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#21 | |
Registriert seit: 08.08.2005
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Was heisst nicht eingegangen? Wenn er in Deutschland als Verkäufer auftritt, hat er sich auch an die lokalen Gesetze zu halten. Ich müsste die zutreffenden Passagen aus meinem letzten Schriftverkehr heraussuchen...oder du kennst dich im Verbraucher- und Handelsrecht von Singapur aus
![]() Zitat:
Setze dem Händler in Singapur eine Frist von 25 Werktagen. Schreibe ihm auch, daß du nach verstreichen dieser Frist einen Fall (Claim) bei Amazon eröffnen wirst. Ich kenne die Policies von Amazon mit solchen "Problemhändlern" nicht, aber wahrscheinlich wird er hierdurch "finanzielle" Nachteile bekommen (höhere Provisionen an Amazon o.ä.). Das kann sich der Händler nun selbst ausrechnen, was für ihn billiger ist: das Rückporto und ein Fünkchen Kundenzufriedenheit oder ein Claim mit all seinen Folgen... ich bin meist so "nett" und weise die Händler sogar noch auf diese "Optionen" explizit hin.... ![]() meshua
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#22 | |
Themenersteller
Registriert seit: 13.10.2005
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Zitat:
Werde nun also den Blitz behalten. Grüße und Danke
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