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#21 | |
Registriert seit: 22.02.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.984
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Zitat:
So könnte man den Nebel ein wenig lüften... ;o)
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Beste Grüße Alex |
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#22 |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: in Sichtweite der Wasserkuppe
Beiträge: 28.341
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Heute abend. Ich bin ja leider gezwungen neben dem Forum noch vollzeit einer Nebentätigkeit nachzugehen....
PETER
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![]() --> mein Käfer-Restaurierungs-BLOG |
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#23 |
Registriert seit: 22.02.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.984
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...ups, niemand will Dich in die Armut stürzen! Viel Spaß beim Broterwerb... ;o)
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Beste Grüße Alex |
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#24 |
Registriert seit: 05.04.2004
Ort: D-41540 Dormagen
Beiträge: 603
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Zum Thema Software war ich mal auf einem Seminar, das von einem Richter beim OLG Düsseldorf gehalten wurde. Er war auf das Thema EDV-Recht spezialisiert. Darin gab es folgende (für mich) überraschende Erkenntnis:
Wenn man Software kauft, dann erwirbt man Eigentum. Das BGB ist beim Thema Eigentum recht streng, Eigentum wird geschützt. Es gibt da einen "Erschöpfungsgrundsatz", wenn ich recht erinnere, versteht man darunter, dass auch die Rechte des Urhebers sich "erschöpfen", wenn er sein Werk verkauft. Das bedeutet, wenn Du z.B. von Microsoft eine Version von Word kaufen kannst, dann darfst Du sie zB kopieren und auf allen Deinen PCs einsetzen, verschenken, disassemblieren, weiterverkaufen, usw. Jedoch wird Microsoft Dir keine Software verkaufen, sondern nur lizensieren. Du wirst nicht Eigentümer an der Software. Feiner Unterschied, gelle ? Nun zur Kamera: Die hast Du gekauft. Du kannst damit alles machen, was Du mit Eigentum so machen darfst. Disassemblieren auch. Wenn in den AGBs was anderes steht, ist es ungültig, weil Gesetze dem entgegenstehen. Bon Dimage Kay |
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#25 | ||
Themenersteller
Registriert seit: 31.05.2006
Ort: Dresden
Beiträge: 2.237
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Zitat:
Das Thema ging kürzlich mal wieder durch die Presse: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,446409,00.html Zitat:
Backbone
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Photography is a means of ordering the world around us. (John Shaw) |
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#26 |
Registriert seit: 13.01.2007
Beiträge: 85
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Sehr müßig über die rechtlichen Hintergründe nachzudenken, oder?
![]() Ich meine.. hey.. selbst wenn sich jemand die mühe macht die Firmware zu disassemblieren.... so ist noch nicht gewiss wie die ganze Firmware wirklich funktioniert, und ob nicht in gewissen Bausteinen "embedded Software" vorhanden ist an die wir gar nicht rankommen! (So wird es z.B. bei Paintball Markierern gemacht damit nicht jeder einfach alles umschreiben kann). UND SELBST WENN DIE FIRMWARE DER KOMPLETTE CODE SEIN SOLLTE: wisst ihr wie dick die Firmware zeilenmässig sein kann? ![]() |
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#27 | |
Registriert seit: 22.03.2006
Ort: 48153 Münster
Beiträge: 327
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Zitat:
Du erwirbst Eigentum am Datenträger und der Pappschachtel - das war´s aber dann auch schon. Bezüglich der Software erwirbst Du nur ein sog. einfaches Nutzungsrecht, eine "Lizenz" (deswegen steht auf den CD-Hüllen auch immer Lizenzvertrag und nicht Kaufvertrag!). Das heißt, Du darfst die Software auf einem oder manchmal auch mehreren Rechnern nutzen. Für die Firmware in Kameras, Handys, Computern (BIOS), Taschenrechnern, Routern und Waschmaschinen gilt dasselbe. Die Maschine gehört Dir, die aufgespielte Software darfst Du nur nutzen. Was das reverse engineering oder auch Disassemblieren angeht, gilt, das auch dies untersagt ist - es fällt eben nicht unter die erlaubte Nutzung, und was nicht erlaubt ist, ist verboten (zumindest im Zusammenhang mit Software und Urheber- und Nutzungsrechten). Allerdings gibt es Ausnahmen: Disassemblieren ist erlaubt, wenn es dazu dient, die Zusammenarbeit mit anderen Produkten herzustellen oder wenn es der Fehlerbeseitigung dient. Der Pferdefuß: man darf die gewonnenen Informationen nicht Preis geben. Also muß jeder für sich die Software auseinandernehmen, die Fehler korrigieren bzw. fehlenden Funktionen einbauen und neu aufspielen. Selbstredend darf man auch das ggfls. erstellte Firmware-Image nicht feilbieten - das wäre eine Vervielfältigung der Software, die ebenfalls nicht erlaubt ist. Zum Hot-Pixel-Mapping: auch ich hatte Heiligabend einen schönen, hellgrün leuchtenden Hotpixel mitten im Bild. Nachdem ich über die monatliche Korrektur gelesen habe, habe ich beherzt das Datum mal um 1 Jahr vorgestellt und die Kamera abgeschaltet. Die Zugriffs-LED leuchtete deutlich länger, nach dem Einschalten war der Hotpixel verschwunden. Zumindest hier hat es auf Anhieb geklappt. Grüße, Sebi PS: Der Richter war nicht zufällig Prof. Dr. Hoeren? Der hat über "Softwareüberlassung als Sachkauf" eine ganze Diss geschrieben ;-) Deine These kommt darin trotzdem nicht vor - er geht (grob vereinfacht) nur davon aus, das auf den Kauf von Standardsoftware (Windows, Office) die Regeln des Kaufvertrags anzuwenden sind - wenn man mal vom Eigentumsübergang absieht (also für Mängelhaftung, Verjährung etc). |
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#28 | |||
Registriert seit: 05.04.2004
Ort: D-41540 Dormagen
Beiträge: 603
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Zitat:
Deine Ausführungen kann ich voll bestätigen, i.d.R. erwirbt man eine Lizenz. Dann sind die Rechte eingeschränkter als beim Erwerb der Software. Aber Du wirst sicher bestätigen können, Wenn man (ausnahmsweise) Software (und eben nicht die Lizenz) kauft, dann erwirbt man Eigentum. Und dann gelten Eigentumsrechte. Professionelle Softare-Unternehmen werden in Kenntnis der Rechtslage sich jedoch davor hüten, Ihre Software zu verkaufen. Insofern meinen wir - glaube ich - das gleiche. Zitat:
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#29 | ||
Registriert seit: 22.03.2006
Ort: 48153 Münster
Beiträge: 327
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Zitat:
Zitat:
Sebi |
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#30 | ||
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Sauerland 59***
Beiträge: 11.238
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Zitat:
Zitat:
Hallo Peter, was steht denn auf Seite 166? Gibt es die Funktion wirklich ![]()
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Gruß aus dem Sauerland Irmgard (IRMI) I.M.A f ![]() ![]() Ein Foto stellt den Augenblick dar, die Malerei die Interpretation |
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