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#31 | ||
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: D-50859 Köln
Beiträge: 361
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Zitat:
Fragt sich ISO-Star |
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#32 |
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
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Du hast es auf den Internet-Versandhandel beschränkt. Es gibt aber auch den Versandhandel, der nicht im Internet präsent ist bzw. darüber abgewickelt wird. Es gibt Vermittlungssysteme (z.B. Preisagenturen), die nun gar nichts mit Versandhandel zu tun haben, sondern deren Verkäuferseite dem stationären Handel zuzuordnen ist. Die werden damit noch nicht zum Versandhändler usw.
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Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen... Make Labskaus great again! Glenroses Kentucky Stinger
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#33 |
Registriert seit: 22.10.2003
Ort: Großraum Hamburg
Beiträge: 52
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@ISO-Star
Leider sprichst Du wieder von der "heilen" Welt und dem "offiziellen" Recht. Das bestreite ich nicht. Aber die billigen Preise müssen schließlich irgendwo herkommen. Da müssen zunächst AGBs her : Zitat AGB "technik4free" ( direkt hierher kopiert ) : Widerrufsrecht … Unter das Widerrufsrecht fallen lediglich original verpackte Waren. Bei benutzter Ware wird die Wertminderung, Wertverfall, etc. nach §357 Abs.3 BGB in Rechnung gestellt, In der Regel bi zu 40% (Der Verbraucher hat die Möglichkeit einen geringer entstandenen Schaden nachzuweisen) .Eine Prüfung der Ware (Inaugenscheinnahme) ist gestattet, jedoch nicht die Inbetriebnahme, bzw. Nutzung (ausprobieren). § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 entfällt somit. … Ende Zitat Ziemlich deutlich, oder ? Und mit Sicherheit ist das nicht der einzigste, der solche Bedingungen in seinen AGBs hat. Nur deshalb mein dringender Hinweis darauf. ![]() Gruß Reinhard. |
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#34 |
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: D-49080 Osnabrück
Beiträge: 2.567
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Zitat AGB Technik4Free:
(1) Falls Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sind, wird davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der nichtigen Bestimmungen soll gelten, was dem gewolltem Zweck in gesetzlich erlaubtem Sinn am nächsten kommt. Zitat Ende Keine AGB kann geltendes Recht ausser Kraft setzten. Deswegen steht immer eine solche Salomonische Klausel in den AGB's. Sprich, die Geschichte mit "In Augenschein= Rückgabe" und "In Betrieb= keine Rückgabe" hat nur Gültigkeit, wenn es auch genau so im Gesetz verankert ist. Und das ist es meines Wissens nach gerade nicht. Das mit Originalverpackt ist definitiv nichtig, da man kein Gerät ohne es auszupacken in Augenschein nehmen, geschweige denn es ausprobieren kann. Schließlich ist das keine freiwillige Mehrleistung seitens des Händlers (die er dann natürlich beliebig wieder einschränken könnte) sondern nur Anwendung geltenden Rechts.
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Lebe lange und in Frieden. Vulkanischer Gruß, Sternzeit 2416,7 Photopeter |
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#35 |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Brake/Utw.
Beiträge: 16.635
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Hier ist es wohl so, das der Händler erstmal den Kunden "einschüchtern" will in der Hoffnung, das dieser seine Rechte nicht kennt!
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#36 |
Registriert seit: 05.01.2004
Ort: D-42111 Wuppertal
Beiträge: 86
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Hallo - zurück zum Thema:
habe nun ja auch seit geraumer Zeit die A1 und was den AF angeht eine ziemliche Enttäuschung erlebt. Wenn es um einen Schnappschuß geht ist eine D-SRF IMHO überlegen. Wenn ich da an meine EOS denke (analog) "draufhalten - draufdrücken - scharf". Egal wann und wo - 0,1% Ausschuß! Dort gibt es die Funktion "Schärfepriorität" wo nur ausgelöst wird wenn das Bid scharf war. Ebenfalls macht das AF-Hilfslicht die Kamera absolut "Nacht"-sicher. Bei der A1 sind schon einige Bilder in die Hose gegangen. Ich führe das darauf zurück, das zumindest meine Kamera nach dem positiven Quittungston noch einmal kurz unscharf und wieder scharfstellt also "pumpt". PS: ausprobieren kann man doch z.B. im MM, der Verkäufer hat mir sogar angeboten die Cam mitzunehmen und zu Haus zu testen, ich hätte ja schließlich 14 Tage Zeit !!
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mfg Claus |
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#37 |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Ettenheim / Baden
Beiträge: 58
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D7hi
Vorteil : leicht, 28-200mm Nachteil: AF-Geschwindikeit, Sucher, Rauschverhalten bei wenig Licht EOS 10D Vorteil : Sucher, AF-Geschwindigkeit Nachteil: mit meinen 70-200mm über 2kg Soviel zu meiner Sicht der Dinge, überall wo Licht ist gibt es Schatten.
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Viele Grüße Joachim |
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#38 | |
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.017
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Zitat:
das trifft sogar auf den optischen Sucher zu... ![]() Dat Ei
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![]() "Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich." |
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#39 |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Ettenheim / Baden
Beiträge: 58
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Stimmt, aber spät abends bin ich bei der EOS vom schleppen so müde das ich meine Frau fotografieren lasse ...
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Viele Grüße Joachim |
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#40 | |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Brühl nähe Phantasialand
Beiträge: 350
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Zitat:
Wenn Du über 2 KG sagst, dann ist es nicht das normale 4.0L sondern eines der 2.8 L wenn nicht das IS. Und die Kombination unter gleichen Voraussetzungen macht doch noch einen deutlichen Qualtitätsunterschied sichtbar! Nicht in Komposition sondern im Bereich Brillianz, Kontrast,Schärfe und Bokeh! Eigentlich ist es mehr eine Haubitze mit einem MG zu vergleichen! ;-) Beide dienen dem selben Zweck, bloß in anderen Dimensionen! Ich denke mit 1.5 bis 1.6 KG mit 4.0L wäre schon besser der Vergleich! |
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