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#31 |
Registriert seit: 20.03.2007
Ort: Weserbergland
Beiträge: 3.853
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Ich repetiere hier nicht schon gesagtes, weil ich gern Postings sammele oder Langeweile habe, sondern weil ich nicht rate, sondern es weiß
![]() Alles was widersprüchlich zum Folgenden geäussert wird ist falsch: Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung: Zulassungsfreie Berufe. Ziffer 38: Fotograf --- Inhalt ersatzlos editiert: Juristische Kenntnis: ja, In der Lage Doppelpostings zu vermeiden: nein EDIT by TorstenG: Ok, dann eleminiere Ich mal das Doppelposting (ab ---)! ![]() Danke ![]() Geändert von simply black (28.01.2008 um 19:15 Uhr) |
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#32 |
Registriert seit: 24.12.2005
Beiträge: 7.536
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ich weiß, dass Du's weißt;
und es wurde hier auch schon alles benannt, trotzdem interessant, wie sich alles mehrfach im Kreis gedreht hat ![]() Nur noch ein kleiner Nachsatz (auch schon gesagt); auch wenn man nicht gewerblich fotografiert, muss man die Einnahmen (Ausnahmen gibt es) beim Finanzamt darlegen. Wenn das nicht getan wurde, kann man trotzdem Ärger mit den Behörden bekommen (siehe Eingangsposting).
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Gruß, Michael |
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#33 | |
Themenersteller
Registriert seit: 08.09.2004
Ort: A-Nebelberg
Beiträge: 1.649
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Zitat:
Vielleicht wird das österreichische Gewerberecht in nächster Zeit ja mal angepasst ... Die Sache mit dem Finanzamt dürfte aber in Österreich und Deutschland ähnlich sein. Lg. Josef |
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#34 |
Registriert seit: 24.12.2005
Beiträge: 7.536
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das hatte ich gerade nicht mehr im Kopf, sorry...
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Gruß, Michael |
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