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#1 |
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Registriert seit: 26.04.2004
Beiträge: 1.090
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@Basti
Was mich aber ausgesprochen freut: Du bist scheinbar einer der wenigen, die sich privat für ein gescheites Gallery-System entschieden haben (ich hoffe Du tust es mir gleich und spendest ab und zu mal ein paar Euro). |
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#2 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 01.10.2004
Ort: 3 Km vom Highway to Love entfernt.
Beiträge: 8.460
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Zitat:
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#3 | |||
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Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
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@Hotzi
Ohne Dich langweilen zu wollen: Zitat:
Selbstverständlich kann da jede Gesellschaft Ihre eigenen Bedingungen stricken, die aber höchstens zu Gunsten des Kunden erweitern, aber nicht einschränken. Zitat:
Wenn Du haftpflichtversichert bist, ist eine Grundvoraussetzung dafür, daß die Versicherung überhaupt zahlt, daß Du gem. BGB überhaupt haftbar zu machen bist. Beliebte Falle: Stell Dir vor, Dein Junior (unter 7 Jahre alt) zerkratzt ein fremdes Auto. Die Versicherung fragt Dich, ob Du Deine Aufsichtspflicht verletzt hast. Wenn Du hier aus Angst vor Konsequenzen antwortest "natürlich nicht", zahlt die Versicherung auch nicht. Grund ist, dass Du lt. BGB auch nicht haftbar gemacht werden kannst (vorausgesetzt, Du hast Deine Aufsichtspflicht tatsächlich nicht verletzt). Der Geschädigte bleibt dann auf seinem Schaden sitzen, ob es ihm paßt oder nicht! Es fehlt nämlich hier nicht nur am Vorsatz, sondern auch an der Fahrlässigkeit. (Bevor eine neue Diskussion losbricht: Vorsatz schliesst die Versicherung natürlich aus). Zitat:
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#4 |
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Themenersteller
Registriert seit: 19.10.2005
Ort: Fulda
Beiträge: 12
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Hallo Leute,
also ich hatte eine zwar 3 Monate alte d5d, die aber wenns hoch kommt erst gerade mal 200 Bilder gemacht hat ! Also Neuwertig mit voller Garantie ! Und so möchte ich sie auch wieder haben ! !!!!!!!! Wenn da die Versicherung dumm aufmuckt, schalte ich sofort meinen Rechtsschutz ein und stelle auch noch Mietgebühren in Rechnung für die Zeit in der meine d5d nicht zu benutzen war - und das sind ja schon ein paar Tage ! Ich gehe weiterhin davon aus, das ich ne Neue bekomme ! Und das zu Recht meiner Meinung nach ! Gruß Uli ( Wäre ja noch schöner - hatte ne tolle Kamera die mir jemand killt und soll wohl jetzt selber in die Tasche greifen um sie mir wieder zu holen !? |
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#5 | ||
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Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
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@Uli B.
Zitat:
Deinen Frust kann ich nachvollziehen, nur kapier bitte eines: Wenn ich zwei D5D zum selben Preis angeboten bekomme, eine ganz Neue und eine fast Neue (sagen wir mal 3 Monate alt Wenn Du aber nicht mehr den Neupreis bezahlen mußt, für eine die der Beschädigten entspricht, dann ist auch nur dieser reduzierte Preis Dein Schaden, und nur der muß vom Schädiger oder dessen Versicherer ersetzt werden. Dabei wird es wohl keine Rolle spielen, daß der Markt keine Gebrauchte hergibt... Zitat:
Und noch einen gutgemeinten Tip: Sofern Du den Zeitwert ersetzt kriegst, laß den Sch**** mit der Rechtschutz, sonst stehst Du demnächst ohne da. Gerade einige der großen Gesellschaften kicken z.Zt. jeden Kunden, der einen Versicherungsfall meldet. Zwar nachdem sie den gedeckt haben, aber dafür rigoros und unabhängig davon, wie der Prozeß ausgeht. Heb´Dir das lieber für was Wichtiges auf (Arbeitsrecht oder so!) Vergiß´ nicht, beim Neuabschluß musst Du dann angeben, daß Dir gekündigt wurde. Eine neue Gesellschaft findest Du dann nicht so einfach! Und wenn Du schwindelst, kommt es raus und zwar spätestens 100%ig beim nächsten Versicherungsfall. Aber laß´ Dich nicht im Vorfeld von uns verrückt machen - vielleicht zahlen sie Dir ja den Neupreis. Nur müssen müssen sie nicht! |
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#6 | |
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Registriert seit: 15.07.2005
Ort: Wesel
Beiträge: 1.299
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Zitat:
Aber hier kann man mal wierder merken, daß wir in Deutschland sind. In Frankreich käme keine Versicherung auf die Idee, solche Methoden einzuführen, weil die sich das nicht gefallen lassen würden, aber wir halten ja brav still und ziehen uns lieber in die Ecke zurück. Sorry, aber das mußte jetzt einfach mal raus Gruß Uwe
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Erfahrungsgemäß ist die Ursache schlechter Bilder fast immer hinter der Kamera zu suchen! |
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#7 |
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Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
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@John
Hallo John, im Schadensfall haben beide Seiten ein Kündigungsrecht (natürlich nach einer Regulierung. Wenn man sieht, wie die Beiträge gerade in der Rechtschutz in den letzten Jahren gestiegen sind, wird einem klar, daß wir ein Volk von Prozeßhanseln sind, das gibt´s in Frankreich so nämlich auch nicht. Du redest davon, die Versicherungen endlich mal zu nutzen, Uli prozessiert auch schon in Gedanken, obwohl noch nix passiert ist und alle wundern sich... Naja...brigens ist die französische AXA auch nicht gerade für Kulanz und Großzügigkeit bekannt. |
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#8 |
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Registriert seit: 15.07.2005
Ort: Wesel
Beiträge: 1.299
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Hallo zusammen,
@Sonnenkind- sorry, das sollte kein persönlicher "Angriff" auf Dich werden, das war nur eine "leichte" Verärgerung über das mittlerweile übliche Versicherungsgebaren. Sicherlich sind wir ziemlich "Prozessgeil", aber das wird uns ja vorgelebt. Überall sieht man, das man kein Recht haben muß, nur einen guten Anwalt und schon ist alles im Lot. Ich gehöre zwar auch zu den Menschen, die lieber alles gütlich regeln, aber dazu gehören halt auch immer zwei. Was mich nur aufgeregt hat ist die Tatsache, daß ich zwar bezahlen soll, aber bitteschön die Leistung, für die ich ja bezahlt habe, auf keinen Fall in Anspruch nehmen soll, da man mich sonst rauswirft. Ich würde mich wahrscheinlich ja nicht so darüber aufregen, wenn Du nicht Recht hättest Gruß Uwe
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Erfahrungsgemäß ist die Ursache schlechter Bilder fast immer hinter der Kamera zu suchen! |
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#9 |
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Themenersteller
Registriert seit: 19.10.2005
Ort: Fulda
Beiträge: 12
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Hallo,
nach fast 3 Monaten hin und her, habe ich heute einen Brief von der Versicherung bekommen. Sie bezahlen mir den Totalschaden der 5D, aber nur mit 579,-€ Ich habe damals 879,- € bezahlt ! Der Schaden war am 9.12.05, diesen Termin müsste man doch annehmen bei der berechnung des Schadens oder ? Jetzt Ende Februar 06 ist der Preis erheblich geringer, da Minolta ja kaputt ist und Sony die Geschäfte übernimmt ! Ansonsten könnte man mich ja noch länger hinhalten, dann ist die 5D ja event für unter 400,-€ zu bekommen ! Ich wollte diese Kamera kurz vo Weihnachten wieder verkaufen / Inzahlung geben, da ich doch lieber die 7D hätte. Das ging ja nicht weil die 5d defekt war. Damals hätte ich einiges mehr dafür bekommen ! Was meint Ihr dazu: Am Schadenstag kostete die Kamera 899,-€ und Abrechnen wollen diese Ar...... jetzt fast 3 Monate später für 579,-€ ! |
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#10 |
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Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
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Ich hatte das doch erklärt, oder?
Die € 579,- reichen locker, um Dir eine gleichwertige (=neuwertige) D5D wieder zu beschaffen, damit ist das Thema erledigt. "Hätte, Sollte, Müßte" ist leider Dein Pech. Du kannst versuchen, einen "Nachschlag" für den "Nutzungsausfall" rauszuschlagen, ist aber Kulanz und mehr als € 50,- würde ich da nicht nachfordern. Ich halte dies NICHT für völlig aussichtslos-bin allerdings kein Anwalt, sondern kenne mich lediglich mit Versicherungen aus. Es bleibt Dir unbenommen, weitere Schritte zu versuchen, aber ich denke, das geltende Recht ist hier eindeutig! |
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