SonyUserforum
Amazon
Forum für die Fotosysteme von Sony und KonicaMinolta
  SonyUserforum - Forum für die Fotosysteme
von Sony und KonicaMinolta
 
Registrieren Rund ums Bild Galerie Objektiv-Datenbank Kalender Forenregeln Nützliches

Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » USB-C Pflicht zum laden und Sony Kameras
Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 03.02.2025, 21:19   #21
peter2tria
Chefheizer
 
 
Registriert seit: 30.03.2015
Ort: Fürstenfeldbruck
Beiträge: 5.113
Meine Neues hat zwei Eingänge für Strom.
Eine USB PD - das stärkste was ich habe, liefert 130W - damit verweigert die dezidierte Grafikkarte die Arbeit (zu wenig Leistung), aber der Akku kann damit geladen werden.
Und einen klassischen Stromstecker für das mitgelieferte 300W Netzteil, was es auch braucht wenn die Kiste rennen soll .... darüber kann der Akku auch geladen werden

Das würde dann wohl gelten.
__________________
So long
Peter

....ich administriere nicht, ich moderiere nur....

Geändert von peter2tria (05.02.2025 um 12:54 Uhr)
peter2tria ist offline   Mit Zitat antworten
Sponsored Links
Alt 05.02.2025, 12:01   #22
badenbiker
 
 
Registriert seit: 27.03.2007
Ort: Entwicklungshelfer in Hessen
Beiträge: 3.394
Zitat:
Zitat von der_knipser Beitrag anzeigen
Mein Laptop braucht zum Arbeiten 2 Netzteile à 280 Watt Output.
Mit Akku kann ich nur etwa 1/2 Stunde damit arbeiten, dann auch nur mit reduzierter Leistung.

Da bin ich mal gespannt, wie der Nachfolger mit USB-C klarkommt.
Was hast Du für ein Mörderlaptop?
Meiner hat ein 250W USB C Netzteil das funktioniert ganz gut.
__________________
"Wait 'til you see God - then brake!" #34, Kevin Schwantz
badenbiker ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.02.2025, 02:08   #23
der_knipser
 
 
Registriert seit: 01.04.2008
Ort: Drabenderhöhe
Beiträge: 10.671
Zitat:
Zitat von badenbiker Beitrag anzeigen
Was hast Du für ein...
Das ist ein recht leistungsstarkes Gerät von Schenker (DTR)
Ich vermute, dass eines Netzteile die Grafikkarte bedient, wenn sie gefordert wird.
Die meiste Zeit zieht er zwischen 90 und 120 Watt, ich müsste mal messen, was er bei Hochleistung im CAD-Bereich braucht...
__________________
Gruß
Gottlieb
der_knipser ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.02.2025, 10:05   #24
Porty
 
 
Registriert seit: 06.03.2011
Ort: Im Grenzgebiet zwischen Bayern, Franken und BW
Beiträge: 6.089
Zitat:
Zitat von der_knipser Beitrag anzeigen
Das ist ein recht leistungsstarkes Gerät von Schenker (DTR)
So was?
https://bestware.com/de/schenker-key-17-pro-m24.html
Hätte ich eher wissen müssen........
__________________
Grüße
Michael


Fotografie ist das Festhalten des flüchtigen Augenblicks.....

Geändert von Porty (07.02.2025 um 10:44 Uhr)
Porty ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.02.2025, 13:11   #25
peter2tria
Chefheizer
 
 
Registriert seit: 30.03.2015
Ort: Fürstenfeldbruck
Beiträge: 5.113
Zitat:
Zitat von Porty Beitrag anzeigen
So was?
https://bestware.com/de/schenker-key-17-pro-m24.html
Hätte ich eher wissen müssen........
Netzteil: 1,2 Kg
__________________
So long
Peter

....ich administriere nicht, ich moderiere nur....
peter2tria ist offline   Mit Zitat antworten
Sponsored Links
Alt 07.02.2025, 13:18   #26
GerdS
 
 
Registriert seit: 09.01.2005
Ort: 67269 Grünstadt
Beiträge: 2.762
So einen ähnlichen "Laptop" habe ich auch für meine Arbeit (64GB RAM...), nennt man dann mobile Desktop

Viele Grüße und alles Gute
Gerd
GerdS ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.02.2025, 14:26   #27
HaPeKa
 
 
Registriert seit: 17.02.2016
Ort: Bern
Beiträge: 5.248
Wird er ohne Stromanschluss mobil ab Akku eingesetzt, läuft er mit gedrosselter CPU und ohne GPU Beschleunigung. Also ich würde so einen Laptop eher als 'transportable Workstation' bezeichnen statt 'mobil'. Mit Ladegeräten über 6kg, da braucht es schon fast einen Pilotenkoffer
__________________
Grüsse aus der Schweiz
Hans-Peter
HaPeKa ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.02.2025, 16:08   #28
embe
 
 
Registriert seit: 11.02.2013
Ort: Südbaden
Beiträge: 6.155
Zitat:
Zitat von embe Beitrag anzeigen
Die veröffentlichung des Ministeriums ist in Deutsch verfasst (das ist ja an und für sich gut ), aber die Übersetzungshilfe aus dem Legalesischen fehlt!

Juristisch ist wohl vom 'Inverkehrbringen' (= erstmalig im Unionsmarkt bereitstellen) und der 'Bereitstellung auf dem Unionsmarkt' die Rede.

Als Juristischer Laie würde ich das 'Inverkehrbringen' dann mit Markteinführung übersetzen.
Und 'auf dem Unionsmarkt bereitstellen' als Verkaufen.

In der Veröffentlichung im letzten Satz steht: 'Die neuen Vorschriften gelten dann für die Produkte, die nach dem Zeitpunkt der rechtlich festgelegten Anwendung auf den Markt gebracht werden. Ab Frühjahr 2026 gilt das auch für Laptops.'

Also ab Dezember 2024 'in Verkehr gebracht werden' oder 'auf dem Markt bereitgestellt werden'?

ich hab mal ans BMUV geschrieben.
Hervorhebung durch mich (heute)...

Das BMUV hat jetzt geantwortet:
'... „auf den Markt bringen“ wurde verwendet, um den Sachverhalt für ein breiteres Publikum verständlich zu machen. Gemeint ist damit das „in Verkehr bringen“ im Sinne der Richtlinie, d.h. „die erstmalige Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Unionsmarkt“...'

Also hätte Sony sich das, mjL-Mn (meiner juristischen Laien-Meinung nach) sparen können.
Aber vielleicht haben sie ja sowieso sonst noch intern Sachen geändert, so dass es vielleicht ein neues 'in Verkehr bringen' gewesen wäre?
__________________
Viele Grüße,
Michael

Do what you can, with what you've got, where you are.
Bill Widener, of Widener Valley, Virginia, as quoted by Theodore Roosevelt in 'An Autobiography'
embe ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort
Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » USB-C Pflicht zum laden und Sony Kameras


Forenregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:45 Uhr.