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#1 | |||||||||||
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
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Der Versand zu mir ist bereits bezahlt, der Händler wird die Gebühr nicht mehr freiwillig rausrücken. Und bei unfreier Rücksendung durch mich kann der Händler die Annahme verweigern. Was ist mit den AGB des Händlers, kann er da die Übernahme von Versandkosten im Reklamations- oder Wandlungsfall ausschließen? Zitat:
Bei solch schwammigen Informationen muß ich doch als Käufer wenigstens auf die Spezifikationen des Herstellers vertrauen können, oder nicht? Zitat:
Die Transferrate ist auch in einem der schnellsten USB2.0-Kartenlesern (siehe Hans-Jürgens Liste) ganz deutlich unterhalb der Spec. Zitat:
Es ist ja nichts kaputt gegangen, es war von Anfang an so. Zitat:
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Gruß Tom |
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#2 |
Registriert seit: 26.04.2004
Beiträge: 1.090
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Hallo,
also wenn der Händler keine bestimmten Zusagen an eine Eigenschaft gemacht hat, zum Beispiel schafft Datenrate X, dann kanns schwierig werden. Dann wäre zu bewerten was üblich ist und auch was der Hersteller angibt. Hier wirf aber allgemein empfohlen, sich wichtige Eigenschaften schriftlich im Kaufvertrag zusichern zu lassen, das wird hier sicher nicht der Fall sein. Jedoch hast Du im Moment das Problem, dass Du keinen echten Mangel nachweisen kannst, das Teil funzt ja. Da der Händler wohl nicht schrieb, dass es besondern schnell ist... Tat er das ?? dann kannst Du auch nicht so argumentieren, dass dies für Dich kaufentscheidend war. Kannst DU aber beweisen, dass Dein Gerät langsamer als ein baugleiches Gerät ist, dann wäre dies ein Mangel. C´t hatte mal so Webshops getestet und von einigen die Rücksendegebührt nicht zurückerhalten, wies mit der ursprünglichen Hinsendegebühr war -> ka. Die hätten quasi per Anwalt klagen müssen, was dann ein Gericht evt wegen Geringfügigkeit abweisen würde. Mit den Durchsetzen ist das so eine Sache, manche (wie Conrad Elektronik) lassens drauf ankommen, ich war damals bis beim Filialleiter mit dem BGB in der Hand. Aussage meiner Rechtsschutzversicherung: Ich war im Recht, aber Streitwert zu gering für lohnenden Präzedenzfall, daher hab ichs dann gelassen Zum Versand: Es ist egal ob und welche ihm die Kosten entstanden sind. Wenn wegen eines Mangels vom Kaufvertrag zurückgetreten wird (da der Händler den Vertrag nicht erfüllen kann), dann ist der Kaufvertrag nicht zustande gekommen, also wird auch nix bezahlt, dieses Risiko trägt nun mal der Verkäufer. Da bin ich mir aber nicht zu 100% sicher, aber es müsste passen. |
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#3 | |
Registriert seit: 06.12.2003
Ort: D-58453 Witten
Beiträge: 637
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Re: Original Akku in der A1
Zitat:
vor lauter Akkudiskutierei vergiß nicht das allerwichtigste: Test mal die Kamera so ausführlich wie möglich!! Nicht, dass da irgendwas (auch) etwas faul ist - defekter Rückläufer oder so etwas. Einem solchen unseriösen Händler ist so etwas nämlich durchaus zuzutrauen. Viele Grüße und viel Glück, Olli
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...der in den FarbRäumen umher irrt. |
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#4 | |
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
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Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen... Make Labskaus great again! Glenroses Kentucky Stinger
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#5 |
Registriert seit: 16.01.2004
Beiträge: 6.451
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Danke, Horst
![]() ich hatte heute morgen schon mal Ruhe angemahnt, aber nur allenfalls halbe Ruhe erreichen können. Vielleicht lebe ich ja in einer anderen Welt, aber in meiner sind mindestens 95% der Händler und anderer Wesen, mit denen ich Geschäfte mache, keine Gauner. Wie schon mehrfach an anderen Stellen angemerkt habe ich den Verdacht, dass hin und wieder auch der Ton die Musik macht - und wer ständig nur mit Gesetzbüchern in der Hand rumläuft, verspielt sich selbst jedwede Kulanz - und schlimmer noch - für die Zukunft auch Kulanz gegenüber denen, die dies nicht tun ![]() Ganz anders in der Tat ist die Geschichte hinter dem Ausgangsposting. Da scheint tatsächlich etwas faul zu sein und auch dies wird man - in der richtigen Reihenfolge der Schritte - auch lösen können. Die Geschichte mit den Paragraphen und den zugehörigen Leuten gehört für mich ans Ende der Kette ![]()
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#6 | ||
Registriert seit: 26.04.2004
Beiträge: 1.090
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Zitat:
eigentlich wollte ich auf Deinen Beitrag nicht antworten, tus aber trotzdem mal. Ohne das Ganze in die Länge ziehen zu wollen: Grundsätzlich gilt, dass § 476 auf jeden Fall etwas damit zu tun hat, da in ihm beschrieben ist, wie mit Mängeln innerhalb / ausserhalb der ersten 6 Monate umzugehen ist. Wer kategorisch behauptet, dass ein Umtausch -> eine Ersatzlieferung fehlerfreier Ware unmöglich ist, der behauptet etwas Falsches. Gruss Hotzi |
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#7 | |
Registriert seit: 26.04.2004
Beiträge: 1.090
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Zitat:
leider werde ich bei Dir ich in diesem Thread das Gefühl nicht los, dass Dir meine Meinung nicht passt und Du daher glaubst, mir kategorisch irgendetwas vorwerfen zu müssen. Du hast vielleicht Ruhe angemahnt, ich sehe aber keine Unruhe. Meine Beispiele, auf die Du Dich eventuell beziehst, waren auf 3 verschiedene reklamierende Personen bezogen und liegen teilweise schon ne Weile zurück. Dort waren mal die absoluten Negativbeispiele aufgeführt. Meine letzten Reklamationen (was ja leider immer öfter vorkommt) habe ich alle ohne Probleme über die Bühne gebracht. Mir ist natürlich bekannt, dass man mit Verkäufern auch normal reden kann, zum Beispiel habe ich kürzlich 2mal eine defekte Cam reklamieren müssen, das ging anstandslos, heute nachmittag erst habe ich noch einen vignetierden Filter zurückgegeben, Alles ohne Probleme, die Verkäufer dort waren sogar an den Erfahrungen interessiert. Oder nehmen wir meine Mutter, die nimmt Alles zurück, wenns Grund zur Reklamation gibt, freundlich und kulant, so wies sein soll (wird dann leider von Kunden ausgenutzt, die Sachen reklamieren, die 3 Jahre alt sind oder woanders gekauft wurden). Du solltest nicht den Fehler machen, meine Reaktion auf das Akkuproblem pauschalisieren zu wollen. Ich kann (bei meinen eigenen Reklamationen) sehr wohl unterscheiden, ob der Händler vorsätzlich schuld ist oder nicht. In der Regel kann der Händler ja Nichts für defekte Ware, er ist eingentlich der Arme in der Sache, der Kunde ist unzufrieden, der Händler hat den Aufwand -> schuld ist in der Regel der Hersteller, der die Qualität nicht ernst nimmt. Insofern käme ich bei einem Händler, der kulant ist, nie auf die Idee, ihm mit irgendwelchen Gesetzbüchern zu kommen. Auch wenn es mein Recht wäre, Aufwendungen ersetzt zu bekommen, habe ich das bisher nie gebraucht (bei Conrad wäre angebracht gewesen, letztendlich hat der Hersteller die Patrone getauscht). Die Sache mit dem Akku riecht aber geradezu nach vorsätzlichen !!! Händlerverschulden, und ich hab ebenso wie Du eine eigene Meinung dazu, und die zu posten sollte hier nicht verboten sein. Der Ursprungsposter ist doch erwachsen, er wird schon nicht wegen meiner Meinung ( ich formuliere manchmal wohl krasser als ichs meine) dem Händler an die Kehle springen. Er wird schon selbst in der Lage sein, den Händler evt zu durchschauen, oder festzustellen, dass der Händler selbst Opfer ist. Ich traue ihm das jedenfalls zu. Zu der Sache mit dem BGB usw ist es aus anderen Gründen gekommen: Ich erzähls mal, hoffe es langweilt nicht zu sehr: Vor 4 Jahren kaufte ich mir für damals 230 Dm ein paar Schuhe. Es handelte sich um Sneaker der Marke DC, sie hatten unterhalb der Schnürung eine Naht und waren aus festem Rauhleder. Beim Laufen knickte bei einem Schuh die Naht nach innen ein, beim anderem nach aussen. Nach aussen war gewünscht, da beim Einknicken nach Innen gerade mal 4 mm Platz blieben. Damals hatte ich kein Auto und war mit dem Schuh unterwegs -> Jedenfalls schmerzte es so krass, dass ich den Schuh sofort am nächsten Tag reklamierte. Ich trug mein Anliegen sachlich und freundlich vor, der Laden hatte zwar Schuhe da, wollte diesen Schuh aber zum Hersteller einsenden. Ich willigte ein und dachte mir damals Nichts dabei. Der Schuh kam nach 2 Wochen zurück -> es waren die selben Schuhe. Also wurde der Schuh nochmals eingeschickt. Das rückgesendete Paar war verschmutzt und hatte das selbe Problem, nur links statt rechts (war sicher auch ein Rückläufer). Der Laden meinte nur, dass Schuhe unter 300 DM schon mal 6 Wochen Einlaufzeit brauchen. Da ja ein Schuh ok war, der andere dagegen nicht, konnte dies nicht sein, der eine Schuh hatte war einfach falsch genäht, so dass die Sollbiegestelle in die falsche Richtung einbog, das war auch für jedermann ersichtlich, ausser für den Laden nicht. Ich bat darum, den Schuh nochmals einzusenden. Der Laden meinte, ich solle schriftlich dokumentieren, wo das Problem liegt. Also nach ein Word Dokument und legte in Bild des Schuhs ein (von der Herstellerwebseite) und malte einen roten Pfeil an die Naht und schrieb ein wenig Text dazu. Der Laden sah das Problem als weniger schwerwiegend, obwohl alle meine Kollegen das Problem durch Einlegen einer Hand in den Schuh und biegen des Schuhs sofort nachvollziehen konnten. Ich glaube es lag primär daran, dass dieser Skaterladen mit Umsatzproblemen in einer strukturschwachen Region zu kämpfen hatte und die einfach Geldprobleme hatten. Er ging dann auch pleite... Jedenfalls weigerte man sich standhaft, mir den Schuh zu tauschen, bzw Geld zurückzugeben, immerhin war er damals 3mal zur Nachbesserung (alles Recht). Irgendwann übergab ich dann die Sache meiner Rechtsschutz, der Laden war dann auf einmal bereit, Geld gegen Schuh zurückzugeben. Bei der Übergabe wurde ich dann von einem Verkäufer beschimpft, ich wäre ein Betrüger und hätte ja schon Betrugsformulare (er meinte wohl das Word Dokument). Seine Argumentation, ich wöllte die Schuhe kostenlos tragen, wäre nachvollziehbar gewesen, wenn ich sie nach Monaten reklamiert hätte und nicht am nächsten Tag und ich hätte den Schuh wirklich gern getragen. Diese Beschimpfung hat mir damals wirklich zugesetzt, ich war 2 Tage lang echt betrübt, da ich das wirklich nicht verstanden habe. Ohne diesen Vorfall hätte ich mich nie mit sinnlosen Paragraphen beschäftigt. Seitdem sehe ich die Sache nicht mehr so locker. Die Läden haben Dein Geld und Du als Kunde must sehen wo Du bleibst. Jedenfalls kommen öfters mal Leute -> Nachbarn und Kollegen zu mir, und wollen wissen, wies da meiner Meinung nach mit der Gesetzeslage aussieht. Gerade bei Elektronikartikel ist das Ganze krass, aber auch angesägte Schrankwände kamens letztens vor. Ich persönlich halte das so: Ich kaufe nur in Geschäften, wo ich ein gutes Gefühl habe. Meine ganze EDV bestelle ich in einem kleinem Privatgeschäft, welches ich auch mit ruhigen Gewissen auch Bekannten usw empfehlen kann. Dort zahle ich zwar mehr, weiss mich aber gut aufgehoben wenn mal was ist. Für meine A1 habe ich über 100 Euro mehr bezahlt, als in Web, habe dafür aber einen Laden der im Falle eines Problems aussergewöhnlich kulant und zuvorkommend ist. Auch bei Webshops gibts krasse Positivbeispiele (Negative hatte ich da nicht, da hatte ich bisher immer Glück), zum Beispiel hat mir mein Akku-Webshop einen CF-Reader ohne Probleme zurückgenommen + die Rücksendung übernommen, obwohl das Problem scheinbar auf eine Inkompat. mit meinem Mainboardchipsatz zurückzuführen war. Dass nun einer von 2 A1 Ersatzakkus defekt ist, ist ärgerlich, aber in diesem kein Problem, sofort am nächsten Tag war geklärt wie das abgewickelt wird. Ich glaube dem Shop auch, wenn er sagt, dass es kein Billigkram ist, da ich denen vertraue. Insofern wäre es nett, wenn Du mich hier nicht pauschal zwischen den Zeilen aburteilst. Gruss Hotzi |
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#8 | |
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
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Zitat:
Also tritt einfach mal einen Gang kürzer.
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#9 |
Registriert seit: 26.04.2004
Beiträge: 1.090
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Hallo Horst,
ok, ich habe hier also einen falschen Begriff verwendet, Du hast natürlich völlig recht, ich habe nicht diesen Umtausch gemeint sondern hätte einen passenderen Begriff wählen müssen. Insofern meine Schuld, ich hätte mich sachlicher ausdrücken müssen... |
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#10 | |
Registriert seit: 16.01.2004
Beiträge: 6.451
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Hotzi,
puh, was 'ne lange Antwort - aber besser so, als zu knapp ![]() Eines der Hauptprobleme bei Foren ist, dass man lediglich den geschriebenen Text und dazu allenfalls Smilies hat. Alles übrige, beim persönlichen Gespräch vorhandene, fehlt. Damit ist man in einer komplett anderen Situation, die auch unter ernsthaft denkenden Wissenschaftlern nicht restlos durchdacht ist - dieses Online-Medium bringt definitv auch neue Probleme mit sich. ich hoffe, es stört dich nicht, dass ich der Übersichtlichkeit halber rot im Zitat antworte - aber sonst komme ich echt durcheinander ![]() Zitat:
Auch wenn es eigentlich niemanden etwas angeht - und nur zur Klarstellung: Falls irgendjemand irgendwann auf die Idee kommen sollte, dass zwischen Wohnort und Herkunftsort eine Korrelation besteht, liegt derjenige in vielen Fällen falsch ![]() Die Geschichte mit dem König Kunde kann ich so alleine auch schon lange nicht mehr hören - spätestens seit in den Staaten diese Wahnsinnsurteile anfingen. Stellt euch mal vor es gäbe nur noch Könige (Häuptlinge) und keine Untertanen (Indianer) mehr, und dann bräuchte man auch diesbezüglich keine Pragraphen mehr ![]()
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