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Alt 02.01.2020, 20:33   #21
Dornwald46
 
 
Registriert seit: 09.07.2007
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 6.165
Zitat:
Zitat von MaTiHH Beitrag anzeigen
Nennt sich Rechtsstaat.
Dieser Rechtstaat soll dann resoluter reagieren und den Verkauf dieser Himmelslaternen verbieten und nicht nur die Nutzung.
__________________
freundliche Grüsse, Hermann
Dornwald46 ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 02.01.2020, 20:43   #22
MaTiHH
 
 
Registriert seit: 20.12.2015
Ort: Pfinztal
Beiträge: 4.141
Zitat:
Zitat von Dornwald46 Beitrag anzeigen
Dieser Rechtstaat soll dann resoluter reagieren und den Verkauf dieser Himmelslaternen verbieten und nicht nur die Nutzung.
Da gebe ich dir recht - die Dinger werden aber in der Regel selbstgebaut. Das wird hier nicht anders gewesen sein.
MaTiHH ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 02.01.2020, 21:10   #23
Dornwald46
 
 
Registriert seit: 09.07.2007
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 6.165
Zitat:
Zitat von MaTiHH Beitrag anzeigen
Da gebe ich dir recht - die Dinger werden aber in der Regel selbstgebaut. Das wird hier nicht anders gewesen sein.
Leider nicht:
https://www.amazon.de/s?k=Himmelslat...ref=nb_sb_noss
__________________
freundliche Grüsse, Hermann
Dornwald46 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.01.2020, 21:15   #24
kiwi05
 
 
Registriert seit: 01.10.2011
Ort: Alf / Mosel
Beiträge: 18.237
Nur mal so aus Interesse an der Rechtslage:
Wer ist da überhaupt haftbar? Wenn 3 Personen 5 Himmelslaternen starten lassen, weiß doch niemand, wer die eine Laterne gestartet hat, die zum Brand führte.
Oder kann man gemeinsam haftbar gemacht werden, obwohl nur einer die Unglückslaterne gestartet haben kann?
__________________
Kritik und Kommentare an meinen Bildern sind immer willkommen.
Euer Feedback hilft mir, mich fotografisch weiter zu entwickeln.

Grüße aus Alf an der Mosel
Peter

Geändert von kiwi05 (02.01.2020 um 21:20 Uhr)
kiwi05 ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 02.01.2020, 21:19   #25
Friesenbiker
 
 
Registriert seit: 13.12.2019
Beiträge: 1.315
Da ich seid mindestens 20 Jahren schon nichts mehr gekauft habe, musste ich ersteinmal googlen was Himmelslaternen sind. Das erste Ergebnis zielt direkt zu Amazon, und da gibt es Massenhaft davon. Auch wenn da Sicherheitshinweise stehen, die werden vermutlich genauso gelesen wie AGBs... Ich will das sicher nicht schönreden, auf den Gedanke das die verboten sind wäre ich beim Onlinestöbern nicht gekommen.

Vorhin haben die im Radio erzählt das sich wohl eine Dame samt ihrer beiden Töchter selbst angezeigt hat, weil sie wohl vermutet das es eine ihrer Laternen gewesen sein könnte. Wenn dem so ist, dann habe ich allerhöchsten respekt vor der Courage der Dame.
Friesenbiker ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 02.01.2020, 21:31   #26
HaPeKa
 
 
Registriert seit: 17.02.2016
Ort: Bern
Beiträge: 5.266
Hierzulande werden sie auch verkauft, mit folgendem Hinweis:
Zitat:
Sicherheitshinweise:
Grundsätzlich sind Himmelslaternen in der Schweiz erlaubt; aber es gibt Ausnahmen (Stadtgebiet Zürich). Ebenso gilt ein Abstand von 5 km zum nächsten Flughafen. Genaue Hinweise gibt es beim Bund unter: https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/ho...slaternen.html
Mehr Infos dazu auf der Seite des Bundesamtes für Zivilluftfahrt, die oben verlinkt ist.

Eigentlich sollten die Himmelslaternen ja, wenn sie bei passendem Wetter gestartet werden, so lange steigen, bis das Feuer aus ist und erst anschliessend wieder runterkommen. Bei dem Brand geht es wohl auch darum, wo die Laternen gestartet wurden und warum die noch brennend auf dem Zoo gelandet sind. Vielleicht auch, ob gekauft oder selber gebastelt.

Ich denke, da werden sich die Versicherungs-Anwälte der beteiligten Parteien auseinandersetzen müssen, ob es sich um ein fahrlässiges oder grobfahrlässiges Vergehen gehandelt hat. Etwas Verbotenes zu tun, heisst noch lange nicht, grobfahrlässig zu handeln.
HaPeKa ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.01.2020, 21:48   #27
Ernst-Dieter aus Apelern
 
 
Registriert seit: 10.02.2005
Ort: 31552 Apelern
Beiträge: 19.572
Die Brandschutzvorkehrungen im Zoo, wie waren sie?
__________________
APS-C wird weiter gepflegt bei Sony
Mein flickr
Ernst-Dieter aus Apelern ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.01.2020, 22:12   #28
MaTiHH
 
 
Registriert seit: 20.12.2015
Ort: Pfinztal
Beiträge: 4.141
Wofür soll das von Interesse sein?
MaTiHH ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 02.01.2020, 22:20   #29
*thomasD*
 
 
Registriert seit: 07.01.2008
Ort: HU
Beiträge: 4.824
Soweit ich weiß wird wegen Fahrlässigkeit ermittelt, nicht grober Fahrlässigkeit. Das finde ich in Ordnung. Da wollte jemand ein ruhiges Licht ohne Lärm und Feinstaub mit Glückwünschen in den Himmel steigen lassen und hat nicht daran gedacht dass etwas passieren kann, und sich dann noch selbst gemeldet. Selbst die Polizei zollte dem Respekt. Das sollte strafmildernd sein.
Bedenklich finde ich da eher dass die drei Frauen jetzt Angst vor Racheakten haben müssen und daher ihr Wohnort geheim gehalten wird. Ihr Leben hat sich schon dramatisch geändert. Auch wenn sie natürlich zur Verantwortung gezogen werden müssen - wenn auch hoffentlich am unteren Ende des Möglichen - so tun sie mir leid.
Die Laternen wurde angeblich - legal - gekauft.

Geändert von *thomasD* (02.01.2020 um 22:22 Uhr)
*thomasD* ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.01.2020, 22:28   #30
Hans1611
 
 
Registriert seit: 10.10.2009
Ort: Im Herzen von Hessen
Beiträge: 2.086
Zitat:
Zitat von kiwi05 Beitrag anzeigen
Nur mal so aus Interesse an der Rechtslage:
Wer ist da überhaupt haftbar? Wenn 3 Personen 5 Himmelslaternen starten lassen, weiß doch niemand, wer die eine Laterne gestartet hat, die zum Brand führte.
Oder kann man gemeinsam haftbar gemacht werden, obwohl nur einer die Unglückslaterne gestartet haben kann?
Du stellst die in rechtlicher Hinsicht wohl wirklich entscheidende Frage.

Man könnte an folgende Vorschrift denken:

§ 830
Mittäter und Beteiligte

(1) Haben mehrere durch eine gemeinschaftlich begangene unerlaubte Handlung einen Schaden verursacht, so ist jeder für den Schaden verantwortlich. Das Gleiche gilt, wenn sich nicht ermitteln lässt, wer von mehreren Beteiligten den Schaden durch seine Handlung verursacht hat.

(2) Anstifter und Gehilfen stehen Mittätern gleich.


Meines Erachtens handelt es sich aber nicht um eine gemeinschaftlich begangene Handlung, sondern um ebenso viele Handlungen wie Personen diese Lampions gestartet haben.

Deswegen kann nur derjenige in die Haftung genommen werden, dem mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden, dass gerade seine Lampe den namhaften Schaden verursacht hat.

Ich könnte mir vorstellen, dass das nicht möglich sein wird, da Reste dieser Laterne wohl (so habe ich es gelesen) nicht mehr vorhanden sind.
__________________
Gruß Hans
--------------------
Hans1611 ist offline   Mit Zitat antworten
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