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27.11.2014, 14:19 | #41 |
Registriert seit: 01.04.2008
Ort: Drabenderhöhe
Beiträge: 10.629
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Ab wann gelten Personen im Bild als Beiwerk?
Bei normalen Bildern meine ich, ein Gefühl dafür zu haben. Wenn ich z.B. eine Stadtszene aufnehme, in der es mir um interessante Bauweise geht, dann sind die Gesichter, die irgendwo im Bild auftauchen dafür bedeutungslos und austauschbar. Wenn ich nun an der selben Stelle ein Kugelpanorama mache, dann wird das Motiv nicht mehr durch einen Bildausschnitt bestimmt, und ist deshalb vielleicht schwieriger zu definieren. Die Viewer für Panoramen lassen oft ein starkes Einzoomen zu, und je nach Auflösung des Panoramas hat der Betrachter die Möglichkeit, auf Personen zu zoomen, die ich gar nicht mal bewusst wahrgenommen habe. Gelten für solche Aufnahmen andere Kriterien als für "normale" Bilder?
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Gruß Gottlieb |
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27.11.2014, 14:55 | #42 |
Registriert seit: 21.08.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 33.993
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...und kann ich, wenn ich "nur Beiwerk" in einem Foto bin, trotzdem mein Persönlichkeitsrecht geltend machen, wenn ich gegen eine Veröffentlichung bin?
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Liebe Grüße! Blowing out someone else's candle doesn't make yours shine any brighter.
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27.11.2014, 15:05 | #43 |
Forumssekretärin
Themenersteller
Registriert seit: 02.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 2.962
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Schöne Fragen. Gerne mehr davon
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27.11.2014, 17:52 | #44 |
Registriert seit: 01.09.2004
Ort: D-09627 Bobritzsch
Beiträge: 114
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1. Gilt die 8-Personen-Regel noch? D.h. wenn auf einem Foto mehr als 7 Personen zu sehen sind (eindeutig identifiziert werden können) und die Personen nicht den Hauptbildinhalt darstellen, kann ich das Foto veröffentlichen.
2. Gibt es Unterschiede in den Anforderungen, wenn ich ein Bild unentgeldlich veröffentliche oder ein Bild verkaufe? 3. Stimmt es noch, dass die Urheberrechte immer beim Fotografen bleiben und ich nur Nutzungsrechte oder ecklusive Nutzungsrechte verkaufen kann? 4. Darf ich auch ein Bild ohne die vorherige Zustimmung einer/mehrerer als Beiwerk abgebildeten Person veröffentlichen/ verkaufen? z.B. Personen stehen vor einem Gebäude, sind sehr klein und das dahinter liegende Gebäude ist formatfüllend das Hauptmotiv eindeutig erkennbar. Herzlichen Dank für die Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen Volker
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Volker Neuhäuser (www.foto-volker.de) |
28.11.2014, 23:51 | #45 |
Registriert seit: 04.02.2009
Ort: Hamburg
Beiträge: 2.897
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Aktuell brennt bei mir wirklich etwas:
Junior geht seit letzter Woche in einen Schwimmkurs vom hiesigen Sportverein. Bei der Schwimmhalle handelt es sich um ein kleines Gebäude, welches vom Verein finanziert wird. Genutzt wird es immer nur durch die jeweiligen Kursteilnehmer und die Kursleiter. Also eine meines Erachtens geschlossene Gruppe, keine öffentliche Veranstaltung. Junior fragte, ob ich Fotos machen will, wie früher bei seinem Bruder, der vor 20 Jahren dort Schwimmunterricht mit der Schulklasse hatte. Ich verneinte, mit dem Hinweis darauf, dass ja womöglich noch einige andere/fremde Kinder mit auf das Bild kommen. Das würden die anderen Eltern sicher nicht gut finden. Damals beim großen Bruder war es so abgesprochen, dass ich auf Veranstaltungen der Klasse Fotos machen sollte. Junior( nicht ganz 5 Lenzen alt) leuchtete das ein und fertig. Irgendwann aber bemerkte ich, dass mindestens 3 oder 4 Mütter /Großmütter ihre Smartphones bzw. Tablets hochhielten und fleißig filmten bzw. Fotos machten. Anschließend wurde wild getippt und die Sachen über die Datenautobahn versandt. Nun meine Frage: kann ich mich dagegen wehren, dass da im Kurs wild fotografiert oder gefilmt wird? Hat der Kursleiter in der Hinsicht das Sagen und kann das weitere Filmen/Knipsen gegen meinen Willen erlauben? Sorry, ich bin grad etwas genervt wegen der Angelegenheit. Ein kleiner Junge saß während der Schwimmeinheit heulend am Beckenrand und diese Szene macht wahrscheinlich grad die Runde.
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Gruß aus Hamburg von Sabine Rettet die Wälder, esst mehr Biber! |
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29.11.2014, 00:54 | #46 |
Registriert seit: 12.02.2011
Ort: Nähe Gießen
Beiträge: 1.897
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Wie sieht es aus wenn der Arbeitgeber Bilder machen läßt und diese ungefragt veröffentlicht ( Prospekt, Webseit etc. ) gibt es einen Unterschied wenn der Arbeitnehmer noch dort beschäftigt ist oder schon ausgeschieden ist? Oder wenn ein Fotograf in die Abteilung kommt, Bilder macht und ohne Komentar die Bilder zum Kauf anbietet.
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100 Jahre Lilliput - 100 Jahre Kleinbild Fotografie! März 1914, Wetzlar |
29.11.2014, 01:01 | #47 |
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.290
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Wenn ich für einen Kunden eine Wohnung/ein Haus vermieten/verkaufen soll, mache ich ein Bilderserie um diese zu veröffentlichen - da dies dem Kunden erklärt wird gehe ich mal von einer konkludenten Vereinbarung aus.
Ist der Auftrag ausgelaufen, die Wohnung/das Haus vermietet oder verkauft, habe ich ja noch die Bilder. Darf ich diese dann weiter verwenden oder ist die Konkludenz auf die Insertion für diesen Verkaufs-/Vermietungsfall begrenzt, selbst wenn dahingehend nichts vereinbart ist ? Zusatzfrage: Darf ich, wenn ich zB im Urlaub in einem schönen Hotel bin und dort ein tolles Detail (keine Menschen) photographiere, das Photo zB auf meiner Website verwenden ohne den Hoteleigentümer zu fragen?
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Gruß aus Bayern Steve |
02.12.2014, 16:16 | #48 |
Moderator
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Ort: Bissendorf, Landkreis Osnabrück
Beiträge: 4.174
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Dann steuere ich auch mal eine Frage bei, die so ähnlich gerade in einem Hausbauforum diskutiert wird:
Darf ein privater Bauherr von der Baustelle seines zukünftigen Hauses Zeitrafferaufnahmen erstellen und welche Rechte sind dabei zu beachten? Gibt es eine praktikabele Möglichkeit, dieses Vorhaben gesetzeskonform umzusetzen? Auf der Baustelle arbeiten diverse Firmen, die jeweils Arbeiter schicken und teils auch Baufahrzeuge mit Beschriftungen (Firmennamen, Hersteller) nutzen (Persönlichkeitsrecht, Markenrecht). Manchmal liegt das Hausrecht auch bei einer ausführenden Firma, je nach Kauf- bzw. Werkvertrag zwischen den beteiligten Parteien (Käufer/Auftraggeber, Generalunternehmer, Generalübernehmer, Architekt, Einzelfirma). Es soll alle 1-5 Minuten ein Bild gemacht werden. Muss er von jedem Arbeiter eine schriftliche Genehmigung einholen, wenn die Möglichkeit besteht, dass der Arbeiter auf den Bildern erkennbar abgebildet wird? Was ist, wenn die Aufnahmen nicht veröffentlicht werden sollen, sondern nur im privaten Archiv als Erinnerung landen (Verwertungsrecht)? Hat der Architekt ein Urheberrecht und kann Aufnahmen deshalb untersagen? Wie angedeutet, berührt das Thema ein weites Feld an Rechten, die zu beachten sind. Man kann den Eindruck gewinnen, dass es so gut wie unmöglich ist, das Vorhaben rechtlich einwandfrei umzusetzen und gleichzeitig noch etwas auf den Bildern zu erkennen. Wie könnte eine Lösung aussehen? Marie, das ist doch mal eine schöne Frage, die vielleicht nach einigen übersichtlicheren Grundlagenbeiträgen nochmal verschiedene Rechte im Zusammenhang darstellen kann.
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Gruß Frank „In der Informatik geht es genau so wenig um Computer, wie in der Astronomie um Teleskope.“ (Edsger W. Dijkstra) |
07.12.2014, 06:57 | #49 |
Registriert seit: 03.06.2010
Ort: Thurgau, CH
Beiträge: 2.372
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- Ein Südafrikaner (nicht EU) fotografiert eine Deutsche (EU) in Zürich (nicht EU) und stellt das Bild mit (c) auf Flick. Welches Recht gilt?
- Darf eine Schweizer Autonummer, welche dem Inhaber und nicht dem Farzeug zugeordnet ist, veröffentlicht werden? - Darf ich mein eigenes digitales Abbild, welches ich zufällig auf Flickr wiedergefunden habe, uneingeschränkt verwenden? Gruss, frank
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http://www.chefbossfoto.com |
07.12.2014, 07:38 | #50 |
Registriert seit: 18.01.2013
Beiträge: 2.064
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wann kommt die Zeit wo Mails mit Bildanhängen ogligatorisch verschlüsselt werden müssen ?
wie lange gehts es noch bis man keinen einzigen Menschen mehr irgendwie aufm Bild haben darf oder etwas das einen pers. Besitz anzeigt geschweige jemandem zeigen darf ? sorrry für etwas off topic |
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