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#11 |
Chefkoch, verstorben
Registriert seit: 11.02.2005
Ort: Starnberg
Beiträge: 13.622
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Ob der Pächter dir das Betreten des Grundstücks, das Fotografieren der Mühle und die Veröffentlichung der Fotos gegen den Willen des Eigentümers gestatten kann, weiß ich nicht sicher.
Fakt ist, dass du auf jeden Fall eine wirksame Erlaubnis brauchst. Die würde ich mir notfalls von beiden ("Eigentümer" und "Pächter") schriftlich geben lassen. Wenn einer der beiden sich querstellt, würde ich die Finger von dem Projekt lassen. Die Frage ist nicht, wie lange dein Kalender verfügbar ist und in welcher Auflage; alleine die Tatsache, dass er verfügbar ist, berührt die Rechtssphären von Pächter und Eigentümer. Ganz abgesehen von den rechtlichen Fragen: Hier werden auch Pächter und Eigentümer gegeneinander gestellt (um nicht zu sagen: ausgespielt). So etwas würde ich nicht machen, das könnte den Pächter in Teufels Küche bringen (weiß er, dass der Eigentümer die Fotos nicht erlaubt?). Ist die Mühle in den letzten 30 Jahren umgebaut/restauriert worden? Dann könnte unter Umständen auch noch das Urheberrecht des Architekten berührt werden, auch er könnte einer Veröffentlichung der Fotos widersprechen, da die Mühle im heutigen Zustand sein "Werk" ist. Wenn es einem der Rechteinhaber einfallen sollte, auf Unterlassung zu klagen, wird's teuer. Wie gesagt: Ich würde die Finger davon lassen. Einzige Möglichkeit, ohne Erlaubnis sauber aus der Sache herauszukommen, ist die "Panoramafreiheit". Sie gestattet u. a. Aufnahmen von Gebäuden von öffentlichen zugänglichen Plätzen aus, ohne Hilfsmittel (Leiter, Teleskopstative etc.). Martin |
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#12 |
Themenersteller
Registriert seit: 18.01.2009
Ort: Hannover
Beiträge: 789
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Die Szene: Ich stehe auf der einen Seite des Baches, die Mühle auf der anderen Seite. Das Model ist auf dem Weg durch das Wasser (etwas mehr als Knöcheltief) zum Wasserrad. Genau genommen betrete ich das Gelände nicht...obwohl der Weg zum Set über das Gelände der bessere ist. Ich nutze auch keine Leiter oder andere "Hilfsmittel". außer dem Modell ist niemand im Bild.
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#13 | |
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.554
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Zitat:
Wobei genau dies von Google unterwandert wird und offenbar kein Mensch mit der Hilfsmittel-Argumentation gegen Google agiert - oder bin ich mangelhaft informiert? |
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#14 | |
Registriert seit: 11.12.2006
Ort: nähe FFM
Beiträge: 11.249
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Zitat:
Öffendlicher Ort, öffendlich zugänglich .... Meine Meinung: Mach einfach! Da Kräht doch kein Hund nach. *G* Erklär ihnen das du nicht auf ihrem Grundstück bist und Panoramafreiheit hast. Oder Variante b: Es gibt viele Anwälte im Internet die rechtsberatung in Foren abieten. nutze das doch mal ![]() |
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#15 |
Chefkoch, verstorben
Registriert seit: 11.02.2005
Ort: Starnberg
Beiträge: 13.622
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Was willst du hören? Dass alles kein Problem ist?
Das kann dir nur ein Rechtsanwalt sagen. Und auch nur in einem Beratungsgespräch, nicht hier im Forum. Probiere doch einfach aus, was passiert, wenn du deine Vorstellungen umsetzt ![]() ![]() Martin |
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#16 | |
Registriert seit: 27.10.2004
Ort: D-31535 Neustadt am Rübenberge
Beiträge: 202
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Zitat:
Es gibt eine Differenzierung Miete zu Pacht. Der Pächter hat ungleich stärkere Rechte als ein Mieter. Wenn der Pächter vor Ort zustimmt darfst Du. Es sei denn das Verwertungsrecht des Pächters ist im Pachtvertrag entsprechend eingeschränkt. Ulli |
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#17 | |
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.554
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Zitat:
Manchmal hilft auch ein Blick in das Internetportal des Wasserwirtschaftsamtes des jeweiligen Bereichs - hier kann man im Kartndienst die Grenzen der Flurstücke erkennen. EIn Grundstück kann ja auch aus mehreren Flurstücken/Flurnummern bestehen - i.d.R. ist das eigentlich auch so.... Also Vorsicht, wenn man glaubt das Grundstück endet an der Hecke oder so...... |
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#18 |
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.554
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#19 |
Forumssekretärin
Registriert seit: 02.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 2.965
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Lieber TO, tu dir einen Gefallen sammle möglichst viele Informationen zum Fall und frag einen Rechtsanwalt nach seiner Meinung, wenn Pächter und Eigentümer in einem Gespräch nicht mit sich reden lassen. Ich denke, dass dir hier niemand einen rechtsverbindlichen Rat geben kann/will/darf und nichts kommt teurer als gefährliches Halbwissen in der Juristerei. Ich weiß, wovon ich da rede.
Keiner der Foristen hier wird dir die Anwaltskosten des Abmahnverfahrens ersetzen. ![]() |
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#20 |
Themenersteller
Registriert seit: 18.01.2009
Ort: Hannover
Beiträge: 789
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Dass ich hier keinen rechtsverbindlichen Rat bekomme, ist klar. Aber die hier vorgebrachten Argumente bringen mich ja schon mal etwas weiter.
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