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Alt 07.10.2010, 20:08   #11
Jens N.
 
 
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
Zitat:
Zitat von Echidna Beitrag anzeigen
Ist das wirklich so? Die Gewährleistungsansprüche richten sich doch an den jeweiligen Vertragspartner und das ist beim Zweitkäufer der Erstkäufer und nicht der Händler. Oder übersehe ich da etwas?
Ich bin mir da ehrlich gesagt nicht ganz sicher und ich kann auch so auf die Schnelle keine wirklich eindeutige Aussage im Netz finden - die einen sagen so, die anderen so, dann gibt es auch noch die Möglichkeit, eine Abtretungserklärung (der Gewährleistung an den Gebrauchtkäufer) zu verfassen (bzw. dies wird quasi automatisch als gegeben angesehen, wenn es nicht ausgeschlossen wird) usw. Alles nicht ganz so einfach. Ich habe mich neulich etwas intensiver mit dem Thema befasst und mein letzter Stand war so, daß die Gewährleistung an den Gegenstand gebunden ist - auch wenn das mit dem Vertragspartner natürlich ein berechtiger Einwand ist.

Ich habe unseren Kinderwagen von einer Privatperson neuwertig bei Ebay gekauft, inkl. Kaufrechnung eines Versandhändlers. Der Wagen hatte nach einiger Zeit (auch die 6 Monate waren längst abgelaufen) diverse Mängel. Herstellergarantie gibt es nicht, also blieb mir nichts anderes übrig, als mich an den Händler zu wenden. Und obwohl nicht mein Name auf der Rechnung steht, ja ich bei denen noch nichtmal als Kunde registriert war, lief die Abwicklung völlig problemlos (Wagen wurde ausgetauscht). Die Sache mit dem falschen Namen auf der Rechnung usw. war natürlich klar, aber laut Auskunft der Mitarbeiter des Händlers sei das kein Problem. Ob das nun Kulanz war oder ob die sich damit nur an gesetzliche Bestimmungen gehalten haben, kann ich leider nicht sicher sagen. OK, sie haben nicht auf die Beweislastumkehr nach 6 Monaten gepocht o.ä., also könnte es auch einfach Kulanz gewesen sein, andererseits ging es da immerhin um über 400 Euro + sicherlich happige Versandkosten für den sperrigen Gegenstand...
__________________
Gruß Jens

Geändert von Jens N. (07.10.2010 um 20:12 Uhr)
Jens N. ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 07.10.2010, 20:09   #12
kearny
 
 
Registriert seit: 27.04.2006
Beiträge: 720
Zitat:
Zitat von Tom D Beitrag anzeigen
Bleibt also die Garantie, die vom Hersteller gewährt wird, die gerätebezogen ist und übertragbar ist, sofern es sich nicht um eine Garantieverlängerung handelt.
Nö, die Neuwagenanschlussgarantie für die Jahre 4 und 5 meines Toyota bleibt beim Verkauf ausdrücklich erhalten. Es geht also auch kundenfreundlich.
Ziemliches Gestochere im Nebel hier.
kearny ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.10.2010, 20:12   #13
Echidna
 
 
Registriert seit: 01.10.2003
Ort: Duisburg
Beiträge: 1.683
Zitat:
Zitat von Tom D Beitrag anzeigen
Bleibt also die Garantie, die vom Hersteller gewährt wird, die gerätebezogen ist und übertragbar ist, sofern es sich nicht um eine Garantieverlängerung handelt.
Auch die ursprüngliche Hersteller-Garantie kann sich nur an einen bestimmten Personenkreis (z.B. Erstkäufer) richten. Der Garantiegeber ist in der Ausgestaltung der Garantiebedingungen ziemlich frei. Die Garantie ist ein zusätzliches "Goodie", das der Hersteller mit dem Produkt zunächst einem unbekannten Käuferkreis anbietet. Der Händler sieht sich dagegen immer mit den Ansprüchen seines konkreten Kunden konfrontiert.

Geläufig sind doch z.B. auch die Garantiebedingungen wie regelmäßige Inspektion in einer Fachwerkstatt oder Verwendung von Original-Ersatzteilen. Alles das ist zulässige Garantiebegrenzung.
__________________
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Echidna ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.10.2010, 20:14   #14
Tom D
 
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: Freigericht
Beiträge: 5.980
Ja, deshalb meine Bemerkung in Beitrag #10. Kommt ganz auf die Bedingungen an, die der Hersteller vorgibt. Man kann sich auf nichts verlassen, muss von Fall zu Fall schauen, wie es ist.

Gestochere im Nebel, ja, ist ja kein Rechtsanwaltsforum hier Und Rechtsberatungen dürfen wir ja eh nicht - deshalb: Diskussion - oder Gestochere
__________________
Viele Grüße, Tom

Ein Foto zeigt nicht die Wahrheit. Es schlägt nur eine Möglichkeit vor._______
Tom D ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.10.2010, 20:18   #15
kearny
 
 
Registriert seit: 27.04.2006
Beiträge: 720
Zitat:
Zitat von Tom D Beitrag anzeigen
Kommt ganz auf die Bedingungen an, die der Hersteller vorgibt. Man kann sich auf nichts verlassen, muss von Fall zu Fall schauen, wie es ist.
So ist es, wenn es sich um Garantie handelt.
kearny ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 07.10.2010, 20:18   #16
Echidna
 
 
Registriert seit: 01.10.2003
Ort: Duisburg
Beiträge: 1.683
Zitat:
Zitat von Tom D Beitrag anzeigen
Kommt ganz auf die Bedingungen an, die der Hersteller vorgibt. Man kann sich auf nichts verlassen, muss von Fall zu Fall schauen, wie es ist.
Damit triffst Du den Nagel auf den Kopf.
__________________
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Echidna ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.10.2010, 20:30   #17
Dana

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 21.08.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 34.953
Ok...

Ich hatte irgendwann mal gehört (das war hier sogar, meine ich), dass Garantieleistungen nicht käufergebunden sind und hatte das auch brav so weiter gegeben. Dann kann das so nicht mehr stehen bleiben. Gut, das wollte ich einfach wissen. Danke!
__________________
Liebe Grüße!
Blowing out someone else's candle doesn't make yours shine any brighter.
Dana ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.10.2010, 20:48   #18
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.037
Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die bzgl. Umfang, Dauer und Randbedingungen nur durch den Hersteller definiert und geregelt wird. Es gibt auch keine allgemeingültigen Ansprüche auf Garantie. Sie mißt sich allein an der Garantiezusage des Herstellers selbst. Wenn der Hersteller die Garantie auf den Erstkäufer beschränkt, dann ist dem so. Geht der Umfang der Garantie über den der Gewährleistung hinaus, kann eine Garantie einen Mehrwert bedeuten. Tut sie es nicht und ist wohlmöglich beschränkter, dann ist das kein Beinbruch. Das tangiert nicht die Rechte, die sich aus der gesetzlich geregelten Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer ergeben.


Dat Ei
__________________


"Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich."
Dat Ei ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.10.2010, 23:02   #19
Horst
 
 
Registriert seit: 20.01.2004
Ort: CH-Wil
Beiträge: 312
In der Schweiz kann es etwas anders sein.

http://www.konsum.ch/Merkblaetter/Garantien.pdf

Gruss Horst
Horst ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.10.2010, 23:10   #20
Maschi
 
 
Registriert seit: 29.10.2008
Ort: Unna
Beiträge: 186
Es passt zwar jetzt nicht ganz so ganz zu Dana's Ausgangsfrage aber wenn ich das mit der Garantie und der Gewährleistung richtig verstanden habe müsste mein Händler also für die Reparatur meines 135er Zeiss aufkommen.
Selbiges leidet nämlich unter einem wackelnden Fronttubus. Das Problem ist Sony wohl bekannt und es wird wohl im Falle einer Reparatur ein Teil ersetzt.
__________________
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