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#21 |
Registriert seit: 14.12.2007
Beiträge: 753
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Du verkaufst ja nur ein eingeschränktes Nutzungsrecht. Broschüre Auflage 5000, meinetwegen auch Internet. Alle anderen Nutzungsrechte bleiben bei dir.
Urheberrecht sowieso, das kann man gar nicht verkaufen. Übrigens, bei einer Neuauflage der Broschüre ist erneutes Honorar fällig, wenn auch wesentlich geringer. Gruß Thomas |
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#22 | |
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
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Zitat:
Abtreten heißt normal schon, dass es dann weg ist. Wenn ich eine Forderung abtrete, dann hat sich auch der dem ich sie abgetreten habe. Deutet also auf exklusiv hin. Da ich aber kein Jurist bin, solltest du dich anderweitig nochmals versichern. |
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