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Alt 20.10.2010, 20:57   #41
Tom
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
Das müssen ja wirklich unheimlich nette Zeitgenossen sein, diese "Müllers I+II"...
Tom ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 22.10.2010, 00:43   #42
perlenfischer

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 18.01.2009
Ort: Hannover
Beiträge: 789
Zitat:
Zitat von Tom Beitrag anzeigen
Das müssen ja wirklich unheimlich nette Zeitgenossen sein, diese "Müllers I+II"...
Unheimlich passt schon.
perlenfischer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.10.2010, 02:05   #43
Gotico
 
 
Registriert seit: 10.06.2004
Beiträge: 5.296
Schau mal hier nach: http://www.fotorecht.de/publikationen/gebaeude.html
Gotico ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.10.2010, 09:19   #44
Itscha
 
 
Registriert seit: 26.02.2007
Ort: an der Mosel
Beiträge: 4.445
Zitat:
Zitat von Gotico Beitrag anzeigen
Ergänzt um was aktuelles. Ist zwar nicht vom BGH, aber immerhin:

OLG Brandenburg: Urteil vom 18.02.2010 - 5 U 12/09

"Da das Eigentum nicht zur Abwehr von Ablichtungen berechtigt, kann auch die gewerbliche Verwertung solcher Aufnahmen nicht verboten werden."

Nur falls es interessiert.
__________________
Gruß,
Itscha

"Sowas kommt von sowas!" (Stan Laurel) http://www.moselpixx.de
Itscha ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.11.2010, 03:44   #45
Hans1611
 
 
Registriert seit: 10.10.2009
Ort: Im Herzen von Hessen
Beiträge: 2.088
Hallo,

ich bin zwar etwas spät mit meinem Beitrag, aber ich denke, dass ein Blick in das Gesetz das Problem löst; entscheidend ist hier m.E. allein die folgende Vorschrift:

§ 59 UrhG(Gesetz)Werke an öffentlichen Plätzen

Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.


Ich werde nach wie vor Häuser, Windmühlen und alles andere fotografieren, was mir gefällt, ohne irgend jemanden zu fragen oder die Erlaubnis - von wem auch immer - einzuholen.

Meine einzige Schwelle ist die Überschreitung der Würde des Menschen und der zum Ausdruck gebrachte Wunsch, nicht fotografiert zu werden.
Hans1611 ist offline   Mit Zitat antworten
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