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#11 | |
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
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Zitat:
Ich habe unseren Kinderwagen von einer Privatperson neuwertig bei Ebay gekauft, inkl. Kaufrechnung eines Versandhändlers. Der Wagen hatte nach einiger Zeit (auch die 6 Monate waren längst abgelaufen) diverse Mängel. Herstellergarantie gibt es nicht, also blieb mir nichts anderes übrig, als mich an den Händler zu wenden. Und obwohl nicht mein Name auf der Rechnung steht, ja ich bei denen noch nichtmal als Kunde registriert war, lief die Abwicklung völlig problemlos (Wagen wurde ausgetauscht). Die Sache mit dem falschen Namen auf der Rechnung usw. war natürlich klar, aber laut Auskunft der Mitarbeiter des Händlers sei das kein Problem. Ob das nun Kulanz war oder ob die sich damit nur an gesetzliche Bestimmungen gehalten haben, kann ich leider nicht sicher sagen. OK, sie haben nicht auf die Beweislastumkehr nach 6 Monaten gepocht o.ä., also könnte es auch einfach Kulanz gewesen sein, andererseits ging es da immerhin um über 400 Euro + sicherlich happige Versandkosten für den sperrigen Gegenstand...
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Gruß Jens Geändert von Jens N. (07.10.2010 um 20:12 Uhr) |
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#12 | |
Registriert seit: 27.04.2006
Beiträge: 720
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Zitat:
Ziemliches Gestochere im Nebel hier. |
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#13 | |
Registriert seit: 01.10.2003
Ort: Duisburg
Beiträge: 1.683
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Zitat:
Geläufig sind doch z.B. auch die Garantiebedingungen wie regelmäßige Inspektion in einer Fachwerkstatt oder Verwendung von Original-Ersatzteilen. Alles das ist zulässige Garantiebegrenzung.
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#14 |
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: Freigericht
Beiträge: 5.980
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Ja, deshalb meine Bemerkung in Beitrag #10. Kommt ganz auf die Bedingungen an, die der Hersteller vorgibt. Man kann sich auf nichts verlassen, muss von Fall zu Fall schauen, wie es ist.
Gestochere im Nebel, ja, ist ja kein Rechtsanwaltsforum hier ![]() ![]()
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Viele Grüße, Tom Ein Foto zeigt nicht die Wahrheit. Es schlägt nur eine Möglichkeit vor._______ |
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#15 |
Registriert seit: 27.04.2006
Beiträge: 720
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#16 | |
Registriert seit: 01.10.2003
Ort: Duisburg
Beiträge: 1.683
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Zitat:
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#17 |
Themenersteller
Registriert seit: 21.08.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 34.953
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Ok...
Ich hatte irgendwann mal gehört (das war hier sogar, meine ich), dass Garantieleistungen nicht käufergebunden sind und hatte das auch brav so weiter gegeben. Dann kann das so nicht mehr stehen bleiben. Gut, das wollte ich einfach wissen. Danke!
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Liebe Grüße! ![]() Blowing out someone else's candle doesn't make yours shine any brighter.
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#18 |
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.037
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Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die bzgl. Umfang, Dauer und Randbedingungen nur durch den Hersteller definiert und geregelt wird. Es gibt auch keine allgemeingültigen Ansprüche auf Garantie. Sie mißt sich allein an der Garantiezusage des Herstellers selbst. Wenn der Hersteller die Garantie auf den Erstkäufer beschränkt, dann ist dem so. Geht der Umfang der Garantie über den der Gewährleistung hinaus, kann eine Garantie einen Mehrwert bedeuten. Tut sie es nicht und ist wohlmöglich beschränkter, dann ist das kein Beinbruch. Das tangiert nicht die Rechte, die sich aus der gesetzlich geregelten Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer ergeben.
Dat Ei
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![]() "Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich." |
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#19 |
Registriert seit: 20.01.2004
Ort: CH-Wil
Beiträge: 312
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In der Schweiz kann es etwas anders sein.
http://www.konsum.ch/Merkblaetter/Garantien.pdf Gruss Horst |
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#20 |
Registriert seit: 29.10.2008
Ort: Unna
Beiträge: 186
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Es passt zwar jetzt nicht ganz so ganz zu Dana's Ausgangsfrage aber wenn ich das mit der Garantie und der Gewährleistung richtig verstanden habe müsste mein Händler also für die Reparatur meines 135er Zeiss aufkommen.
Selbiges leidet nämlich unter einem wackelnden Fronttubus. Das Problem ist Sony wohl bekannt und es wird wohl im Falle einer Reparatur ein Teil ersetzt. |
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