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Alt 08.12.2012, 13:35   #21
konzertpix.de
 
 
Registriert seit: 28.09.2007
Ort: bei Ulm
Beiträge: 5.888
Zitat:
Zitat von .:be:. Beitrag anzeigen
Ist das wirklich so? Das kann doch irgendwie nicht sein
Ich hab zwar keinen Flickr-Account, aber warum testest du das nicht einfach mal eben? Tagge ein Bild passend und schaue nach, ob es anschließend dort erscheint.

Ist im übrigen ein weiterer Grund, sich eine eigene Homepage zu leisten. Da bleiben dann die Bilder dort, wohin sie gehören und wenn sie von dort unabgesprochen abgezogen werden, hast du konkrete Tatsachen in der Hand.
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LG, Rainer
Robert Capa: If your photographs aren't good enough, you're not close enough. | meine Heimatseite | etwas zum Nachdenken | ein typischer Kurt
Hinweis: die deutsche Rechtschreibung ist Freeware, d.h. du darfst sie kostenlos nutzen. Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.
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Alt 08.12.2012, 13:45   #22
.:be:.
 
 
Registriert seit: 02.09.2011
Beiträge: 102
Ich glaube schon, dass das so funktioniert. Mir stellt sich nur die Frage ob dann so eine Anwendung zulässig ist. Hab gerade nochmal die AGBs durchgeschaut; da heißt es:

Zitat:
Wenn Sie einen Inhalt in einen öffentlich zugänglichen Bereich von Yahoo! eingeben, gewähren Sie Yahoo!, den mit Yahoo! verbundenen Unternehmen und den Vertragspartnern von Yahoo! das gebührenfreie, nicht ausschließliche, unbefristete Recht, diesen Inhalt (ganz oder teilweise) weltweit zur Erbringung der im Rahmen des betreffenden Dienstes angebotenen Leistungen und zur Bewerbung der Dienste von Yahoo! zu nutzen
Erbringung der angebotenen Leistungen? Fällt das darunter?

Schaue gerade noch in das Impressum der Band-Seite:

Zitat:
Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.
Das ist doch irgendwie lächerlich...
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Alt 08.12.2012, 13:51   #23
konzertpix.de
 
 
Registriert seit: 28.09.2007
Ort: bei Ulm
Beiträge: 5.888
Dann ist doch alles klar und muß nur noch gemacht werden!?

Schreib einfach dem Management zurück, daß sie derzeit durch die Übernahme deiner Bilder sogar gegen ihre eigenen, sich selbst auferlegten Richtlinien verstoßen und zitiere den Passus ihrer eigenen Website mitsamt Link dorthin. Sie müssen anschließend tätig werden, denn lächerlich trifft es ansonsten ziemlich genau.
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Alt 08.12.2012, 14:08   #24
.:be:.
 
 
Registriert seit: 02.09.2011
Beiträge: 102
Email ist raus. Ich halte euch auf dem Laufenden...
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Alt 09.12.2012, 10:28   #25
Mikosch

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 12.11.2005
Ort: Berlin
Beiträge: 1.736
Hallo!

Spannende Diskussion hier. Leider kann ich derzeit gar nix Neues beitragen.

Was allerdings in Bezug auf Atari Teenage Riot nicht zutrifft:
Zitat:
Selber schreien sie ganz groß, wenn man ihre Musik klaut
Die stellen so einiges selbst kostenlos online. Ein Statement von Alec Empire zum Thema Urheberrecht und Internt gab es mal im Rolling Stone zu lesen.

Trotzdem oder vor allem deswegen finde ich es irgendwie doof, dass die Fotos ohne jede Kontakt-Aufnahme verwendet werden!
Mikosch ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 11.12.2012, 19:29   #26
.:be:.
 
 
Registriert seit: 02.09.2011
Beiträge: 102
So, heute kam eine sehr lange Email des Rechtsanwalts (das wurde dem Manager wohl zu heiß). Dieser möchte mich über das Urheberrecht aufklären und ist dabei so großzügig "hierfür keine Kosten zu berechnen" (in Anführungszeichen Orginalzitate).
Die Band möchte keinen Rechtsstreit (ich natürlich auch nicht) [...] aber dennoch müsse ich der 'Angeklagte' sein. Denn nach §22 http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html wäre die Veröffentlichung ohne Einwilligung strafbar. (der §23 wird dabei total übergangen, schließlich ist doch die Band zumindest als relative (durch ihr Konzert) wenn nicht sogar als absolute Person der Zeitgeschichte einzustufen). Mit einem Wasserzeichen auf dem Bild würde ich mich der Gefahr von "Schadensersatzansprüchen und strafrechtlichen Konsequenzen aus" (setzten). Außerdem sei ja ein "unmissverständlicher Hinweis darauf, dass bei Flickr mit XX getaggte Bilder dort erscheinen". Der bei Flickr natürlich nicht zu sehen ist...
Ich weiß nicht so wirklich was ich davon halten soll. Ich will natürlich keinen Streit riskieren, allerdings bin ich mit der Argumentation auch nicht einverstanden.
Was haltet ihr davon? (Ich weiß, inzwischen völlig falscher Thread, will dafür aber keinen neuen aufmachen...)
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Alt 11.12.2012, 19:45   #27
Metalspotter
 
 
Registriert seit: 15.01.2012
Beiträge: 754
Warst Du offiziell für das Konzert akkreditiert?
Wenn ja, gab es einen Fotovertrag über die Nutzung der Bilder?

Falls ja, ich war akkreditiert und nein es gab keinen Fotovertrag, vergiss es, du kannst mit den Bildern machen was Du willst
Metalspotter ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.12.2012, 20:07   #28
.:be:.
 
 
Registriert seit: 02.09.2011
Beiträge: 102
Akkreditiert war ich vom Veranstalter, einen Fotovertrag hatte ich nicht.
Ich möchte den Streit einfach zur Seite legen, fand es nur etwas unverschämt, dass ich froh sein soll, dass die Rechtsberatung kostenlos war
Außerdem bin ich weiter überzeugt, dass eine bereits bekannte Band (mit Europa-Tourneen) als Person der Zeitgeschichte einzustufen ist...
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Alt 11.12.2012, 20:33   #29
André 69
 
 
Registriert seit: 15.01.2008
Ort: Freistaat Sachsen
Beiträge: 5.052
@ be,

das ist ein netter Einschüchterungsversuch! Was denkst Du wer zu zahlen hat wenn Du Dir einen Anwalt nimmst?
__________________
Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren (Benjamin Franklin)
André 69 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.12.2012, 20:58   #30
mrieglhofer
 
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
Na ja, ganz so einfach würde ich dass jetzt nicht sehen.

Du kannst zwar eine Band durchaus im Rahmen der aktuellen Berichterstattung dafür fotografieren, das berechtigt dich aber nicht, die Bilder für etwas anderes zu verwenden bzw. zu vervielfältigen, was du ja offensichtlich getan hast. Zusätzlich wär das ja in de Sinne keine öffentliche Veranstaltung, sondern wohl eine mit Eintritt, für die das Hausrecht und bei künstlerischen Aufführungen das Leistungsschutzrecht gilt.
Dito muß kein Fotografenvertrag vorliegen, sondern es kann auch sein, dass du irgendwelche AGB damit anerkannt hast. Die Werbung für die eigene Leistung dürfte aber noch machbar sein. Du kannst ihnen sicher die Verwendung verbieten und dir dafür eine Klage nach Urheberrecht einfangen. Wie das dann in Summe ausgeht, ist so klar nicht. Der Hinweis auf das Recht am eigenen Bild halte ich hingegen bei einer Band und Akkreditierung für schwachsinning. Das hat der winkeladvokat ums Eck gemacht.

Ich würde dir auf alle Fälle mal empfehlen, dazu das "Fotorecht für Fotografen" (zu finden im Internet) durchzulesen und im Ernstfall eine entsprechend erfahrenden RA zu nehmen.
mrieglhofer ist offline   Mit Zitat antworten
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