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#11 |
Registriert seit: 21.08.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 34.951
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Ja, sorry, mir war schon klar, dass du das weißt.
Ich arbeite ehrenamtlich in einem Kummerkasten mit und wir müssen dauernd sehr aufpassen, dass uns keine Rechtsauskunft rausrutscht, was gerade bei Gewalt in Familien oder anderen schweren Rechtswidrigkeiten sehr anstrengend ist, die Anwälte warten nur drauf. Vielleicht bin ich deshalb schon etwas gebrannt. ![]()
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Liebe Grüße! ![]() Blowing out someone else's candle doesn't make yours shine any brighter.
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#12 | |
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
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Zitat:
@ichbinderpicknicker Aus meiner (vor allem beruflicher) Erfahrung bei allen Dingen, bei denen es um Geld geht, kann ich Dir nur raten, unvoreingenommen an Deinen Vermieter heranzugehen. Dein ehemaliger Nachbar in Ehren, aber wer weiß, was wirklich war. Glaube mir, ich erfahre beruflich Dinge, die würden die Leute ihrem eigenen Bruder nicht erzählen... Was mir noch einfällt: Deine Renovierungsmassnahmen sind evtl. sinnlos, solange die Bauschäden nicht behoben sind, Setzrisse können sich noch ändern, dann reisst die neue Tapete, etc. pp. Versuche von Deinem Vermieter vorab ein Statement zu bekommen, ob Du tatsächlich loslegen kannst und lass Dir schriftlich bestätigen, ob ja oder nein. Bei JA hast Du was in der Hand, dass er von den Bauschäden weiss und er kann später Deine Renovierung nicht deswegen bemängeln. Bei NEIN würde ich ihm die Variante mit den EUR 500,- als Abgeltung anbieten. Dann kann er erst die Bauschäden beheben und dann die Schönheitsreparaturen durchführen lassen. Scheint Dir eh das Liebste zu sein. Ausserdem signalisierst Du einerseits Kooperationsbereitschaft in Sachen Renovierung, andererseits lässt Du durchblicken, dass Du genau weisst, zu was Du verpflichtet bist und zu was nicht.
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10.000x ich darf nicht böse über´s Forum schreiben |
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#13 |
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.498
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Sonnenkind hat m.E. Recht.
99 % aller Probleme bei diesen Geschichten sind im persönlichen Gespräch vorab zu lösen bevor irgendwelche Meinungen und Vorurteile zementiert sind! In wie weit Klauseln bezgl. Schönheitsreparaturen nichtig sind hängt auch vom Formulierungen im Mietvertrag ab; so kleine Wörter wie "in der Regel" alle 3, 5, 7, Jahre z.B. machen eine Fomrulierung wirksam - ohne nicht. Somit sind viele Mietverträge bzw. darin aufgeführte Klauseln unwirksam. Die größten Chancen unwirksame Klauseln zu finden hat man bei selbstgestrickten Verträgen..... Leider haben hier die Gerichte teils sehr fragwürdige Urteile gesprochen ohne Lösungen für die somit entstandenen Lücken anzubieten und viele Bürger "verlassen" sich dann auf die eigenartigerweise sehr häufig aus Hamm und Celle stammenden Urteile. Eigentlich kann es nicht sein, dass z.B. das BGH eine Klausel für nichtig erklärt ohne die Vertragspartner dazu verpflichtet diese Klausel durch eine andere zu ersetzen, die das gewollte - nun juristisch einwandfrei - formuliert. Sämtliche LG- und OLG-Urteile, also alles außer, sind nicht anwendbar, sondern höchstens Hinweise auf eine mögliche Beurteilung, da wir in Deutschland kein Präzedenzrecht haben - sprich der Richter in Buxtehude kann so entscheiden der in Hamburg oder auch ein Kollege des ersten in Buxtehude wieder ganz anders ! Dieganze Urteilssucherei ist ähnlich schlimm wie die Selbstmedikation via Internet ! Vorher reden bringt meist die Lösung mit den geringsten Kosten... Gerade wenn man sich die wilden Fernseh-"Reality"-Shows anschaut sieht man immer wieder dass ganz am Anfang die Weichen falsch gestellt wurden weil man sich gegenseitig nix gutes unterstellt hat. Und ja, Bauschäden sind keine Mietersache, es sei denn die Ursache liegt beim Mieter. (Also Schimmel durch schlechtes Lüften, aber sicher nicht Mauerrisse, sofern man keine Wände versetzt hat) Viel Erfolg! Geändert von steve.hatton (15.11.2010 um 22:21 Uhr) |
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