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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Fotorecht: Fotografin stellt Bild von Noah einfach aus...
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Alt 13.07.2006, 16:55   #31
Sonnenkind
 
 
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
@guenter_w
Zitat:
Immer noch - sagen wir mal - Pipifax?
Genau das! Das ist der richtige Ausdruck! Entschuldige meinen Kraftausdruck ;-)
Zitat:
Ich halte grundsätztlich jedes Gespräch mit der Fotografin für zwecklos und überflüssig, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht fachkundig, d.h. anwaltlich geklärt sind. Denn nur ein Anwalt kann in dem konkreten Fall eine verlässliche Auskunft geben!
Ein Grundproblem unserer Gesellschaft: Ich weiß, daß ich recht habe, also poche ich darauf und setze es mit allen Mitteln durch...und ist es noch so lächerlich!
__________________
10.000x ich darf nicht böse über´s Forum schreiben
Sonnenkind ist offline  
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Alt 13.07.2006, 19:08   #32
Hademar2
 
 
Registriert seit: 30.04.2006
Beiträge: 3.716
Zitat:
Zitat von Sonnenkind
Ein Grundproblem unserer Gesellschaft: Ich weiß, daß ich recht habe, also poche ich darauf und setze es mit allen Mitteln durch...und ist es noch so lächerlich!
Ganz genau meine Meinung! Die Gesellschaft nutzt die Rechtsschutzversicherungen schamlos aus, um Kinkerlitzchen gerichtlich klären zu lassen!
Hademar2 ist offline  
Alt 13.07.2006, 19:19   #33
guenter_w
 
 
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
Zitat:
Zitat von Hademar2
Zitat:
Zitat von Sonnenkind
Ein Grundproblem unserer Gesellschaft: Ich weiß, daß ich recht habe, also poche ich darauf und setze es mit allen Mitteln durch...und ist es noch so lächerlich!
Ganz genau meine Meinung! Die Gesellschaft nutzt die Rechtsschutzversicherungen schamlos aus, um Kinkerlitzchen gerichtlich klären zu lassen!
Meine lieben Vorposter!

Keine Rechtschutzversicherung übernimmt bei Angelegenheiten, die nicht von vornherein Aussicht auf Erfolg haben, den Versicherungsschutz! Vergleiche aus der Geschichte wären jetzt sehr, sehr gefährlich, deshalb lasse ich das hier. Es geht aber ganz klar nicht um den "Maschendroahtzaun und Knallerbsenstrauch"! Ginge es nur um den versprochenen Abzug, hätten wir das Thema bestimmt nicht, sondern nach der ersten Darstellung habe ich den Eindruck, dass jemand absichtlich oder unabsichtlich ziemlich "gelinkt" wurde und sein Vertrauen in die Anständigkeit missbraucht.
guenter_w ist offline  
Alt 14.07.2006, 08:47   #34
Hademar2
 
 
Registriert seit: 30.04.2006
Beiträge: 3.716
Zitat:
Zitat von guenter_w
Zitat:
Zitat von Hademar2
Zitat:
Zitat von Sonnenkind
Ein Grundproblem unserer Gesellschaft: Ich weiß, daß ich recht habe, also poche ich darauf und setze es mit allen Mitteln durch...und ist es noch so lächerlich!
Ganz genau meine Meinung! Die Gesellschaft nutzt die Rechtsschutzversicherungen schamlos aus, um Kinkerlitzchen gerichtlich klären zu lassen!
Meine lieben Vorposter!

Keine Rechtschutzversicherung übernimmt bei Angelegenheiten, die nicht von vornherein Aussicht auf Erfolg haben, den Versicherungsschutz! Vergleiche aus der Geschichte wären jetzt sehr, sehr gefährlich, deshalb lasse ich das hier. Es geht aber ganz klar nicht um den "Maschendroahtzaun und Knallerbsenstrauch"! Ginge es nur um den versprochenen Abzug, hätten wir das Thema bestimmt nicht, sondern nach der ersten Darstellung habe ich den Eindruck, dass jemand absichtlich oder unabsichtlich ziemlich "gelinkt" wurde und sein Vertrauen in die Anständigkeit missbraucht.
Da fährst du aber sehr harte Geschütze und Vorwürfe auf. Ich sehe das nicht ganz so wie du.
In vernünftigen persönlichen Gesprächen könnten die meisten kleineren Problemchen geregelt werden, wenn man nur nicht immer so stur wäre und auf sein Recht pochen würde.

Das Zitat "Der Klügere gibt nach" hat schon seine Berechtigung!
Hademar2 ist offline  
Alt 14.07.2006, 10:27   #35
MiLLHouSe

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 27.01.2005
Ort: Wilhermsdorf
Beiträge: 3.322
Re: Recht aufs Bild

Zitat:
Zitat von pixbredi
Hallo Freunde,

klickt doch mal auf den "KLICK" von guenter_w (Datum von gestern). Dort steht im Gesetz:

"Der Abgebildete erteilt dem Fotografen ebenfalls dann eine Einwilligung zur Veröffentlichung des Bildnisses, wenn er eine Entlohnung angenommen hat."

Diese Entlohnung besteht für mich, in der Zusage mit dem halben Preis und damit ist die Dame aus dem Schneider.

Gruß, Dieter.
Herrje... Es war keine Entlohnung ausgemacht, es war auch nicht ausgemacht, dass sie Bilder unseres Sohnes vergrößert und bei sich ausstellt. Sie hat es nur angeboten, dass wir dann die Bilder zum halben Preis haben könnten, wenn wir wollen, weil sie sie ja nicht mehr braucht. Wie oft muss ich das denn noch so erklären?

Wenn sie vorher gesagt hätte, sie macht ein paar größere Abzüge und wir bekämen die dann dafür für die Hälfte, weil sie ja quasi Werbung damit betreibt, wäre es etwas anderes gewesen. Das hat sie aber so nicht und ich rege mich "nur" über das Ausstellen im Klinikum auf, spätestens da hätte sie zumindest anrufen müssen!

So und jetzt bitte Ende der Diskussion, ich mag nimmer.
__________________

MiLLHouSe ist offline  
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Alt 14.07.2006, 10:32   #36
A2Freak
Gesperrt
 
 
Registriert seit: 01.10.2004
Ort: 3 Km vom Highway to Love entfernt.
Beiträge: 8.460
Re: Recht aufs Bild

Zitat:
Zitat von MiLLHouSe
ich mag nimmer.
Mach´ hier nicht den Klinsmann...
A2Freak ist offline  
Alt 14.07.2006, 11:10   #37
MiLLHouSe

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 27.01.2005
Ort: Wilhermsdorf
Beiträge: 3.322
Doch... Ihr habt's geschafft, bin ausgebrannt... ;-)
















Aber wahrscheinlich erst heut Abend, wenn ich unseren Esszimmertisch abgeschliffen habe und die Sonne mich wirklich ausgebrannt hat
__________________

MiLLHouSe ist offline  
Alt 14.07.2006, 11:17   #38
Dsign
 
 
Registriert seit: 19.11.2004
Ort: CH-5621 Zufikon
Beiträge: 222
Ich habe den Thread gelesen und mir Gedanken dazu gemacht, da ich dann und wann mit derselben Problematik konfrontiert bin.

Nach meiner Auffassung macht die Fotografin wohl gute Bilder aber von Berufsethik und professionellem Umgang mit Kunden hat sie keine Ahnung oder nutzt es mit Kalkül aus. Es wird auch viel von den viel gepriesenen AGBs gesprochen. Doch diese müssen ebenfalls den gesetzlichen Grundlagen entsprechen und können so auch nicht für Knebelverträge herhalten, dann sind diese nichtig.

Meine Bilder sind in einer Online-Bildbank zum Verkauf angeboten. Jedes Bild mit Personen muss über ein «Model-Release» und «Property Release» (im Falle von abgebildeten Marken, Gebäuden usw.) verfügen. Liegen diese nicht vor, kann das Bild nicht öffentlich verwendet werden. Diese Releases müssen faktisch für jedes Bild vorhanden sein. Ansonsten laufe ich Gefahr eingeklagt zu werden.

Selbst für Aufnahmen welche ich für meine Abschlussprüfung geschossen habe und die nur in einem kleinen Gremium beurteilt wurden (also nicht öffentlich Verwendung fanden) musste ich einen «Model Release» für die Verwendung haben. Ich musste die Personen auf den Umstand der Verwendung explizit hinweisen und dies absegnen lassen.

Etwas anders sieht es aus, bei Aufnahmen von Personen, welche im öffentlichen Interesse stehen (Regierung, Showbiz usw.). Dies aber ebenfalls gesetzlich geregelt.

Fakt ist: Die Fotografin schlägt Profit aus dem Gutglauben und Unwissen ihrer Klienten – man pinkelt dem Platzhirsch ja sicher nicht ans Bein. Gesetze und Rechte hin oder her. Persönlichkeitsrechte und Immaterialgüterrechte Dritter am Bildinhalt wiegen höher als das Urheberrecht der Fotografin. Ziehe die Konsequenzen, es gibt genug gute Fotostudios. Mit so einer Person hätte ich das letzte Mal gearbeitet.
Dsign ist offline  
Alt 14.07.2006, 23:18   #39
Jens N.
 
 
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
Re: Recht aufs Bild

Zitat:
Zitat von MiLLHouSe
So und jetzt bitte Ende der Diskussion, ich mag nimmer.
Das respektiere ich. Aus reiner Neugier würde mich aber doch interessieren, wie das Gespräch (sollte das nicht gestern sein?) nun verlaufen ist, bzw. was es gebracht hat?

Musst aber nicht antworten wenn du nicht willst
__________________
Gruß Jens
Jens N. ist offline  
Alt 15.07.2006, 07:28   #40
superburschi
 
 
Registriert seit: 14.03.2005
Ort: Oberstdorf
Beiträge: 2.492
Re: Fotorecht: Fotografin stellt Bild von Noah einfach aus..

Zitat:
Zitat von MiLLHouSe
Hallo,

ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie ich den Titel anders hätte nennen können. Folgendes ist heute passiert:

Wir haben, als Noah ca. 4 Wochen alt war, bei unserer ortsansässigen Fotografin einen Babypass gemacht, der uns erlaubt, jedes Quartal mit unserem Kleinen kommen zu dürfen, sie macht dann Fotos, die wir uns aussuchen können und diese bezahlen.

Nachdem sie der Meinung war, dass unser Sohnemann ein ganz ein süßer ist, hat sie sich ein paar der wirklich tollen Bilder vergrößert und bei sich ausgestellt. Sie meinte, wir können so in einem halben Jahr kommen und bekämen sie dann zum halben Preis.


Naja.. zwei Bilder haben wir bekommen, das Dritte hat sie immer noch. Beim letzten mal, als meine Frau nachfragte, hatte sie das Bild bei einem Fototermin dabei, wo kleine Kinder fotografiert werden, damit die Eltern sehen, was alles möglich ist an Motiven usw. .

Und jetzt kommts: Heute fragt meine Frau nach, wann wir denn endlich unser Bild bekommen würden. Daraufhin meinte die Fotografin wohl etwas kleinlaut, dass dieses Bild momentan auf der Entbindungsstation im Fürther Klinikum hängt. Sie hat niemals nachgefragt, ob wir denn damit einverstanden wären.

Was kann ich/Was können wir jetzt tun? Sie zwingen, das Bild dort abzuhängen oder zu verlangen, dass wir es nach Beendigung der "Ausstellung" kostenlos bekommen? Das Problem ist einfach auch nur, dass diese Fotografin echt gute Bilder macht und wir es uns mit ihr nicht unbedingt verscherzen wollen, da unsere kleine Lea, die im September zur Welt kommen wird, auch von ihr fotografiert werden soll.

Ich weiß ehrlich gesagt keine richtig gute Lösung, ihr vielleicht?

Danke schonmal!
Alex

Na und, stell dich nicht so an wird deinem Noah schon nicht schaden oder seid ihr prominent
superburschi ist offline  
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