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Alt 17.03.2006, 13:34   #41
Tobi.
 
 
Registriert seit: 24.08.2005
Beiträge: 5.348
Zitat:
Sind zwar "nur" 50 €, aber ist schon gut für's Ego und ich stehe jetzt auf deren Liste.
In keinem der beiden Briefe stand etwas über die Nutzungsrechte. Achte darauf, unmissverständlich klar zu machen, dass das Bild nur einmalig verwendet werden darf!

Tobi, der ein Bild lieber ganz behalten als mit Freifahrtschein für 50€ verkaufen würde.
Tobi. ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 17.03.2006, 13:46   #42
MacSource
 
 
Registriert seit: 13.12.2005
Ort: D-20144 Hamburg
Beiträge: 1.104
Hallo Jörg,

die Rechnung müsste über € 50,-- lauten, da Du als Privatperson nicht Vorsteuerabzugsberechtigt (was für ein Wort!) bist.

Gruß,

Christian
MacSource ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2006, 13:50   #43
Tobi.
 
 
Registriert seit: 24.08.2005
Beiträge: 5.348
Zitat:
Zitat von MacSource
die Rechnung müsste über € 50,-- lauten, da Du als Privatperson nicht Vorsteuerabzugsberechtigt (was für ein Wort!) bist.
Klar.
Aber wenn sich die Firma auf 50€+MwSt eingestellt hat, wären ja 58€ ohne Mehrwertsteuer durchaus vorstellbar.
Ich würde das lieber nicht machen, das wirkt irgendwie komisch.

Tobi
Tobi. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2006, 14:35   #44
MiLLHouSe
 
 
Registriert seit: 27.01.2005
Ort: Wilhermsdorf
Beiträge: 3.322
auf der Rechnung dürfen nur die 50 € ohne MwSt. drauf stehen, da du nicht berechtigt, bist, als Privatperson diese zu verlangen!

Ich würde auch ausdrücklich hier nochmal klar machen, dass das Bild für den "einmaligen Gebrauch" bestimmt ist und bei weiteren Aufträgen neu verhandelt werden muss.
__________________

MiLLHouSe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2006, 14:37   #45
BadMan
ehemaliger Moderator

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
Zitat:
Zitat von Wishmaster
Aber wenn sich die Firma auf 50€+MwSt eingestellt hat, wären ja 58€ ohne Mehrwertsteuer durchaus vorstellbar.
So verstehe ich es auch. Ich könnte die Agentur ja fragen, wie die Rechnung auszusehen hat, aber bevor ich dort den Eindruck eines nichtwissenden, ahnungslosen Hobbyknipsers mache (was ja eigentlich auch zutrifft), mache ich mich doch lieber erst mal hier schlau.

Zitat:
Zitat von Wishmaster
In keinem der beiden Briefe stand etwas über die Nutzungsrechte.
Hatte ich schon in der letzten mail geschrieben, daß ich mich nur auf ein einmaliges Nutzungsrecht einlasse. Werde das aber vorher nochmal klarstellen.
__________________
Gruß Jörg

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Alt 17.03.2006, 15:03   #46
mrieglhofer
 
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
Liebe Leute

ich verstehe zwar schon, daß jeder sich für einen guten Fotografen mit entsprechendem Marktpreis hält und möglicht viel herausschlagen will. Der Markt schaut halt anders aus: (so kaufe ich privat bei Bedarf)

Web 640 x 427 10,84 x 7,23 cm 5,42 x 3,62 cm 5,- €
Medium 1750 x 1166 29,63 x 19,74 cm 14,82 x 9,87 cm 10,- €
Highres 3471 x 2311 58,78 x 39,13 cm 29,39 x 19,57 cm 15,- €

Da reden wir aber über zeitlich, räumlich und mengenmäßig unlimitiertes Nutzungsrecht einer Bildagentur.

Zitat:
§ 2 Umfang des Lizenzangebots

2.1 Der Bildautor räumt dem Kunden an den Bildern ein nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene Zwecke ein. Dieses umfasst das Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Übertragungsrecht in dem zur vertragsgemäßen Nutzung durch den Nutzer notwendigen Umfang, insbesondere

das Recht, die Bilder und Abbildungen hiervon zu Werbezwecken (insbesondere Broschüren, Prospekten, etc.) sowie zu sonstigen geschäftlichen (z. B. Illustration von Bildern, Datenträgern, in Zeitschriften etc.) sowie privaten Zwecken zu verwenden;
das Recht zur Vervielfältigung und zur Verbreitung in Printmedien und auf Datenträgern (CD-ROM, DVD, DVD-ROM, etc.);
das Recht zum Veröffentlichung der Bilder im Internet (Recht der öffentlichen Zugänglichmachung);
das Recht, die Bilder zu bearbeiten und mit Texten, anderen Bildern und Musik zu kombinieren (Synchronisierung), soweit hierdurch nicht das Interesse des Bildautors an der Integrität der Bilder verletzt wird.
ein Marienkäfer von vielen

Da bist du mit 50€ noch gut bedient.


Markus
mrieglhofer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2006, 15:23   #47
ulrich matthey
 
 
Registriert seit: 16.06.2005
Beiträge: 561
Zitat:
Zitat von Wishmaster
...Aber wenn sich die Firma auf 50€+MwSt eingestellt hat, wären ja 58€ ohne Mehrwertsteuer durchaus vorstellbar...
Hallo Zusammen,
ich lese hier schon seit geraumer Zeit häufig mit, dies ist aber mein erster Beitrag. Als Selbstständiger kann ich zur Mehrwertsteuerfrage sagen, dass das so nicht funktionieren wird.

Verkauft man etwas an ein umsatzsteuervorabzugsberechtigtes Unternehmen für 50 Euro plus MwSt., wird das Unternehmen die bezahlte Mehrwertsteuer (bzw. Umsatzsteuer, das ist in diesem Zusammenhang synonym) in seiner Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen und erhält sie vom Finanzamt zurück.

Die realen Kosten für das Unternehmen sind also der Nettobetrag von 50 Euro, die MwSt. ist ein neutraler Durchlaufposten.

Bezahlt das Unternehmen dagegen 58 Euro ohne MwSt.-Aufschlag, sind die realen Kosten 58 Euro. Deshalb spricht man unter Geschäftsleuten bei Preisen auch immer nur über die Nettobeträge.

Ein Nachteil für Dich ist das nicht. Wärst Du nämlich vorsteuerabzugsberechtigt und könntest 50 Euro plus MwSt. in Rechnung stellen, müsstest Du die MwSt. an das Finanzamt abführen.

Ich nehme an, damit konnte ich alle Klarheiten beseitigen.
ulrich matthey ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2006, 15:39   #48
BadMan
ehemaliger Moderator

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
Zitat:
Zitat von ulrich matthey
Ich nehme an, damit konnte ich alle Klarheiten beseitigen.
So ungefähr.

Wie schreibe ich also jetzt die Rechnung?
Einfach in z.B. das Excel-Formular 50 € einsetzen und und Steuerzeile leer lassen?

Gibt es sonst noch was zu beachten?
Ich denke, werde sowieso die Agentur noch mal kontaktieren, damit diese Sachen schon im vorab geklärt sind.

Ach, und herzlich willkommen im Forum.
__________________
Gruß Jörg

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BadMan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2006, 16:05   #49
ulrich matthey
 
 
Registriert seit: 16.06.2005
Beiträge: 561
Ich habe gerade sowieso mit meiner Steuerberaterin telefoniert und danach gefragt. Folgendes Ergebnis:

Wenn Du nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist, braucht in der Rechnung zum Thema MwSt. gar nichts zu stehen. Ob es eine Steuerzeile gibt, die aber leer ist, oder gar keine Zeile dafür vorhanden ist, spielt keine Rolle. Das Lieferdatum braucht in diesem Fall ebenfalls nicht darin zu stehen.

Was drin sein muss:

- Name

- vollständige Anschrift

- Rechnungsdatum

- eindeutige und fortlaufende Rechnungsnummer, Zählung beginnt jeweils am 1.1. des Kalenderjahres. Könnte also zum Beispiel Nr. 1/2006 für die erste Rechnung in diesem Jahr sein

- Deine Steuernummer (musst Du ggf. bei Deinem zuständigen Finanzamt erfragen)

- Natürlich der Rechnungsbetrag (Also die 50 Euro. Das Wichtigste, aber auch Selbstverständlichste hätte ich beinahe vergessen.)

Ich hoffe, das hilft schon mal etwas weiter.
__________________
Viele Grüße,
Ulrich
ulrich matthey ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2006, 16:21   #50
BadMan
ehemaliger Moderator

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
Vielen Dank.
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