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Alt 28.01.2008, 17:21   #31
simply black
 
 
Registriert seit: 20.03.2007
Ort: Weserbergland
Beiträge: 3.853
Ich repetiere hier nicht schon gesagtes, weil ich gern Postings sammele oder Langeweile habe, sondern weil ich nicht rate, sondern es weiß
Alles was widersprüchlich zum Folgenden geäussert wird ist falsch:

Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung:
Zulassungsfreie Berufe.
Ziffer 38:
Fotograf

---
Inhalt ersatzlos editiert:

Juristische Kenntnis: ja,
In der Lage Doppelpostings zu vermeiden: nein

EDIT by TorstenG: Ok, dann eleminiere Ich mal das Doppelposting (ab ---)!

Danke
__________________
Liebe Grüße, Christoph

1x.com

Geändert von simply black (28.01.2008 um 19:15 Uhr)
simply black ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 28.01.2008, 19:04   #32
binbald
 
 
Registriert seit: 24.12.2005
Beiträge: 7.536
Zitat:
Zitat von simply black Beitrag anzeigen
weil ich nicht rate, sondern es weiß
ich weiß, dass Du's weißt;
und es wurde hier auch schon alles benannt, trotzdem interessant, wie sich alles mehrfach im Kreis gedreht hat

Nur noch ein kleiner Nachsatz (auch schon gesagt); auch wenn man nicht gewerblich fotografiert, muss man die Einnahmen (Ausnahmen gibt es) beim Finanzamt darlegen. Wenn das nicht getan wurde, kann man trotzdem Ärger mit den Behörden bekommen (siehe Eingangsposting).
__________________
Gruß,
Michael
binbald ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.01.2008, 20:01   #33
JoeJung

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 08.09.2004
Ort: A-Nebelberg
Beiträge: 1.649
Zitat:
Zitat von binbald Beitrag anzeigen
Nur noch ein kleiner Nachsatz (auch schon gesagt); auch wenn man nicht gewerblich fotografiert, muss man die Einnahmen (Ausnahmen gibt es) beim Finanzamt darlegen. Wenn das nicht getan wurde, kann man trotzdem Ärger mit den Behörden bekommen (siehe Eingangsposting).
Der Fall vom Eingangsposting bezieht sich auf österreichisches Recht. Der Bekannte hat eine Anzeige bei der Gewerbebehörde bekommen, weil er im Auftrag Dritter gegen Entgelt Fotos angefertigt hat. Das darf man laut österreichischem Recht nur, wenn man ein Gewerbe angemeldet hat. In Österreich ist Fotograf ein geschütztes Gewerbe und man darf es nur dann anmelden, wenn man entweder eine Meisterprüfung oder eine Befähigungsprüfung abgelegt hat.

Vielleicht wird das österreichische Gewerberecht in nächster Zeit ja mal angepasst ...

Die Sache mit dem Finanzamt dürfte aber in Österreich und Deutschland ähnlich sein.

Lg. Josef
__________________
JoeJung

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JoeJung ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.01.2008, 20:50   #34
binbald
 
 
Registriert seit: 24.12.2005
Beiträge: 7.536
Zitat:
Zitat von JoeJung Beitrag anzeigen
Der Bekannte hat eine Anzeige bei der Gewerbebehörde bekommen,
das hatte ich gerade nicht mehr im Kopf, sorry...
__________________
Gruß,
Michael
binbald ist offline   Mit Zitat antworten
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