahre Prüfung durch das Patent- und Markenamt an den Fuß, inkl. der Kosten nur um alles dann in der Schublade verschwinden zu lassen? Das gibt's natürlich, aber die Regel sieht doch anders aus. Im Übrigen glaub ich nicht, was mir die Pharmaindustrie erzählt - da kenn ich doch gar keinen - , sondern was im Gesetz steht und warum es das tut ![]() P.S. Solche Sachen wie GNU GPL sind lobenswert und wichtig, Hut ab für alle die das machen, aber trotzdem bleiben sie lebensfremd. Solange Porsche mir kein Auto schenkt und Lidl mich nicht kostenlos beliefert, werde ich immer für meine Arbeit auch Geld haben wollen ![]() P.P.S. @ binbald: Danke der Nachfrage, es läuft... Morgen nachmittag ist alles überstanden. Geändert von MarieS. (28.10.2010 um 21:11 Uhr) |
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