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#41 |
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
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Das müssen ja wirklich unheimlich nette Zeitgenossen sein, diese "Müllers I+II"...
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#42 |
Themenersteller
Registriert seit: 18.01.2009
Ort: Hannover
Beiträge: 789
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#43 |
Registriert seit: 10.06.2004
Beiträge: 5.296
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Schau mal hier nach: http://www.fotorecht.de/publikationen/gebaeude.html
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#44 | |
Registriert seit: 26.02.2007
Ort: an der Mosel
Beiträge: 4.445
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Zitat:
OLG Brandenburg: Urteil vom 18.02.2010 - 5 U 12/09 "Da das Eigentum nicht zur Abwehr von Ablichtungen berechtigt, kann auch die gewerbliche Verwertung solcher Aufnahmen nicht verboten werden." Nur falls es interessiert. |
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#45 |
Registriert seit: 10.10.2009
Ort: Im Herzen von Hessen
Beiträge: 2.088
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Hallo,
ich bin zwar etwas spät mit meinem Beitrag, aber ich denke, dass ein Blick in das Gesetz das Problem löst; entscheidend ist hier m.E. allein die folgende Vorschrift: § 59 UrhG(Gesetz)Werke an öffentlichen Plätzen Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht. Ich werde nach wie vor Häuser, Windmühlen und alles andere fotografieren, was mir gefällt, ohne irgend jemanden zu fragen oder die Erlaubnis - von wem auch immer - einzuholen. Meine einzige Schwelle ist die Überschreitung der Würde des Menschen und der zum Ausdruck gebrachte Wunsch, nicht fotografiert zu werden. |
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