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Startseite » Forenübersicht » Kamera und Technik » Sony RX- und ZV-1-Serie » Original Akku in der A1
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Alt 05.05.2004, 15:56   #1
Tom
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
Zitat:
Zitat von Hotzi
...eines nicht vergessen; Ich bin kein RA, denke aber dass ich richtig liege, habe sowas vergleichbares schon mal gegenGeld prüfen lassen und hat sich laut Verbraucherzentrale so verhalten.
Nein, das hab ich nicht vergessen.

Zitat:
Zitat von Hotzi
Zitat:
Betrifft dies auch bei Wandlung den ursprünglichen Versand der Ware zu mir?
Schließlich habe ich das schon bezahlt und möchte das auch wieder zurück haben.
Wenn Du etwas bestellst und dies einen Sachmangel hat und es zur Rückgabe vom Kaufvertrag kommt, dann solltest Du in der Regel keinerlei Kosten übrig behalten, dazu fällt mir jetzt aber kein Beispiel / Gesetz ein, gilt aber nicht bei Teilmengen.
Ist keine Teilmenge, also OK.

Zitat:
Zitat von Hotzi
Im Falle einer erfolgreichen Reklamation hast Du ja Nichts geliefert bekommen, warum solltest Du dann in dem Fall Versand zahlen ?
Vielleicht, weil der Händler sagt, ihm seien diese Kosten ja tatsächlich auch entstanden?

Zitat:
Zitat von Hotzi
...Aus meiner Sicht ist es aber so: Dass wenn ein artikel innerhalb der ersten 6 Monate einen Sachmangel zeigt und der Händler nicht beweisen kann, dass der Kunde den Mangel verursacht hat, davon auszugehen ist, dass der Mangel schon bei Gefahrenübergang (Kauf / Lieferung) vorlag. Daher hat der Kunde ja niemals ein mangelfreies Produkt erhalten, demnach würde ich mich da niemals auf Nachbesserung einlassen. Das hatte mir die Verbraucherzentrale so bestätigt.
Das sehe ich genauso, nur muß man das erst mal durchsetzten können.

Zitat:
Zitat von Hotzi
Ich persönlich würde die Zusendegebühr nicht zahlen, wenn es zu einer erfolgreichen Reklamation gekommen ist, nur greifbare Belege dazu fallen mir gerade leider nicht ein.
Das Problem ist:
Der Versand zu mir ist bereits bezahlt, der Händler wird die Gebühr nicht mehr freiwillig rausrücken.
Und bei unfreier Rücksendung durch mich kann der Händler die Annahme verweigern.

Was ist mit den AGB des Händlers, kann er da die Übernahme von Versandkosten im Reklamations- oder Wandlungsfall ausschließen?

Zitat:
Zitat von Hotzi
In Deinem Fall hat sich in der Regel der Verkäufer die Eigenschaftsbeschreibung des Herstellers zu eigen gemacht.
Auch nicht ausdrücklich. Die Beschreibung auf dessen Website war eher spärlich, z.T. sogar in anderen Punkten unkorrekt.
Bei solch schwammigen Informationen muß ich doch als Käufer wenigstens auf die Spezifikationen des Herstellers vertrauen können, oder nicht?

Zitat:
Zitat von Hotzi
Problematisch ist allerdings, dass der Verkäufer nicht zugesichert hat, dass diese Karte in Deiner Cam diese Transferleistung erreicht. Die Minolta Cams sind sowieso sau lahm beim USB Transfer.
Darum ging es ja gar nicht.
Die Transferrate ist auch in einem der schnellsten USB2.0-Kartenlesern (siehe Hans-Jürgens Liste) ganz deutlich unterhalb der Spec.

Zitat:
Zitat von Hotzi
Da Du selbst kein versagendes Gerät hast, hast Du hier keine Argmentation, erst wenn das Teil kaputt ging.
Das verstehe ich nicht.
Es ist ja nichts kaputt gegangen, es war von Anfang an so.

Zitat:
Zitat von Hotzi
Hier wäre zu klären, ob das Gerät unter keinen Umständen die Transferrate erreicht
Das tut es nicht, s.o.

Zitat:
Zitat von Hotzi
-> das würde in einem Gutachten ausarten.
Ich will hoffen, daß das nicht notwendig ist.

Gruß
Tom
Tom ist offline  
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Alt 05.05.2004, 16:05   #2
Hotzi
 
 
Registriert seit: 26.04.2004
Beiträge: 1.090
Hallo,

also wenn der Händler keine bestimmten Zusagen an eine Eigenschaft gemacht hat, zum Beispiel schafft Datenrate X, dann kanns schwierig werden. Dann wäre zu bewerten was üblich ist und auch was der Hersteller angibt. Hier wirf aber allgemein empfohlen, sich wichtige Eigenschaften schriftlich im Kaufvertrag zusichern zu lassen, das wird hier sicher nicht der Fall sein.

Jedoch hast Du im Moment das Problem, dass Du keinen echten Mangel nachweisen kannst, das Teil funzt ja. Da der Händler wohl nicht schrieb, dass es besondern schnell ist... Tat er das ?? dann kannst Du auch nicht so argumentieren, dass dies für Dich kaufentscheidend war.

Kannst DU aber beweisen, dass Dein Gerät langsamer als ein baugleiches Gerät ist, dann wäre dies ein Mangel.

C´t hatte mal so Webshops getestet und von einigen die Rücksendegebührt nicht zurückerhalten, wies mit der ursprünglichen Hinsendegebühr war -> ka. Die hätten quasi per Anwalt klagen müssen, was dann ein Gericht evt wegen Geringfügigkeit abweisen würde.

Mit den Durchsetzen ist das so eine Sache, manche (wie Conrad Elektronik) lassens drauf ankommen, ich war damals bis beim Filialleiter mit dem BGB in der Hand. Aussage meiner Rechtsschutzversicherung: Ich war im Recht, aber Streitwert zu gering für lohnenden Präzedenzfall, daher hab ichs dann gelassen

Zum Versand: Es ist egal ob und welche ihm die Kosten entstanden sind. Wenn wegen eines Mangels vom Kaufvertrag zurückgetreten wird (da der Händler den Vertrag nicht erfüllen kann), dann ist der Kaufvertrag nicht zustande gekommen, also wird auch nix bezahlt, dieses Risiko trägt nun mal der Verkäufer.
Da bin ich mir aber nicht zu 100% sicher, aber es müsste passen.
Hotzi ist offline  
Alt 05.05.2004, 17:25   #3
ollig
 
 
Registriert seit: 06.12.2003
Ort: D-58453 Witten
Beiträge: 637
Re: Original Akku in der A1

Zitat:
Zitat von hrcor1
Seit Freitag bin ich Besitzer einer vermeintlich neuen A1.
Hallo Hrcor,

vor lauter Akkudiskutierei vergiß nicht das allerwichtigste:

Test mal die Kamera so ausführlich wie möglich!!

Nicht, dass da irgendwas (auch) etwas faul ist - defekter Rückläufer oder so etwas.
Einem solchen unseriösen Händler ist so etwas nämlich durchaus zuzutrauen.

Viele Grüße und viel Glück,

Olli
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...der in den FarbRäumen umher irrt.
ollig ist offline  
Alt 05.05.2004, 17:35   #4
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Zitat:
Zitat von Hotzi
Die also unseriös bekannte Zeitschrift Chip zum Beispiel unterschlägt in ihren Tipps den § 476 BGB und behauptet, dass der Händler nicht umtauschen müsse.
Das ist, ohne die von Dir nicht zitierte Stelle zu kennen, vollkommen korrekt, der Begriff "Umtausch" hat aber auch gar nichts mit dem 476 zu tun. Vielleicht erst einmal selber informieren, bevor man auf andere schimpft
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Dimagier_Horst ist offline  
Alt 05.05.2004, 17:50   #5
Crimson
 
 
Registriert seit: 16.01.2004
Beiträge: 6.451
Danke, Horst

ich hatte heute morgen schon mal Ruhe angemahnt, aber nur allenfalls halbe Ruhe erreichen können.

Vielleicht lebe ich ja in einer anderen Welt, aber in meiner sind mindestens 95% der Händler und anderer Wesen, mit denen ich Geschäfte mache, keine Gauner.

Wie schon mehrfach an anderen Stellen angemerkt habe ich den Verdacht, dass hin und wieder auch der Ton die Musik macht - und wer ständig nur mit Gesetzbüchern in der Hand rumläuft, verspielt sich selbst jedwede Kulanz - und schlimmer noch - für die Zukunft auch Kulanz gegenüber denen, die dies nicht tun

Ganz anders in der Tat ist die Geschichte hinter dem Ausgangsposting. Da scheint tatsächlich etwas faul zu sein und auch dies wird man - in der richtigen Reihenfolge der Schritte - auch lösen können. Die Geschichte mit den Paragraphen und den zugehörigen Leuten gehört für mich ans Ende der Kette
__________________

Crimson ist gerade online  
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Alt 05.05.2004, 19:57   #6
Hotzi
 
 
Registriert seit: 26.04.2004
Beiträge: 1.090
Zitat:
Zitat von Dimagier_Horst
Zitat:
Zitat von Hotzi
Die also unseriös bekannte Zeitschrift Chip zum Beispiel unterschlägt in ihren Tipps den § 476 BGB und behauptet, dass der Händler nicht umtauschen müsse.
Das ist, ohne die von Dir nicht zitierte Stelle zu kennen, vollkommen korrekt, der Begriff "Umtausch" hat aber auch gar nichts mit dem 476 zu tun. Vielleicht erst einmal selber informieren, bevor man auf andere schimpft
Hallo Horst.

eigentlich wollte ich auf Deinen Beitrag nicht antworten, tus aber trotzdem mal.

Ohne das Ganze in die Länge ziehen zu wollen: Grundsätzlich gilt, dass § 476 auf jeden Fall etwas damit zu tun hat, da in ihm beschrieben ist, wie mit Mängeln innerhalb / ausserhalb der ersten 6 Monate umzugehen ist. Wer kategorisch behauptet, dass ein Umtausch -> eine Ersatzlieferung fehlerfreier Ware unmöglich ist, der behauptet etwas Falsches.

Gruss

Hotzi
Hotzi ist offline  
Alt 05.05.2004, 20:40   #7
Hotzi
 
 
Registriert seit: 26.04.2004
Beiträge: 1.090
Zitat:
Zitat von Crimson
Danke, Horst

ich hatte heute morgen schon mal Ruhe angemahnt, aber nur allenfalls halbe Ruhe erreichen können.

Vielleicht lebe ich ja in einer anderen Welt, aber in meiner sind mindestens 95% der Händler und anderer Wesen, mit denen ich Geschäfte mache, keine Gauner.

Wie schon mehrfach an anderen Stellen angemerkt habe ich den Verdacht, dass hin und wieder auch der Ton die Musik macht - und wer ständig nur mit Gesetzbüchern in der Hand rumläuft, verspielt sich selbst jedwede Kulanz - und schlimmer noch - für die Zukunft auch Kulanz gegenüber denen, die dies nicht tun

Ganz anders in der Tat ist die Geschichte hinter dem Ausgangsposting. Da scheint tatsächlich etwas faul zu sein und auch dies wird man - in der richtigen Reihenfolge der Schritte - auch lösen können. Die Geschichte mit den Paragraphen und den zugehörigen Leuten gehört für mich ans Ende der Kette
Hallo Crimson,

leider werde ich bei Dir ich in diesem Thread das Gefühl nicht los, dass Dir meine Meinung nicht passt und Du daher glaubst, mir kategorisch irgendetwas vorwerfen zu müssen. Du hast vielleicht Ruhe angemahnt, ich sehe aber keine Unruhe.

Meine Beispiele, auf die Du Dich eventuell beziehst, waren auf 3 verschiedene reklamierende Personen bezogen und liegen teilweise schon ne Weile zurück. Dort waren mal die absoluten Negativbeispiele aufgeführt.

Meine letzten Reklamationen (was ja leider immer öfter vorkommt) habe ich alle ohne Probleme über die Bühne gebracht. Mir ist natürlich bekannt, dass man mit Verkäufern auch normal reden kann, zum Beispiel habe ich kürzlich 2mal eine defekte Cam reklamieren müssen, das ging anstandslos, heute nachmittag erst habe ich noch einen vignetierden Filter zurückgegeben, Alles ohne Probleme, die Verkäufer dort waren sogar an den Erfahrungen interessiert.

Oder nehmen wir meine Mutter, die nimmt Alles zurück, wenns Grund zur Reklamation gibt, freundlich und kulant, so wies sein soll (wird dann leider von Kunden ausgenutzt, die Sachen reklamieren, die 3 Jahre alt sind oder woanders gekauft wurden).

Du solltest nicht den Fehler machen, meine Reaktion auf das Akkuproblem pauschalisieren zu wollen. Ich kann (bei meinen eigenen Reklamationen) sehr wohl unterscheiden, ob der Händler vorsätzlich schuld ist oder nicht. In der Regel kann der Händler ja Nichts für defekte Ware, er ist eingentlich der Arme in der Sache, der Kunde ist unzufrieden, der Händler hat den Aufwand -> schuld ist in der Regel der Hersteller, der die Qualität nicht ernst nimmt. Insofern käme ich bei einem Händler, der kulant ist, nie auf die Idee, ihm mit irgendwelchen Gesetzbüchern zu kommen. Auch wenn es mein Recht wäre, Aufwendungen ersetzt zu bekommen, habe ich das bisher nie gebraucht (bei Conrad wäre angebracht gewesen, letztendlich hat der Hersteller die Patrone getauscht).

Die Sache mit dem Akku riecht aber geradezu nach vorsätzlichen !!! Händlerverschulden, und ich hab ebenso wie Du eine eigene Meinung dazu, und die zu posten sollte hier nicht verboten sein.
Der Ursprungsposter ist doch erwachsen, er wird schon nicht wegen meiner Meinung ( ich formuliere manchmal wohl krasser als ichs meine) dem Händler an die Kehle springen. Er wird schon selbst in der Lage sein, den Händler evt zu durchschauen, oder festzustellen, dass der Händler selbst Opfer ist. Ich traue ihm das jedenfalls zu.

Zu der Sache mit dem BGB usw ist es aus anderen Gründen gekommen:

Ich erzähls mal, hoffe es langweilt nicht zu sehr:

Vor 4 Jahren kaufte ich mir für damals 230 Dm ein paar Schuhe. Es handelte sich um Sneaker der Marke DC, sie hatten unterhalb der Schnürung eine Naht und waren aus festem Rauhleder. Beim Laufen knickte bei einem Schuh die Naht nach innen ein, beim anderem nach aussen. Nach aussen war gewünscht, da beim Einknicken nach Innen gerade mal 4 mm Platz blieben.

Damals hatte ich kein Auto und war mit dem Schuh unterwegs -> Jedenfalls schmerzte es so krass, dass ich den Schuh sofort am nächsten Tag reklamierte. Ich trug mein Anliegen sachlich und freundlich vor, der Laden hatte zwar Schuhe da, wollte diesen Schuh aber zum Hersteller einsenden. Ich willigte ein und dachte mir damals Nichts dabei. Der Schuh kam nach 2 Wochen zurück -> es waren die selben Schuhe. Also wurde der Schuh nochmals eingeschickt. Das rückgesendete Paar war verschmutzt und hatte das selbe Problem, nur links statt rechts (war sicher auch ein Rückläufer). Der Laden meinte nur, dass Schuhe unter 300 DM schon mal 6 Wochen Einlaufzeit brauchen.

Da ja ein Schuh ok war, der andere dagegen nicht, konnte dies nicht sein, der eine Schuh hatte war einfach falsch genäht, so dass die Sollbiegestelle in die falsche Richtung einbog, das war auch für jedermann ersichtlich, ausser für den Laden nicht. Ich bat darum, den Schuh nochmals einzusenden. Der Laden meinte, ich solle schriftlich dokumentieren, wo das Problem liegt. Also nach ein Word Dokument und legte in Bild des Schuhs ein (von der Herstellerwebseite) und malte einen roten Pfeil an die Naht und schrieb ein wenig Text dazu.

Der Laden sah das Problem als weniger schwerwiegend, obwohl alle meine Kollegen das Problem durch Einlegen einer Hand in den Schuh und biegen des Schuhs sofort nachvollziehen konnten.
Ich glaube es lag primär daran, dass dieser Skaterladen mit Umsatzproblemen in einer strukturschwachen Region zu kämpfen hatte und die einfach Geldprobleme hatten. Er ging dann auch pleite...

Jedenfalls weigerte man sich standhaft, mir den Schuh zu tauschen, bzw Geld zurückzugeben, immerhin war er damals 3mal zur Nachbesserung (alles Recht).

Irgendwann übergab ich dann die Sache meiner Rechtsschutz, der Laden war dann auf einmal bereit, Geld gegen Schuh zurückzugeben.
Bei der Übergabe wurde ich dann von einem Verkäufer beschimpft, ich wäre ein Betrüger und hätte ja schon Betrugsformulare (er meinte wohl das Word Dokument). Seine Argumentation, ich wöllte die Schuhe kostenlos tragen, wäre nachvollziehbar gewesen, wenn ich sie nach Monaten reklamiert hätte und nicht am nächsten Tag und ich hätte den Schuh wirklich gern getragen.

Diese Beschimpfung hat mir damals wirklich zugesetzt, ich war 2 Tage lang echt betrübt, da ich das wirklich nicht verstanden habe. Ohne diesen Vorfall hätte ich mich nie mit sinnlosen Paragraphen beschäftigt.

Seitdem sehe ich die Sache nicht mehr so locker. Die Läden haben Dein Geld und Du als Kunde must sehen wo Du bleibst.

Jedenfalls kommen öfters mal Leute -> Nachbarn und Kollegen zu mir, und wollen wissen, wies da meiner Meinung nach mit der Gesetzeslage aussieht. Gerade bei Elektronikartikel ist das Ganze krass, aber auch angesägte Schrankwände kamens letztens vor.

Ich persönlich halte das so: Ich kaufe nur in Geschäften, wo ich ein gutes Gefühl habe. Meine ganze EDV bestelle ich in einem kleinem Privatgeschäft, welches ich auch mit ruhigen Gewissen auch Bekannten usw empfehlen kann. Dort zahle ich zwar mehr, weiss mich aber gut aufgehoben wenn mal was ist. Für meine A1 habe ich über 100 Euro mehr bezahlt, als in Web, habe dafür aber einen Laden der im Falle eines Problems aussergewöhnlich kulant und zuvorkommend ist. Auch bei Webshops gibts krasse Positivbeispiele (Negative hatte ich da nicht, da hatte ich bisher immer Glück), zum Beispiel hat mir mein Akku-Webshop einen CF-Reader ohne Probleme zurückgenommen + die Rücksendung übernommen, obwohl das Problem scheinbar auf eine Inkompat. mit meinem Mainboardchipsatz zurückzuführen war. Dass nun einer von 2 A1 Ersatzakkus defekt ist, ist ärgerlich, aber in diesem kein Problem, sofort am nächsten Tag war geklärt wie das abgewickelt wird. Ich glaube dem Shop auch, wenn er sagt, dass es kein Billigkram ist, da ich denen vertraue.

Insofern wäre es nett, wenn Du mich hier nicht pauschal zwischen den Zeilen aburteilst.

Gruss

Hotzi
Hotzi ist offline  
Alt 05.05.2004, 21:16   #8
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Zitat:
Zitat von Hotzi
ein Umtausch -> eine Ersatzlieferung fehlerfreier Ware
Ein Umtausch ist eben nicht die Rücknahme einer mit Mängeln behaftete Ware im Tausch gegen eine mängelfreie Ware. Der Umtausch ist eine freiwillige Leistung z.B. eines Verkäufers, die er einseitig erklären kann. Da geht es um die Geburtstags-CD von den Stones, die in eine von Peter Alexander umgetauscht wird. Du bewegst Dich hier aber in den Bereichen Wandlung, Minderung und Rücktritt. Ein Käufer hat nicht zwangsläufig das Recht auf Wandlung, es bleibt ihm oft lediglich ein Rücktrittsrecht.

Also tritt einfach mal einen Gang kürzer.
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Dimagier_Horst ist offline  
Alt 05.05.2004, 21:23   #9
Hotzi
 
 
Registriert seit: 26.04.2004
Beiträge: 1.090
Hallo Horst,

ok, ich habe hier also einen falschen Begriff verwendet, Du hast natürlich völlig recht, ich habe nicht diesen Umtausch gemeint sondern hätte einen passenderen Begriff wählen müssen.

Insofern meine Schuld, ich hätte mich sachlicher ausdrücken müssen...
Hotzi ist offline  
Alt 05.05.2004, 21:52   #10
Crimson
 
 
Registriert seit: 16.01.2004
Beiträge: 6.451
Hotzi,

puh, was 'ne lange Antwort - aber besser so, als zu knapp ich denke, vorab, zweierlei: erstens, dass wir vielfach gar nicht sooo weit auseinander sind - es nur anders darstellen und zweitens, dass wir eine unterschiedliche Wahrnehmung haben - auch und gerade in Bezug auf die hier im Forum geschriebenen Texte.

Eines der Hauptprobleme bei Foren ist, dass man lediglich den geschriebenen Text und dazu allenfalls Smilies hat. Alles übrige, beim persönlichen Gespräch vorhandene, fehlt. Damit ist man in einer komplett anderen Situation, die auch unter ernsthaft denkenden Wissenschaftlern nicht restlos durchdacht ist - dieses Online-Medium bringt definitv auch neue Probleme mit sich.

ich hoffe, es stört dich nicht, dass ich der Übersichtlichkeit halber rot im Zitat antworte - aber sonst komme ich echt durcheinander ich hoffe, du verstehst mich diesmal etwas mehr

Zitat:
Zitat von Hotzi
leider werde ich bei Dir ich in diesem Thread das Gefühl nicht los, dass Dir meine Meinung nicht passt und Du daher glaubst, mir kategorisch irgendetwas vorwerfen zu müssen. Du hast vielleicht Ruhe angemahnt, ich sehe aber keine Unruhe.

auf keinen Fall, dann hast du echt eine andere Wahrnehmung - ich sehe nirgendwo irgendwas kategorisches von mir - echt nicht


Meine Beispiele, auf die Du Dich eventuell beziehst, waren auf 3 verschiedene reklamierende Personen bezogen und liegen teilweise schon ne Weile zurück. Dort waren mal die absoluten Negativbeispiele aufgeführt.

Das eben ging aus den bisherigen Postings nicht hervor

Meine letzten Reklamationen (was ja leider immer öfter vorkommt) habe ich alle ohne Probleme über die Bühne gebracht. Mir ist natürlich bekannt, dass man mit Verkäufern auch normal reden kann, zum Beispiel habe ich kürzlich 2mal eine defekte Cam reklamieren müssen, das ging anstandslos, heute nachmittag erst habe ich noch einen vignetierden Filter zurückgegeben, Alles ohne Probleme, die Verkäufer dort waren sogar an den Erfahrungen interessiert.

Oder nehmen wir meine Mutter, die nimmt Alles zurück, wenns Grund zur Reklamation gibt, freundlich und kulant, so wies sein soll (wird dann leider von Kunden ausgenutzt, die Sachen reklamieren, die 3 Jahre alt sind oder woanders gekauft wurden).

Das hört sich doch schon ganz anders an und ist von meiner Position nicht so arg weit weg

Du solltest nicht den Fehler machen, meine Reaktion auf das Akkuproblem pauschalisieren zu wollen. Ich kann (bei meinen eigenen Reklamationen) sehr wohl unterscheiden, ob der Händler vorsätzlich schuld ist oder nicht. In der Regel kann der Händler ja Nichts für defekte Ware, er ist eingentlich der Arme in der Sache, der Kunde ist unzufrieden, der Händler hat den Aufwand -> schuld ist in der Regel der Hersteller, der die Qualität nicht ernst nimmt. Insofern käme ich bei einem Händler, der kulant ist, nie auf die Idee, ihm mit irgendwelchen Gesetzbüchern zu kommen. Auch wenn es mein Recht wäre, Aufwendungen ersetzt zu bekommen, habe ich das bisher nie gebraucht (bei Conrad wäre angebracht gewesen, letztendlich hat der Hersteller die Patrone getauscht).

Ich kann mich nicht daran erinnern, irgendetwas pauschalisiert zu haben - ich habe allenfalls knapp geantwortet. Ich weiss, dass meine Knappheit manchmal nicht verstanden wird - insbesondere von weiter im Süden wohnenden (aufgewachsenen) passiert mir das eher.
Ich benutze auch unproblematischere Worte als 'vorsätzlich schuld' (gibt es übrigens so nicht im juristischen Sinn). Ich finde es auch ziemlich pauschal zu sagen, dass Hersteller Qualität nicht ernst nehmen. Wir müssen einfach konstatieren, dass bei den machbaren Preisen verschiedener Produkte nur eine 'für den Preis optimale' Qualität machbar ist. Nicht nur Kunden, auch Händler und Hersteller wollen und müssen leben. Ansonsten ist es immer auch eine Frage der Verhältnismässigkeit (diesen Begriff kennt unser Rechtssystem glücklicherweise)


Die Sache mit dem Akku riecht aber geradezu nach vorsätzlichen !!! Händlerverschulden, und ich hab ebenso wie Du eine eigene Meinung dazu, und die zu posten sollte hier nicht verboten sein.
Der Ursprungsposter ist doch erwachsen, er wird schon nicht wegen meiner Meinung ( ich formuliere manchmal wohl krasser als ichs meine) dem Händler an die Kehle springen. Er wird schon selbst in der Lage sein, den Händler evt zu durchschauen, oder festzustellen, dass der Händler selbst Opfer ist. Ich traue ihm das jedenfalls zu.

Wie ich selbst weiter oben schon sagte: die Sache riecht in der Tat komisch, sehr komisch sogar. Trotzdem gilt auch in diesem Fall zunächst die Unschuldsvermutung. Aber ich bin sogar in dem Fall sicher, dass sich eine vernünftige Lösung findet - vielleicht (für mein Empfinden wahrscheinlich) in der Rücknahme bzw. Tausch der Kamera.

Zu der Sache mit dem BGB usw ist es aus anderen Gründen gekommen:

Ich erzähls mal, hoffe es langweilt nicht zu sehr:

Vor 4 Jahren kaufte ich mir für damals 230 Dm ein paar Schuhe. Es handelte sich um Sneaker der Marke DC, sie hatten unterhalb der Schnürung eine Naht und waren aus festem Rauhleder. Beim Laufen knickte bei einem Schuh die Naht nach innen ein, beim anderem nach aussen. Nach aussen war gewünscht, da beim Einknicken nach Innen gerade mal 4 mm Platz blieben.

Damals hatte ich kein Auto und war mit dem Schuh unterwegs -> Jedenfalls schmerzte es so krass, dass ich den Schuh sofort am nächsten Tag reklamierte. Ich trug mein Anliegen sachlich und freundlich vor, der Laden hatte zwar Schuhe da, wollte diesen Schuh aber zum Hersteller einsenden. Ich willigte ein und dachte mir damals Nichts dabei. Der Schuh kam nach 2 Wochen zurück -> es waren die selben Schuhe. Also wurde der Schuh nochmals eingeschickt. Das rückgesendete Paar war verschmutzt und hatte das selbe Problem, nur links statt rechts (war sicher auch ein Rückläufer). Der Laden meinte nur, dass Schuhe unter 300 DM schon mal 6 Wochen Einlaufzeit brauchen.

Da ja ein Schuh ok war, der andere dagegen nicht, konnte dies nicht sein, der eine Schuh hatte war einfach falsch genäht, so dass die Sollbiegestelle in die falsche Richtung einbog, das war auch für jedermann ersichtlich, ausser für den Laden nicht. Ich bat darum, den Schuh nochmals einzusenden. Der Laden meinte, ich solle schriftlich dokumentieren, wo das Problem liegt. Also nach ein Word Dokument und legte in Bild des Schuhs ein (von der Herstellerwebseite) und malte einen roten Pfeil an die Naht und schrieb ein wenig Text dazu.

Der Laden sah das Problem als weniger schwerwiegend, obwohl alle meine Kollegen das Problem durch Einlegen einer Hand in den Schuh und biegen des Schuhs sofort nachvollziehen konnten.
Ich glaube es lag primär daran, dass dieser Skaterladen mit Umsatzproblemen in einer strukturschwachen Region zu kämpfen hatte und die einfach Geldprobleme hatten. Er ging dann auch pleite...

Jedenfalls weigerte man sich standhaft, mir den Schuh zu tauschen, bzw Geld zurückzugeben, immerhin war er damals 3mal zur Nachbesserung (alles Recht).

Irgendwann übergab ich dann die Sache meiner Rechtsschutz, der Laden war dann auf einmal bereit, Geld gegen Schuh zurückzugeben.
Bei der Übergabe wurde ich dann von einem Verkäufer beschimpft, ich wäre ein Betrüger und hätte ja schon Betrugsformulare (er meinte wohl das Word Dokument). Seine Argumentation, ich wöllte die Schuhe kostenlos tragen, wäre nachvollziehbar gewesen, wenn ich sie nach Monaten reklamiert hätte und nicht am nächsten Tag und ich hätte den Schuh wirklich gern getragen.

Diese Beschimpfung hat mir damals wirklich zugesetzt, ich war 2 Tage lang echt betrübt, da ich das wirklich nicht verstanden habe. Ohne diesen Vorfall hätte ich mich nie mit sinnlosen Paragraphen beschäftigt.

Seitdem sehe ich die Sache nicht mehr so locker. Die Läden haben Dein Geld und Du als Kunde must sehen wo Du bleibst.

Puh, eine lange Geschichte, aber sowas hilft schon jemand anderen, den man nur per Forumstext kennt, etwas besser zu verstehen. Leider kann ich da nicht mitreden, da ich weder soviel Geld für Schuhe ausgeben will noch mag. Bin - in dem Bereich - etwas schludrig ;-) Und mit meinen Billig-Latschen habe ich keine derartigen Probleme, vielleicht sehe ich viele Dinge auch einfach sehr viel lockerer. Vielleicht trägt auch dazu bei, dass ich hin und wieder dienstlich in der Welt unterwegs bin und in allen Ländern (Ausnahme USA) in denen ich bisher war, würde man solche Geschichten nicht einmal verstehen. Ich gebe zu, ich habe mir einiges der oftmals legereren Lebenseinstellungen abgeguckt (privat - nicht unbedingt dienstlich) und so fällt es mir immer schwer nicht mit dem Kopf zu schütteln, wenn - aus welcher Richtung auch immer - jemand mit einem Messer zwischen den Zähnen erscheint - und wenn es auch nur so scheint.

Jedenfalls kommen öfters mal Leute -> Nachbarn und Kollegen zu mir, und wollen wissen, wies da meiner Meinung nach mit der Gesetzeslage aussieht. Gerade bei Elektronikartikel ist das Ganze krass, aber auch angesägte Schrankwände kamens letztens vor.

Ich persönlich halte das so: Ich kaufe nur in Geschäften, wo ich ein gutes Gefühl habe. Meine ganze EDV bestelle ich in einem kleinem Privatgeschäft, welches ich auch mit ruhigen Gewissen auch Bekannten usw empfehlen kann. Dort zahle ich zwar mehr, weiss mich aber gut aufgehoben wenn mal was ist. Für meine A1 habe ich über 100 Euro mehr bezahlt, als in Web, habe dafür aber einen Laden der im Falle eines Problems aussergewöhnlich kulant und zuvorkommend ist. Auch bei Webshops gibts krasse Positivbeispiele (Negative hatte ich da nicht, da hatte ich bisher immer Glück), zum Beispiel hat mir mein Akku-Webshop einen CF-Reader ohne Probleme zurückgenommen + die Rücksendung übernommen, obwohl das Problem scheinbar auf eine Inkompat. mit meinem Mainboardchipsatz zurückzuführen war. Dass nun einer von 2 A1 Ersatzakkus defekt ist, ist ärgerlich, aber in diesem kein Problem, sofort am nächsten Tag war geklärt wie das abgewickelt wird. Ich glaube dem Shop auch, wenn er sagt, dass es kein Billigkram ist, da ich denen vertraue.

Insofern wäre es nett, wenn Du mich hier nicht pauschal zwischen den Zeilen aburteilst.

wie schon mal gesagt, ich wünschte mir das von dir. Falls meine Zeilen den Eindruck hinterlassen, dann finde ich das traurig, ich werde gleich noch einmal nachsehen und mich gesondert melden.
Nur noch zwei bewusst überspitzte Nachsätze:
Auch wenn es eigentlich niemanden etwas angeht - und nur zur Klarstellung: Falls irgendjemand irgendwann auf die Idee kommen sollte, dass zwischen Wohnort und Herkunftsort eine Korrelation besteht, liegt derjenige in vielen Fällen falsch
Die Geschichte mit dem König Kunde kann ich so alleine auch schon lange nicht mehr hören - spätestens seit in den Staaten diese Wahnsinnsurteile anfingen. Stellt euch mal vor es gäbe nur noch Könige (Häuptlinge) und keine Untertanen (Indianer) mehr, und dann bräuchte man auch diesbezüglich keine Pragraphen mehr
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