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Alt 20.12.2011, 12:53   #51
BeHo
verstorben
 
 
Registriert seit: 11.08.2004
Ort: Woinem
Beiträge: 32.059
Zitat:
Zitat von Maik9 Beitrag anzeigen
Ein Gang zum Rechtsanwalt ist in dem Fall rausgeschmissenes Geld.
Richtig! Bleibt die Frage, ob und gegebenenfalls an wen man die E-Mail weiterleiten sollte, damit dem Betrüger das Handwerk gelegt oder zumindest das Schweizer Konto gesperrt werden kann.
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Alt 20.12.2011, 15:41   #52
joe54
 
 
Registriert seit: 20.12.2011
Beiträge: 1
Hat mich im ersten Moment schön erschreckt

Obwohl ich keine Filme lade oder hochstelle und Musik, wenn überhaupt, nur bei Amazon als mp3-Downloads kaufe, hat mich die Mail in ersten Augenblick ziemlich erschreckt.

Dann ist mir aufgefallen; kein persönliches Anschreiben, kein konkretes Vergehen, weder Film noch Musikstück sind angegeben. Dann habe ich nachgeschaut, wer der ISP ist, über den ich geladen haben soll, es war die deutsche Telekom, sehr unwahrscheinlich, da ich einen österreichischen ISP verwende. Ein weiterer Hinweis war die geringe Gebühr von 50 Eurto, kosten doch die Abmahnungen angeblich 700 bis 800 Euro. Als Absender hat sich anwalt.langel3@yahoo.com herausgestellt, auch nicht gerade eine Adresse, die ein deutsche Anwalt verwenden würde. Der Gipfel bildet das Konto des Aufforderers, der IBAN nach ein Konto bei der Swissquote-Bank in Gliand in der französischen Schweiz.

Wenn er sich schon so grosse Mühe gemacht hat, Spuren zu hinterlassen, werde ich ihm die Freude mache und eine polizeiliche Anzeige erstatten. Einem eventuellen Strafverfahren werde ich mich als Privatbeteiligter anschliessen. Vielleicht hört er mit dem Spaß dann auf.

Liebe Grüsse, Joe
joe54 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.12.2011, 15:44   #53
Dana
 
 
Registriert seit: 21.08.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 34.951
Yaaay! ^__________^

Erzähl uns dann, ob der eins ans Bein gekriegt hat! =)
__________________
Liebe Grüße!
Blowing out someone else's candle doesn't make yours shine any brighter.
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Alt 20.12.2011, 15:58   #54
BeHo
verstorben
 
 
Registriert seit: 11.08.2004
Ort: Woinem
Beiträge: 32.059
Zitat:
Zitat von joe54 Beitrag anzeigen
Wenn er sich schon so grosse Mühe gemacht hat, Spuren zu hinterlassen, werde ich ihm die Freude mache und eine polizeiliche Anzeige erstatten. Einem eventuellen Strafverfahren werde ich mich als Privatbeteiligter anschliessen. Vielleicht hört er mit dem Spaß dann auf.
Hast Du auch den E-Mail-Header untersucht? Ich glaube kaum, dass die sichtbare E-Mail-Adresse echt ist.

Ansonsten wünsche ich viel Erfolg!
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Alt 20.12.2011, 16:23   #55
alberich
 
 
Registriert seit: 25.08.2006
Ort: Anus Mundi
Beiträge: 4.384
Weil es gerade so schön passt.

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0...804629,00.html

Zitat:
Quelle: Spiegel.de
Schon der Verdacht reicht aus: Obwohl eine Rentnerin nach eigenen Angaben weder Computer noch Router besitzt, muss sie einer Anwaltskanzlei 650 Euro zahlen - wegen vermeintlicher Verbreitung eines raubkopierten Hooligan-Films.
Info

Sie hat keinen Computer, sie hat kein W-Lan - trotzdem muss eine Rentnerin mit kombiniertem Telefon- und Internetanschluss für eine Raubkopie zahlen. Das Amtsgericht München hat entschieden, dass die Frau die Kosten einer Abmahnung zu tragen habe, weil sie einen Hooligan-Film über ein Tauschnetzwerk angeboten haben soll. Macht 651,80 Euro.
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Alt 20.12.2011, 18:54   #56
About Schmidt
 
 
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.918
Man muss auch nicht alles glauben, was man ließt. Hier liegt die Beweislage klar und ich glaube kaum dass ein deutsches Gericht so entschieden hat, wenn die Dame kein Internetzugang hat. Zwar traue ich der deutschen Rechtsprechung auch nicht so recht, aber diese Blöße würden sie sich wohl kaum geben. Dieses Beispiel ist für mich genau so zweifelhaft, wie die ursprüngliche Mail.

Gruß Wolfgang
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Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dort aufgrund seiner Erfahrung
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Alt 20.12.2011, 19:05   #57
BeHo
verstorben
 
 
Registriert seit: 11.08.2004
Ort: Woinem
Beiträge: 32.059
Glaub es mal lieber: Klick!

Da findest Du auch das eingescannte Urteil im vollen Wortlaut.
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Alt 20.12.2011, 19:34   #58
kearny
 
 
Registriert seit: 27.04.2006
Beiträge: 720
Zitat:
Zitat von About Schmidt Beitrag anzeigen
Man muss auch nicht alles glauben, was man ließt. Hier liegt die Beweislage klar und ich glaube kaum dass ein deutsches Gericht so entschieden hat, wenn die Dame kein Internetzugang hat.
Entsprechende Gerichte, d. h. solche, die bekannt dafür sind, dass sie im Sinne der Rechteinhaber urteilen, bekommen telefonbuchdicke Listen mit Auskunftsansprüchen der Rechteinhaber. Meinst du wirklich, die werden von den Gerichten irgendwie geprüft, geschweige denn sorgfältig. Die Gerichte haben grundsätzlich keinen Zweifel an der korrekten Ermittlung des Abzumahnenden. Dabei wird natürlich übersehen, dass es sehr wohl zu Fehlern bei der Ermittlung der IP-Adresse kommen kann. Der Nachweis der eigenen Unschuld gleicht einem Kampf gegen Windmühlen.

Den aktuellen Fall würde ich jedoch auch unter SPAM verbuchen.
kearny ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.12.2011, 14:29   #59
RREbi
 
 
Registriert seit: 24.09.2005
Ort: z.Zt. Hannover, NDS, Deutschland
Beiträge: 465
Unter dem Abschnitt VII erklärt das Gericht deutlich, dass die Anwältin der Beklagten schwere handwerkliche Fehler begangen hat. Schriftsätze wurden schlicht zu spät dem Gericht vorgelegt. Da diese Zivilverfahren und der Austausch der Argumente sowie Beweisanträge schriftlich erfolgen, - denn dies ist ein Parteienverfahren ohne Amtsermittlung - ist das leider nur schlecht gelaufen für die Beklagte. Sie sollte, sofern der Fehler nicht bei ihr selbst durch zu spätes Beauftragen eines Rechtsbeistandes liegt, ihre Anwältin auf Schadenersatz verklagen - damit hätte sie gute Aussichten auf Erfolg.
Nur soviel zum Hintergrund der Entstehung eines solchen unmöglichen Urteils und dem journalistischen Unvermögen das darzustellen, da wird immer lieber die Schiene gefahren "arme unschuldige Oma wird unschuldig verurteilt"...Gerade bei Spiegel Online wissen es die Autoren nicht besser, sind halt nur Journalisten ohne fundierte Ausbildung.

RREbi

Geändert von RREbi (21.12.2011 um 14:34 Uhr)
RREbi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.12.2011, 17:43   #60
Itscha
 
 
Registriert seit: 26.02.2007
Ort: an der Mosel
Beiträge: 4.415
Zusammenfassend könnte man sagen, dass nicht das Urteil der Skandal ist, sondern die Berichterstattung über das Selbige.
Wenn man das Urteil gelesen hat, muss man zu dem Schluss kommen, dass der/die Journalisten böswillig waren oder das Urteil nicht gelesen haben.
__________________
Gruß,
Itscha

"Sowas kommt von sowas!" (Stan Laurel) http://www.moselpixx.de
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