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#1 |
Themenersteller
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Sauerland 59***
Beiträge: 11.238
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Ich muss noch mal näher drauf eingehen.
Die restliche Familie, Ehemann und Kinder kennen mich nicht, schon gar nicht meinen jetzigen Namen. Und ich glaube, dass meine Freundin meinen jetzigen Nachnamen auch nicht kannte. So nah war die Freundschaft dann doch nicht. Natürlich sehe ich es als Ehre an, dass es mein Bild wurde, der Familie würde ich es ja auch schenken. Dem Bestatter hingegen möchte ich es nicht schenken. Bei uns werden bei jedem Sterbefall diese Bilder verteilt. Bei meinem Vater waren es 300 Exemplare. Die bekommt man nicht für nichts vom Bestatter. Die Kosten sind hoch und die Bestatter verdienen schon dran. Da das Gnadenbild von Werl durchaus von überregionaler Bedeutung ist, könnte es durch einen Bestatter zu weiteren Vervielfältigungen kommen. Das will ich aber auf jeden Fall verhindern.
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Gruß aus dem Sauerland Irmgard (IRMI) I.M.A f ![]() ![]() Ein Foto stellt den Augenblick dar, die Malerei die Interpretation |
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#2 |
Registriert seit: 17.04.2011
Ort: Ostsachsen
Beiträge: 1.954
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Ich kann Irmi gut verstehen und bin erstaunt wie sich die Meinung im Forum so geändert hat. Bis vor kurzem konnte man bei Bilderklau immer lesen "verklag sie...". Hier nicht, nur weil vielleicht ein Bestatter das Bild missbräuchlich verwendet hat? Ehrlich, gibt es gute und böse Diebe? Wenn das Bild nicht von der Familie kam sondern vom Bestatter selbst "ausgewählt" wurde, dann solltest du versuchen dagegen vorzugehen. Tipps wie du vorgehen solltest habe ich aber keine.
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Bye Frank Achtung, was ich schreibe ist meine Meinung. Gesetze haben Paragraphen oder Artikel. Ob der Sensor rauscht höre ich nicht, dafür klappert der Verschluss zu laut. |
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#3 |
Registriert seit: 10.12.2010
Ort: In Sichtweite der Burg Teck
Beiträge: 2.796
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Hallo,
ich kann alle Meinungen nachvollziehen, abwägen was sie tun will muss Irmi selbst. Liebe Irmi, was spricht dagegen den Ehemann wie folgt anzuschreiben: "Sehr geehrter...., nochmals meine tiefe Anteilnahme an ihrem Verlust. Auch mich hat der Tod meiner Schulkameradin sehr betroffen gemacht. Es hat mich gefreut, dass ein mir erstelltes Foto als Gnadenbild die Trauerfeier meiner Schulkameradin umrahmen durfte und habe nichts gegen die Verwendung in diesem Fall. Könnten Sie mir aber bitte das Bestattungsunternehmen nennen, damit ich bezüglich zukünftiger Verwendungen mit ihm in Kontakt treten kann. ..." Somit wird meines Erachtens der Familie der Verstorbenen zum Ausdruck gebracht, dass man der unrechtmäßige Verwendung des Bildes nachträglich zustimmt ohne zu sehr den moralischen Zeigefinger zu heben, man aber anderseits keinen Freibrief für andere ausstellt. Gruß Hans |
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#4 |
Registriert seit: 26.11.2008
Ort: Wallenhorst
Beiträge: 488
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Es ist doch klar, dass die Entscheidung, ob man bzgl. dieser Sache etwas unternehmen möchte, alleinig bei Irmi liegt. Die Frage ist nur, wie man das ganze angehen kann ohne die Familie zu behelligen oder wenn dann zumindest pietätvoll.
Neben der Möglichkeit über das Friedhofsamtes, kann man ggf. mal bei Tom vom Bestatterweblog anfragen, ob er noch einen Tipp hat oder sagen kann, wie das normalerweise gehandhabt wird. https://bestatterweblog.de/ |
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#5 |
Themenersteller
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Sauerland 59***
Beiträge: 11.238
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Das Friedhofsamt könnte helfen, versteht mein Anliegen auch, aber das "berechtigte Interesse" ist nicht berechtigt genug.
Den Weg hab ich heute versucht.
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Gruß aus dem Sauerland Irmgard (IRMI) I.M.A f ![]() ![]() Ein Foto stellt den Augenblick dar, die Malerei die Interpretation |
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#6 |
Registriert seit: 18.01.2013
Beiträge: 2.125
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Hmmmm...kannst dich bei der Trauerfamilie ja auch einschleichen
Schreibst du wärst die und die bzw. Ne gute Bekannte der Verstorbenen....und als Hobbyfotografin hätte es dir das verwendete bemerkenswerte Bild sehr angetan ob sie zufälligerweise wissen würden wer der Fotograf wäre bzw. woher sie es (bezogen) hätten |
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#7 |
Registriert seit: 01.04.2008
Ort: Drabenderhöhe
Beiträge: 10.672
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Gruß Gottlieb |
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#8 |
Gesperrt
Registriert seit: 15.09.2013
Beiträge: 1.967
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Es gibt doch genug unterbezahlte "Pfegekräfte" auf Friedhöfen, die sicher auch über die Gräber und die Bestatter Bescheid wissen und gerne weiter helfen
![]() Gruß Klaus |
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#9 | |
Registriert seit: 10.12.2010
Ort: In Sichtweite der Burg Teck
Beiträge: 2.796
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Zitat:
Der Auskunftsanspruch auch gegenüber Dritten ist in § 101 UhrG gesetzlich geregelt. Kann ein Interesse berechtigter sein? Nachzulesen: Hier und im Gesetz § 101 Absatz 2 "bei offensichtlicher Rechtsverletzung" hat nach Absatz 3 der zur Auskunft Verpflichtete "Name und Anschrift... " zu nennen. Die Frage würde ich dem Friedhofsamt mal stellen. Verbunden mit dem Hinweis, dass das Auskunftsersuchen auch mit Zwangsgeld durchgesetzt werden kann. Würde mich wundern, wenn das nicht wirkt. Gruß Hans Geändert von ha_ru (05.01.2018 um 09:21 Uhr) |
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#10 |
Registriert seit: 21.03.2015
Beiträge: 72
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@Irmi,
ok, du hast das Foto aufgenommen. Ich verstehe dich, aber ist das denn eine so hervorragend Sache ? Man sollte hier die Kirche noch im Dorf lassen und nicht die Sau durch das Dorf treiben. Sorry, wenn ich dir damit vielleicht jetzt auf die Füße getreten bin. Aber denk vielleicht erst mal mehr nach. Gruß Dietmar
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Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau runter und besiegt dich aufgrund seiner jahrelangen Erfahrung.
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