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#21 |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Sauerland 59***
Beiträge: 11.358
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Hallo Björn,
bei mir käme nur Anwalt in Frage.
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Gruß aus dem Sauerland Irmgard (IRMI) I.M.A f ![]() ![]() Ein Foto stellt den Augenblick dar, die Malerei die Interpretation |
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#22 | |
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
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Zitat:
Da hast Du NICHT recht. In den allermeisten Fällen ist nix zu holen!
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10.000x ich darf nicht böse über´s Forum schreiben |
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#23 | |
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
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Zitat:
![]() PS: Moskau-Inkasso hat keine Lizenz mehr!
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10.000x ich darf nicht böse über´s Forum schreiben |
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#24 |
Registriert seit: 22.04.2006
Beiträge: 4.494
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#25 | |
Registriert seit: 07.07.2007
Ort: Oberösterreich und Bayerischer Wald
Beiträge: 933
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Zitat:
Mit ein paar Beweisen kann man da schon einiges machen.
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LG, Ewald |
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#26 |
Registriert seit: 26.02.2007
Ort: an der Mosel
Beiträge: 4.439
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Anwalt hin, Anwalt her...
...die erste Entscheidung, die Du treffen musst (oder Dein Anwalt), ist die: War das ein Betrug oder nicht. Das ist wichtig. Wenn die Forderung aus einer Straftat stammt, kannst Du, falls es zur Zwangsvollstreckung kommt, sogar bei HartzIV noch was holen. DAS MUSS aber im Vollstreckungstitel (in der Regel ein Urteil eines Amtsgerichts) drinstehen. Anwälte wissen das oft nicht, wenn sie nicht grade auf Zwangsvollstreckung spezialisiert sind (und das sind die wenigsten). Wenn man dem Vogel die betrügerische Absicht nicht nachweisen kann -und je nach Ausrede wird das schwer- kannst Du das schon mal vergessen. Hier würde ich mal nachfragen, weshalb er die Kamera denn jetzt endgültig nicht mehr liefern kann (ich hoffe, ich hab hier nix überlesen). Sollte es "greifbar" werden, dass er gar keine A 700 zu liefern hatte, hast Du keine schlechten Karten eine Betrug als Grundlage für deinen zivilrechtlichen Anspruch anzupeilen. Wenn er allerdings andere Umstände anführt, die nicht unbedingt auf einen Betrug sondern eventuell nur auf Dummheit schließen lassen, vergiss es.
Dann wäre der einfachste und billigste Weg, du beantragst einen gerichtlichen Mahnbescheid (und dann einen Vollstreckungsbescheid). Wenn er es ehrlich meint, wird er gegen den Mahnbescheid keinen Widerspruch einlegen, und Du bekommst billig (ohne Anwalt) einen Vollstreckungstitel, mit dem Du einen Gerichtsvollzieher losjagen kannst, wenn er nicht freiwillig zahlt. Das mit Russeninkasso ist alles Käse. Auch für die hättest Du einen Titel gebraucht. Vergiss den Quatsch. Eins ist wichtig: Nicht lange fackeln. Egal wie Du dich entscheidest. Das zuständige Mahngericht für deinen Wohnort findest du hier: http://www2.justizadressen.nrw.de/og.php |
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#27 |
Registriert seit: 13.02.2006
Ort: Mittelhessen/Raum Limburg
Beiträge: 35
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Eine Strafanzeige bei der Polizei kostet nichts und macht häufig mehr Eindruck als eine Zahlungsaufforderung durch einen Anwalt.
Meine Freundin hat in einem Online-Shop gekauft, bezahlt und nichts geliefert bekommen. Kontaktaufnahme per Telefon und E-Mail... Fehlanzeige. Zweimalige Firstsetzung per Einschreiben... keine Reaktion. Anzeige bei der Polizei, ca. 2 Monate Wartezeit (Bearbeitung durch Polizei und Staatsanwalt) und auf einmal meldet sich die Dame. Hat das Geld sofort zurück geschickt und Entschuldigungsgejammer. Hat wohl auf Rücknahme der Anzeige gehofft. Staatsanwaltschaft hat es aber eh verfolgt, da es mehrere Fälle gab und damit ein öffentliches Interesse. Wurden zur Verhandlung geladen (300 km). Allein die Gerichtskosten waren somit für die Dame nicht ohne. Urteil: Bewährung und Geldstrafe Wer nichts hat (oder haben will) der muss auch nicht beim Gerichtsvollzieher zahlen. Eine Freiheitsstrafe, ob mit oder ohne Bewährung, ist nicht so toll. Da leihen sich die Leute lieber das Geld bei Verwandten oder Freunden. In diesem Fall würde ich mich auf die Ratenzahlung einlassen (Ratenhöhe aber nicht zu klein) und bei Nichtzahlung zur Polizei gehen. Evtl. war es wirklich eine Dummheit. Wenn es nur Hinhaltetaktik ist, macht es das später vor Gericht noch schlimmer. Lass dir mal die Telefonnummer geben und sprech mal mit dem Betrüger persönlich. Grüße Francois |
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#28 | |
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
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Zitat:
Ich würde einen Gläubiger samt Gerichtsvollzieher Minimum 2-3 Jahre am der Nase rumführen können. Und falls er tatsächlich nix hat: Den Spruch vom nackten Mann, dem man nicht in die Tasche greifen kann, gibt´s auch in Bella Austria.
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#29 |
Registriert seit: 07.07.2007
Ort: Oberösterreich und Bayerischer Wald
Beiträge: 933
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Den Spruch vom Titel ohne Mittel kenne ich wohl auch.
Trotzdem kann ein drohendes Strafverfahren den Gelegenheitsbetrüger zum Einlenken bringen. Hat bei mir gerade erst funktioniert, klappt auch immer wieder. Falls der Mann einen guten Anwalt hat, wird er ihm raten, im Vorfeld des Strafverfahrens den Betrag zu erstatten.
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LG, Ewald |
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#30 |
Themenersteller
Registriert seit: 29.06.2006
Ort: Humptrup Nordfriesland
Beiträge: 511
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Betrüger
so, nun habe ich alle Unterlagen fertig und werde ihn bei der Polizei anzeigen wegen vorsätzlichen Betruges und ein Mahnbescheid beim Gericht beantragen.
Hatte ihm gestern nochmal geschrieben, heute die Antwort: Auch wenn es wenig erfreulich ist will ich mit offenen Karten spielen: Aufgrund einer Zwangssituation habe ich dringend Geld benötigt. Ich habe Dir was verkauft was ich gar nicht habe. Es handelt sich rechtlich gesehen um Warenkreditbetrug, weswegen Du mich auch anzeigen kannst. Ich kann mich nur nochmals dafür entschuldigen. Bzgl. der Ratenhöhe muss ich noch die Finanzlage durchrechnen, den es macht kein Sinn nun eine Rate zu benennen, wenn ich diese nicht einhalten kann. Daher werde ich mich zur Höhe in Kürze nochmals melden. Soll ich nun das rechtliche in die Wege leiten oder noch warten ? Edit by mir
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Je weniger der Mensch über etwas weiß , umso leichter verfällt er der hypnotischen Wirkung einfacher Erklärungen Geändert von bjoern.mai@gmx.de (27.06.2008 um 09:12 Uhr) |
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