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#21 |
Themenersteller
Registriert seit: 01.11.2007
Ort: Aargau Schweiz
Beiträge: 507
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@alberich
du scheinst mir einer zu sein der 12 stunden am Tag aus dem fenster schaut mit dem feldstecher um zu gucken wer grad falsch parkiert um der Polizei gleich bescheid zu sagen ![]() jetz dreh ich mal Meinungen um.... ![]() ---------- Post added 03.09.2011 at 19:03 ---------- @mrieglhofer Dann empfehle ich dir den Film "exit trough the giftshop" von Banksy seeehr! Ein wahnsinns doku über das thema! |
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#22 | |
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
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Zitat:
Wenn du auf der Strasse einem Taschendieb zuschaust, hast auch nichts verbrochen. Du hast nur ein Risiko, dass sie dir was anhängen wollen. Daher ist es sicher sinnvoller, den Zweck auch zweifelsfrei darlegen zu können. Daher würde ich mir persönlich da einen Auftrag von einer Zeitung/Magazin/Website geben lassen oder ein Gewerbe als Pressefotograf holen. Recht haben ist nicht zwingend Recht bekommen. Du siehst ja schon hier im Forum, das geht tlw. bis zum Aufruf zur Selbstjustiz. @Alberich: Na ja ich weiß, die Schweiz ist ein wenig anders. Ein kollege von mir wohnt dort. Da zeigt der Nachbarn seinen Nachbar an, weil er am Wochenende die Wäsche draußen hängen hat und geht dann am Abend zu ihm Grillen ;-)) |
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#23 | |||||
Registriert seit: 14.12.2005
Beiträge: 222
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Vorab: Das ist keine Rechtsberatung und bezieht sich auch nur rein spekulativ auf die Gesetzeslage in Deutschland.
Zitat:
Wenn du beispielsweise U-Bahnsprayer im Depot bei ihrer Arbeit fotografierst, begehst du wie sie Hausfriedensbruch (du bist ja auch im Depot). Dafür kannst du später belangt werden. Die Sprayer begehen ggf. weitere Delikte wie Sachbeschädigung. Du kannst also für all deine Taten belangt werden, für deine Bilder eher nicht (wenn es sich nicht um eine der Ausnahmen dreht, die an sich schon einen Straftatsbestand erfüllen - z. B. von außen in fremde Schlafzimmer zu fotografieren). Ob du deine Bilder "behalten" darfst, wenn du erwischt wirst, wäre dann noch mal eine andere Frage. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Ob Bilder herausgegeben werden müssen, ist keine Frage, ob man einen Presseausweis hat, sondern dessen, was ggf. auf den Bildern zu sehen ist. Wenn der Verdacht besteht, dass die Bilder zur Aufklärung beitragen können, kann die Staatsgewalt durchaus die Beschlagnahmung veranlassen. |
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#24 |
Registriert seit: 25.08.2006
Ort: Anus Mundi
Beiträge: 4.384
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Wenn schon Banksys "Gift Shop" genannt wird, sollte ein Klassiker nicht vergessen sein.
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#25 |
Registriert seit: 27.06.2011
Ort: Zwenkau
Beiträge: 1.016
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Die Seite hat grad Tante Google zu dem Thema ausgespuckt, hat zwar nichts mit dem Fotografieren, sondern dem Sprayen zu tun:
http://www.anti-graffiti-rheinmain.de/kind.htm oder http://www.anti-graffiti-rheinmain.de/uncool.htm ![]()
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Gruß Mario Demokratie ist, wenn sich zwei Wölfe und ein Schaf am Tag darüber unterhalten, was es am Abend zum Essen gibt. (Thomas Jefferson) Flickr Alben Geändert von Dreamdancer77 (03.09.2011 um 19:41 Uhr) |
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#26 | |
Themenersteller
Registriert seit: 01.11.2007
Ort: Aargau Schweiz
Beiträge: 507
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Zitat:
Ich zitiere die erwähnte Homepage: Erkennbare Hinweise auf Graffiti-Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen sind: -Zeitschriften der Hip-Hop-Szene und spezielle Graffiti-Zeitschriften und -Literatur finden großes Interesse. -Gebrauch von szenetypischen Ausdrücken. etc.. hahaha oh man, was für ein Schwachsinn! Eine Anti Grafitti homepage... Was es nicht alles gibt... |
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#27 |
Registriert seit: 13.12.2007
Ort: Ö; Deutsch-Wagram
Beiträge: 12.386
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Das ist ein genau so guter oder schlechter Witz wie die Tatsache, dass Sprayer oftmals fremdes Eigentum beschädigen!
Bist du schon Hausbesitzer? Hast du eine Garage mit einer hässlichen Betonmauer? Was machst du, wenn ein freundlicher Typ die Wand nicht mit einem coolen Tag, sondern mit einem kitschigen röhrenden Hirsch (dürfte nicht so dein Geschmack sein) "verschönert"?
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#28 |
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
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Presse hat 2 Vorteile:
1. Es gibt einen Quellenschutz und daher wirst du die Bilder nur auf gerichtliche Anordnung und auch dann nur in bestimmten Fällen rausrücken müssen 2. Wenn du eine Reportage machst, wird man dir weniger unterstellen, dass du was beigetragen hast. Von dem abgesehen bist du nicht verpflichtet beobachtete Straftaten anzuzeigen. Du bist auch nicht verpflichtet zukünftigenStraftaten anzuzeigen. Du darfst nur aktiv nichts beitragen, was dem Täter hilft. Ausnahme Hilfeleistung und nAturlich Beamte wie oben geschrieben. Die Behauptungen sind einfach falsch. das gabs unter Hitler oder allenfalls in Ostdeutschland. Geändert von mrieglhofer (03.09.2011 um 21:00 Uhr) |
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#29 | |
Themenersteller
Registriert seit: 01.11.2007
Ort: Aargau Schweiz
Beiträge: 507
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Zitat:
Sagt auch niemand dass ich sowas selber mache oder jemals gemacht habe!! Und es sagt auch niemand das man alles schwarz weiss sehen muss!! Ich persönlich finde ein illegales Grafitti auf ein Privates Einfamilienhaus geschmiert nicht fair und nicht tolerierbar. Jedoch ein Grafitti das von einem gemacht wurde der sein Hobby versteht irgendwo in einer Unterführung oder an Zügen etc. finde ich persönlich toll... man kann nicht einfach sagem es ist ganz allgemein voll hässlich oder voll daneben etc.... wer das macht, ist einfälltig, blind und ignorrant... |
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#30 |
Registriert seit: 12.08.2006
Ort: Ironien nahe der Sarkastischen Grenze
Beiträge: 1.248
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Da zahlt ja dann auch nicht der Einzelne für die entfernung, sondern alle Steuerzahler bzw. Bahnfahrer mit ständigen Fahrpreiserhöhungen.
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