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#21 |
Registriert seit: 10.09.2003
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 117
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Tschuldigung - das war nicht böse gemeint. Aber es ist nur dann eine Veröffentlichung unzulässig, wenn die "belastete" Person dieses nicht wünscht. Wenn also der Politesse dieses nach befragen egal ist, und sie ihr Einverständnis erteilt, kann das Foto auf der sie gerade das Ticket ausschreibt, veröffentlicht werden. Genauso kann man das eigene Knöllchen veröffentlichen - aber warum sollte man, ist ja peinlich genug. Solange das "informationelle Selbstbestimmungsrecht" , d.h. das Recht über die Veröffentlichung personenbezogener Daten, nicht verletzt wird, kann veröffentlicht werden. Mancher Verwaltungsakt muss sogar veröffentlicht werden.
Gruß Reiner
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Gruß Reiner |
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#22 | |
ehemaliger Moderator
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
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Zitat:
Und was mach ich, wenn der erst nach Tagen wieder auftaucht? Ich hatte letztens nämlich auch mal einem Abschleppvorgang beigewohnt, da mir aber ein wenig die Zeit fehlte, hatte ich (glücklicherweise?) auf ein Foto verzichtet.
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Gruß Jörg Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny) |
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#23 |
Registriert seit: 10.09.2003
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 117
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Hi Jörg, Du hast völlig Recht. Wenn das Auto, weil es z.B sehr auffällig ist und dem Halter problemlos zugeordnet werden kann, oder aber das Nummerschild deutlich lesbar ist, brauchst Du auch seine Zustimmung. Deshalb sind in derartigen Fällen in den Zeitungen die Nummernschilder der PKWs geschwärzt. Manchmal aber auch nicht - dann hat der Redakteur dieses übersehen.
Gruß Reiner
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Gruß Reiner |
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#24 |
Registriert seit: 10.09.2003
Ort: Storkow (Brandenburg)
Beiträge: 1.837
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Ich glaube, ich muss dumm sterben .... gibt es nun ein Foto, oder wie
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Es passiert oft, dass wir etwas nicht sehen, weil es zu groß ist .... |
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#25 | |
Themenersteller
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
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@Opti
Nein, gibt kein Foto ![]() @Jadies Kein Problem. Zitat:
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Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen... Make Labskaus great again! Glenroses Kentucky Stinger
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#26 | |
Registriert seit: 04.02.2004
Ort: MG
Beiträge: 11.388
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Zitat:
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#27 |
Themenersteller
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
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Ts, ts, ts...das ist doch illegal.
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#28 | |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Regensburg
Beiträge: 6.865
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Zitat:
![]() Spielt aber nur eine Rolle, wenn man sich erwischen lässt ![]() ![]()
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Herzliche Grüße aus Regensburg Peter, alias Jornada ---------------------------------------------------------------------------- Es gibt Dinge im Leben, die viel wichtiger sind als Geld. Aber ohne Geld kann man sie nicht kaufen! |
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#29 |
Registriert seit: 25.03.2005
Ort: Nürnberg
Beiträge: 227
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@Cougarman
privat fotografieren gibt's rechtlich gesehen nicht. Alles, was man fotografieren darf, darf man auch veröffentlichen. Nur darf man halt nicht alles fotografieren. vg |
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#30 | |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Mönchengladbach
Beiträge: 3.775
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Zitat:
zB. dürfte ich zwar ein Haus Kunstwerk bzw eine Industrieanlage vom ersten oder zweiten Stock eines Hauses fotografieren jedoch nicht veröffentlichen, dafür braüchte ich dann die Einwilligung des Künstlers oder Eigentümers.
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Gruß Achim Das neue DRI TUTORIAL ist online PDF Download des Tutorials hier Meine Bilder in der FC ........ Meine 4Images Gallerie |
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