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#1 | |
Themenersteller
Registriert seit: 06.02.2009
Ort: Freiburg / Baden-Würtemberg
Beiträge: 111
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Zitat:
Als ich das gelesen habe musste ich lachen ![]() Den Satz den du aus Facebook hier rein kopiert hast war unnötig. das habe ich schon gemacht. Oder hast du nicht alles gelesen!? Dann ist hier auch nirgends wo die Rede davon, das jemandem ein Schaden entstanden ist und auch nicht das ich einen Reibach daraus ziehen möchte. Ich habe auch keinen Rechtsanwalt eingeschaltet, sondern ich hole mir nur eine Rechtsauskunft ein. Das hast du wahrscheinlich noch nie gemacht!? ![]() Von was für einen Erfolg redest du da? Auf mich machst du gerade den Eindruck als ob mit dir gerade deine Fantasie etwas durch geht. ![]() Ich habe nur nach der Rechtslage gefragt und daraus ist für mich eine recht interessante und informative Diskussion entstanden . Zu mindestens bis jetzt. |
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#2 |
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
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Lest ihr eigentlich den Thread?
Ging es da irgendwo um kommerzielle Fotografie? Ging es da irgendwo um eine Veröffentlichung? Es ging ausschließlich darum, dass ein rechtlich Unbedarfter im öffrentlichem Raum jemanden das Fotografieren von was weiss ich was verbotem hat. Und das ist schlichtweg illegal und je nach Art der möglichen Druckmittel auch strafrechtlich relevant, wobei es streng begrenzt Urteile bei Prominenten dazu gegeben hat. Ob er einem anderen Fotografen irgendwas versprochen hat, ist ebenso völlig irrelevant. Ebenso ist man nur Teilnehmer einer Demo, wenn man mit geht. Ein Passant am Strassenrand, der dadurch beim Flanieren gestört wird, ist sicher nicht Teil. Auch wenn er Fotos macht. Und bei einer Demo gibts wieder kein Hausrecht, das ein Fotografierverbot zulassen würde. Irgendwie verstehe ich auch eure Ansichten nicht ganz. Ist ja eh egal, wenn jeder irgendwelche private Regeln aufstellt. Auf den Gedanke , dass das Recht auf freie Fotografie damit laufend weiter ausgehöhlt wird und letztlich unser Hobby abschafft, ist der so fernliegend. Es war auch nicht von einem RA die Rede, ausser wenn es einem im Freundeskreis gibt, der denen ein wenig Gas gibt. So ein RA Brief mit den offenen Fragen wirkt besser als von Hinz oder Kunz. Ganz was anderes ist, ob eine Veröffentlichung und unter welcher Rechtsvorschrift erlaubt ist. Hier sind Detailbilder in der Regel zustimmungspflichtig, die Veranstaltung selbst im Rahmen der Pressearbeit aber nicht. Im künstlerischen Rahmen kannst es ebenso veröffentlichen, wobei ein Restrisiko bleibt, Geändert von mrieglhofer (10.03.2014 um 14:38 Uhr) |
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#3 | |
Themenersteller
Registriert seit: 06.02.2009
Ort: Freiburg / Baden-Würtemberg
Beiträge: 111
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Zitat:
Danke!!! |
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#4 |
Registriert seit: 28.09.2007
Ort: bei Ulm
Beiträge: 5.888
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Jetzt hast du meinen Einwurf aber auch nicht zuende gelesen.
"Mann (sic!) hat dir das fotografieren verboten." Schön. Nur: "Auch als Außenstehender mit Kamera ist man Teilnehmer der Demo, ..." Und damit hast du an der Demo teilgenommen. Und dich ihren Regelungen zu beugen. Wenn es den Teilnehmern nur erlaubt ist, für sich privat Bilder anzufertigen, dann wird ein Security / Mitläufer des Veranstalters oder der Veranstalter selbst umso schneller auf jemanden aufmerksam, je besser dessen Ausrüstung ist, und wird sich so seine Gedanken machen, ob es sich per demjenigen um einen Mit-Demonstranten handelt der doch um jemanden, der das nicht nur privat fotografiert und dann anderweitig ausnutzt - und sich dann bei dem Veranstalter offiziell hätte akkreditieren lassen müssen. Nein, ich bin kein streitlustiger Mensch, weshalb ich so etwas erst gar nicht mache, solange ich mich persönlich damit abfinden kann. Du bist sicher auch nicht streitlustig. Und ja, du liegst richtig. Aus diesem eben genannten Grund ist mir der Unterschied zwischen "einer Rechtsauskunft einholen" und "einen Rechtsanwalt befragen" nicht geläufig. Ich gehe davon aus, dass in beiden Fällen ein Rechtsanwalt eine Antwort geben muss. Ein Nicht-Rechtsanwalt darf lt. landläufiger Meinung keine Rechtsberatung abgeben. Aber wahrscheinlich liege ich auch in dieser Sache falsch, denn eigentlich macht das hier ja eh schon jeder, der etwas zu deinem Opener Post einbringt.
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LG, Rainer Robert Capa: If your photographs aren't good enough, you're not close enough. | meine Heimatseite | etwas zum Nachdenken | ein typischer Kurt Hinweis: die deutsche Rechtschreibung ist Freeware, d.h. du darfst sie kostenlos nutzen. Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. |
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#5 | |
Themenersteller
Registriert seit: 06.02.2009
Ort: Freiburg / Baden-Würtemberg
Beiträge: 111
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Zitat:
Du meinst also: Wen ich in der Stadt mit meiner Kamera unterwegs bin und die NPD eine Demo veranstaltet und ich dieser Demo zufällig begegne und Bilder davon mache, dann gehöre ich zur Demo. ![]() Geändert von makro (10.03.2014 um 15:31 Uhr) |
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#6 |
Registriert seit: 28.09.2007
Ort: bei Ulm
Beiträge: 5.888
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Die Sache mit den Ausnahmen und Regel...
Oh mann, warum tu ich mir das eigentlich noch immer an? Macht doch einfach, wie es euch gefällt, mich trifft es ja später nicht, wenn doch mal etwas daneben geht. Wie heißt es doch so schön? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Was ist, wenn Leute, die auf den Bildern zu sehen sind, auf ihr Recht am eigenen Bild bestehen? Aber das juckt ja dann auch nicht, sie haben ja schließlich an der Verans... sorry, Demo teilgenommen und sind selber schuld, dass sie auf dem Bild zu erkennen sind... Zwei Leute zusammen als Hauptmotiv abgelichtet gelten im übrigen nicht als Gruppe - um mal den Einwurf von vor ein paar Seiten klarzustellen. Eine freigestellte Person in der Menge übrigens auch nicht, genauso wenig wie eine Person, die aus den anderen hervorsticht (eine gelb gekleidete zwischen lauter schwarzen) - bei beiden stehen die Chancen auf eine Geltendmachung des Rechts am eigenen Bild recht hoch. Unter Umständen kann man von einer indirekten Konkludenz zum Bild sprechen, wenn die Bildaussage diese Vermutung unterstreicht (z.B. eine Gruppe von Leuten, die allesamt lachend und vielleicht sogar posierend in die Kamera schauen). Selbst das Bild einer Konfirmandengruppe oder eine Klassenaufnahme kann direkt untersagt werden, wenn nur die Eltern eines der Kinder gegen ein Verteilen des Bildes sind. Soviel zum Thema "ab 5 Personen gilt es als eine Gruppe und darf somit fotografiert werden". Schlimmstenfalls müssten deren Kinder unkenntlich gemacht werden, aber wer will schon später mal ein Klassenbild anschauen, auf dem drei Köpfe geschwärzt werden mussten? Ich hätte mich dort einfach umgedreht und hätte später vielleicht noch etwas auf meiner Homepage zur Veranstaltung gebracht und dieses publik gemacht, aber jedenfalls keine Bilder gezeigt. Wer nicht will, bekommt auch nichts. In diesem Zusammenhang ist 3.1.3 des eben verlinkten PDFs sowie die Fußnote 15 sehr interessant, vielen Dank dafür. So ein Zombiewalk muss bekanntlich ebenso öffentlich angemeldet und genehmigt werden und einem vorab definierten Weg folgen. Warum wohl ![]() Edit: ansonsten seid ihr mich hiermit nun los. Ich lese vielleicht noch mit, denke mir meinen Teil dabei und werde nicht mehr antworten.
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LG, Rainer Robert Capa: If your photographs aren't good enough, you're not close enough. | meine Heimatseite | etwas zum Nachdenken | ein typischer Kurt Hinweis: die deutsche Rechtschreibung ist Freeware, d.h. du darfst sie kostenlos nutzen. Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Geändert von konzertpix.de (10.03.2014 um 20:51 Uhr) |
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#7 |
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
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Kennst aber schon den Unterschied zwischen einer Veranstaltung nach Veranstaltungsgesetz und einer Versammlung entsprechend dem Versammlungsrecht vulgo Demo oder?
Da zeigt mir bitte, wo steht, dass jemand der als Passant nicht an der Demo teilnimmt, Teilnehmer ist. Und zeige mir bitte, auf welcher Rechtsgrundlage bei einer Demonstration das Fotografieren eingeschränkt werden darf. Es gibt kein Hausrecht und nur die Polizei kann z.B. Störer von einer ordentlichen Versammlung ausschliessen. Und dann erkläre mir bitte noch, woher die Securtiy die Befugnis dazu hat, nach dem sie ja wohl kein Exekutivorgan ist und damit genau die gleichen Rechte wie jeder x.. beliebige Staatsbürger hat. Wie du nachfolgend nachlesen kannst, hat jeder das Recht an einer öffentliche Versammlung teilzunehmen, kann also gar nicht ausgeschlossen werden ausgenommen durch einen polizeilichen Akt. Kurz Übersicht: http://www.hansklausweber.de/html/ve....html#Adressat Fassen wir also zusammen 1. Es ist ein öffentliche Versammlung unter freiem Himmel, an der jeder, auch Gegner das Recht haben, teilzunehmen. 2. Es kann damit der Versammlungsanmelder weder bestimmen wer oder wie jemand teilnimmt. Er kann bei Störern die Polizei darauf hinweisen und diese kann nach ihrem Ermessen den Störer z.B. isolierte o.ä. wobei strenge Kriterien gelten. 3. Die Polizei ist verpflichtet, jeden Teilnehmer die Teilnahme zu ermöglichen. Wie willst du da verhindern, dass jemand Fotos macht. Indem du ihn prügelst, oder sein Equipment zerstörst oder androhst? Damit bist in der Nötigung und die Polizei hat die Teilnahme sicherzustellen und den drohenden entsprechend anzuzeigen. Etwas anders sieht es bei einer angemeldeten Veranstaltung aus, nur das ist ja jetzt geklärt, dass das nicht zutrifft. Bei einer Veranstaltung gibt es in der Tat Befugnisse des Veranstalters. Das können wir gerne getrennt ansprechen. Geändert von mrieglhofer (10.03.2014 um 15:19 Uhr) |
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#8 |
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
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Weil ich gerade dabei war, ein Link hinsichtlich Hausrecht bei Veranstaltungen
http://www.iris-gleicke.de/w/files/d...s-bierzelt.pdf Hier geht ganz klar hervor, dass ein Hausrecht nur dann existiert, wenn es sich um einen klar abgegrenzten und gekennzeichneten Bereich handelt, an dem Besitzrechte oder vertraglich vereinbarte Sondernutzungsrecht bestehen. Kann jeder gerne nachlesen, nachdem es hier um die Möglichkeiten geht, eben Personen auszuschließen. Nach allen Vorliegenden Informationen war es eine Versammlung, bei der die angesprochene Vorgangsweise vollkommen illegal erfolgte, selbst unter der Annahme einer Veranstaltung wären wohl die Kriterien für das Hausrecht nicht gegeben. Und genau deswegen wäre interessant, auf was sie sicher berufen würden ;-) |
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