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#41 |
Registriert seit: 04.07.2004
Ort: München
Beiträge: 1.856
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Knackpunkt ist doch der, dass das künstlerische Umfeld früher die Diaschau daheim oder die Austellung einmal im Jahr im Fotoclub war, mit max. hundert Besuchern.
![]() Heute ist das künstlerische Umfeld das internet mit potentiell Millionen von Zuschauern inkl. aller möglichen Dataminern. Problemlos wäre imho die Ausstellung in einem Forum in dem die Bilder nur von registrierten Mitgliedern gesehen werden, das entspräche dem Fotoclub, nur halt etwas größer. ![]() |
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#42 |
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
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Die bisherigen Urteile inkludierten z.B. den Verkauf der Bilder allerdings über eine Galerie. Hier wurde mit kommerzieller Verwertung argumentiert. Da aber die Verwertung im künstlerische Umfeld, Ausstellungen und Verkauf über die Galerie erfolgte, erkannte das Gericht dies an.
Internet ist natürlich nicht 1:1 umlegbar. Also für Ausstellungen usw. gibt es eher wenig Probleme, eine Veröffentlichung auf einer Website künstlerischer Fotografie wird wohl eher auch durchgehen, aber da bleibt ein Restrisiko, weil ein Meuchelbild auf einem Fotoportal nicht zwingend künstlerisch sein muss. Und das wird dann der Richter im Einzelfall entscheiden. Das Daten sammeln ist ein anderes Thema. Wenn ein Galerist auf seine Bilder nicht aufpasst, ist das fahrlässig. Wenn jemand Bilder mit allen EXIFs indizierbar ins Netz stellt, auch. Ich kann aber dem Galeristen nicht das ausstellen verbieten, weil es Fahrlässigkeit in der Welt gibt. Die Ängste sind zu verstehen, nur ohne Freiheit der Fotografie und ohne Veröffentlichung keine Meinungsfreiheit. Und auch keine kritische Berichterstattung. Genauso wie bei den Fotos gilt ja auch dort, dass die Freiheit die Meinung zu sagen, nicht inkludiert, jemanden zu diffamieren. |
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#43 |
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: Bodensee
Beiträge: 712
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