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Startseite » Forenübersicht » Kamera und Technik » Sony RX- und ZV-1-Serie » Original Akku in der A1
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Alt 05.05.2004, 10:15   #11
Crimson
 
 
Registriert seit: 16.01.2004
Beiträge: 6.426
heda,

ruhig ruhig

lasst ihn doch erst mal klären, wie die Sachlage wirklich ist und dann urteilen. Mit solcher Hektik und Augeregtheit wie hier im Moment erreicht man nicht immer das was man möchte und selten wie man es sich vorstellt
__________________

Crimson ist offline  
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Alt 05.05.2004, 10:50   #12
Hotzi
 
 
Registriert seit: 26.04.2004
Beiträge: 1.090
Hehe, ja mit ruhig angehen hast DU recht, aber ich kann ja von hier aus gut reden ;-)

Mal Spass beiseite : Sicher muss man das vor Ort oder wie auch immer ruhig angehen, schon um schnellstmöglich zu seinem Recht zu kommen.

Sollte sich herausstellen, dass der Händler hier versucht hat zu betrügen, würde ich aber zu solchen Mitteln greifen. Immerhin hat er ja jetzt wegen dem Kram auch noch ne Menge Aufwand und er hat nicht das erhalten, was er bezahlt hat.

Gruss

Hotzi
Hotzi ist offline  
Alt 05.05.2004, 11:15   #13
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Der Übersicht halber ein Originalakku und ein Nachbau (Replacement).
__________________
Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen...
Make Labskaus great again!
Glenroses Kentucky Stinger
Dimagier_Horst ist offline  
Alt 05.05.2004, 11:20   #14
hrcor1

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 04.05.2004
Beiträge: 11
Hallo Alle, bin begeister von der Resonanz.
Zuerst, es ist nicht Alta.
Zweitens, ich habe den Händler per Telefon und E-Mail auf den Sachverhalt aufmerksam gemacht und wir haben folgendes vereinbart.
Ich sende den Akku zurück und bekomme ein Originalteil.
Hoffe, es klappt, denn ich gehöre (noch) zu denen, die den Glauben an die Menschheit nicht vollständig verloren haben.
Ich war mir durchaus bewusst, dass bei einem Schnäppchen wie diesem als "Auslaufmodell" vielleicht gewisse Risiken drin sind, die man aber durch Rückgabe innerhalb 14 Tagen mindern kann.
Auf so etwas war ich aber , ehrlich gesagt, nicht vorbereitet.
hrcor1 ist offline  
Alt 05.05.2004, 11:22   #15
Göpli
 
 
Registriert seit: 22.10.2003
Beiträge: 779
Achtung!! Die Akkuladeanzeige in der Kamera ist leicht irreführend. Nochmal genau ansehen! Ich hab' mich erst täuschen lassen.
Voll sieht fast aus wie in gewohnter Weise halbvoll.
__________________
Gruß Göpli
Göpli ist offline  
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Alt 05.05.2004, 11:36   #16
Hotzi
 
 
Registriert seit: 26.04.2004
Beiträge: 1.090
Hehe, war der Händler sehr erstaunt ?

Es riecht nach Betrug und Du hast jetzt den Aufwand. Rechne mal die Stunde Zeit, die DU jetzt mit Rücksenden verbringst in Gehalt um, dann weisst Du wieviel Dir verloren geht. Minolta liefert mit hoher Wahrscheinlichkeit keine NoName-Akkus in der Cam aus, also ist davon auszugehen, dass der Inhalt der Verpackung manipuliert wurde.

Meiner Meinung nach solltest Du nun nicht den Händler loben, dass er so "kulant" ist, sondern ihn Dir merken und in Zukunft meiden. Ausserdem stehen Dir nach § 439 Absatz 2 BGB Schadensersatz für Deine Aufwendungen zu.

Gruss

Hotzi
Hotzi ist offline  
Alt 05.05.2004, 12:01   #17
Tom
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
Zitat:
Zitat von Hotzi
Ausserdem stehen Dir nach § 439 Absatz 2 BGB Schadensersatz für Deine Aufwendungen zu.

Gruss
Hotzi
Hey Hotzi,
Du scheinst ja juristisch bewandert zu sein, bist Du RA oder sowas ähnliches?

Welche Chancen hätte ich, wenn ich wegen Nichteinhaltung der Spezifikation mein Magicstor 2GB zurückgeben will?
Habe ich auch Anspruch auf die Versandkosten (hin und zurück)?
Wer ist mein Ansprechpartner?
Der Versandhändler oder der Magicstor-Importeur?
Der Magicstor-e-mail-Support antwortet jedenfalls nicht auf meine Reklamationen...

Tom
Tom ist offline  
Alt 05.05.2004, 12:14   #18
Hotzi
 
 
Registriert seit: 26.04.2004
Beiträge: 1.090
Hallo,

nein ich bin kein RA, mich "kotzt" es nur an, dass man heutzutage fast Alles reklamieren muss.

Dazu muss ich sagen: Dass man mit vielen Händlern gut auskommt, aber einige eben gegen Gesetze verstossen, zum Beispiel wollte mir mal Conrad Elektronik in München eine defekte Farbpatrone (neu) nicht umtauschen, wogegen dieser Akkushop hier: http://www.oege-energy.de sehr sehr kulant ist und auch Rücksendekosten wie vorgeschrieben ersetzt.

Also mal was zur Gewährleistung:

In Deutschland ist immer der Händler in der Pflicht, diese Gewährleistung ist im BGB geregelt und kann NICHT durch AGB oder Nebenabreden eingeschränkt werden. Die Garantie des Herstellers ist freiwillig, ein Händler kann nicht die Gewährleistung mit Hinweis auf Garantie verweigern.

Die wichtigen BGB Gesetze:

Allgemein:
http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html
Nacherfüllung:
http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html
Beweislastumkehr:
http://dejure.org/gesetze/BGB/476.html

Wenn DU sagst, dass das Magicstore nicht den Specs entspricht, so könnte man das als Mangel auslegen (aber da gibts noch ne andere Variante). Jedenfalls kannst Du vom Händler nach § 439 BGB Nacherfüllung verlangen. Das Produkt liegt ausserhalb der Specs, er wird demnach nicht nacherfüllen können, da andere Drives sicher die selben Eigenschaften haben (was zu testen wäre). Kann er nicht nachbessern kannst Du vom Kauf zurücktreten und Du könntest nach Absatz 2 § 439 BGB Ersatz der Reklamationsaufwendungen verlangen. Bei kulanten Händlern spart man sich das, insofern die nichts dafür können, dass der Hersteller falsche Angaben machen (die können das nach dem HGB beim Hersteller geltend machen).

Tritt der Mangel innerhalb der ersten 6 Monate auf, so ist davon auszugehen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag (§ 476 BGB), es sei denn der Händler kann das Gegenteil beweisen, in diesem Fall must Du Dich nicht auf Nachbesserungen durch Reparatur oder so einlassen, Du hast das Recht, sofort das Teil umgetauscht zu bekommen.

Gruss

Hotzi

Hier mal 2 Dinge aus der Praxis:

Fall1: Mein Nachbar bat mich, zusammen und unter Nutzung meines Kombis ein Gästesofa im Möbelhaus zu kaufen.

Das Sofa war verpackt und einen Mangel stellten wir demnach erst daheim fest. Ich weigerte mich, nochmals zum Möbelhaus zu fahren (40 km). Ich sagte dem Nachbarn was er tun soll und er rief beim Möbelhaus an:

Stark verkürzt: Wir mussten ein paar telefontanten überrollen um den richtigen Ansprechpartner zu finden.

Möbelhaus: Sie müssen das Sofa vorbeibringen
Nachbar: Ich habe keinen Kombi, wie soll ich das tun ? Ich kann gern eine Spedition beauftragen, werden dann aber die Kosten nach § 439,2 BGB auf Sie umlegen.

Fazit: Da die ja eh jeden Tag mehrere Transporter aus diesem Möbelhaus bei uns auf der A8 gen München unterwegs sind, haben die ein neues Sofa gebracht und das alte abgeholt.

Fall 2:

Meine Mutter kauft einen Toaster, der Toaster hatte einen Sachmangel.
Mutter ging in den Laden zurück, ein Tauschgerät war nicht da, Laden bestand rechtswidrig auf Reparatur.


Meine Mutter arbeitet fast jeden Tag bis 20 Uhr und fängt recht früh an, muss ihren Lebensunterhalt allein bestreiten und wegen so einer Lapalie von Toaster sollte sie also irgendwann nochmals in die Stadt fahren und so lang keinen Toaster haben...

Ich erfuhr davon und teilte dem Geschäftsführer per Email die Rechtslage mit, abends wurde meine Mutter das Geld vorbeigebracht.
Hotzi ist offline  
Alt 05.05.2004, 13:06   #19
Tom
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
Hallo Hotzi,
danke für Deine ausführliche Antwort.

Zitat:
Zitat von Hotzi
...mich "kotzt" es nur an, dass man heutzutage fast Alles reklamieren muss.
Wem sagst Du das...

Zitat:
Zitat von Hotzi
...wogegen dieser Akkushop ... sehr sehr kulant ist und auch Rücksendekosten wie vorgeschrieben ersetzt.
Betrifft dies auch bei Wandlung den ursprünglichen Versand der Ware zu mir?
Schließlich habe ich das schon bezahlt und möchte das auch wieder zurück haben.

Zitat:
Zitat von Hotzi
Also mal was zur Gewährleistung:
In Deutschland ist immer der Händler in der Pflicht, diese Gewährleistung ist im BGB geregelt und kann NICHT durch AGB oder Nebenabreden eingeschränkt werden. Die Garantie des Herstellers ist freiwillig, ein Händler kann nicht die Gewährleistung mit Hinweis auf Garantie verweigern.
Also muß ich beim Versandhändler reklamieren.

Zitat:
Zitat von Hotzi
Wenn DU sagst, dass das Magicstore nicht den Specs entspricht, so könnte man das als Mangel auslegen (aber da gibts noch ne andere Variante). Jedenfalls kannst Du vom Händler nach § 439 BGB Nacherfüllung verlangen.
Das sage nicht nur ich, bisher konnte noch niemand hier im Forum dem Magicstor eine gute Datentransferrate bescheinigen.
Andere hatten zwar noch größere Probleme (z.T. sogar völliges Versagen bei bestimmten Temperaturen) aber kann man sich auf so ein "Qualitätsprodukt" denn überhaupt verlassen?
Ich möchte jedenfalls nicht am Ende eines Urlaubs mit defektem Magicstor und verlorenen Bildern dastehen...

Zitat:
Zitat von Hotzi
Das Produkt liegt ausserhalb der Specs, er wird demnach nicht nacherfüllen können, da andere Drives sicher die selben Eigenschaften haben (was zu testen wäre).
Das zu testen müßte wohl der Händler tun.
Die Tests die hier im Forum gelaufen sind, sind ja anzahlmäßig leider nicht repräsentativ genug um eine grundsätzliche Aussage zu machen.

Zitat:
Zitat von Hotzi
Kann er nicht nachbessern kannst Du vom Kauf zurücktreten und Du könntest nach Absatz 2 § 439 BGB Ersatz der Reklamationsaufwendungen verlangen.
Betrifft das dann auch die happige Versandpauschale, die ich bereits mit dem Kaufpreis bezahlt habe?

Zitat:
Zitat von Hotzi
Bei kulanten Händlern spart man sich das, insofern die nichts dafür können, dass der Hersteller falsche Angaben machen (die können das nach dem HGB beim Hersteller geltend machen).
Ja natürlich.
Aber sehr kulant scheint der leider nicht zu sein, es hatte schon Ärger gegeben wegen der unzureichenden Verpackung des Magicstors.

Zitat:
Zitat von Hotzi
Tritt der Mangel innerhalb der ersten 6 Monate auf, so ist davon auszugehen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag (§ 476 BGB), es sei denn der Händler kann das Gegenteil beweisen, in diesem Fall must Du Dich nicht auf Nachbesserungen durch Reparatur oder so einlassen, Du hast das Recht, sofort das Teil umgetauscht zu bekommen.
Ja, ist innerhalb der 6-Monats-Frist.

Tom
Tom ist offline  
Alt 05.05.2004, 13:41   #20
Hotzi
 
 
Registriert seit: 26.04.2004
Beiträge: 1.090
Hallo,

eines nicht vergessen; Ich bin kein RA, denke aber dass ich richtig liege, habe sowas vergleichbares schon mal gegenGeld prüfen lassen und hat sich laut Verbraucherzentrale so verhalten.

Zitat:
Betrifft dies auch bei Wandlung den ursprünglichen Versand der Ware zu mir?
Schließlich habe ich das schon bezahlt und möchte das auch wieder zurück haben.
Wenn Du etwas bestellst und dies einen Sachmangel hat und es zur Rückgabe vom Kaufvertrag kommt, dann solltest Du in der Regel keinerlei Kosten übrig behalten, dazu fällt mir jetzt aber kein Beispiel / Gesetz ein, gilt aber nicht bei Teilmengen.
Im Falle einer erfolgreichen Reklamation hast Du ja Nichts geliefert bekommen, warum solltest Du dann in dem Fall Versand zahlen ?

Blöderweise gibts im Internet und Zeitschriften auch Anwälte, die gegensätzliche Meinungen haben. Die also unseriös bekannte Zeitschrift Chip zum Beispiel unterschlägt in ihren Tipps den § 476 BGB und behauptet, dass der Händler nicht umtauschen müsse.
Aus meiner Sicht ist es aber so: Dass wenn ein artikel innerhalb der ersten 6 Monate einen Sachmangel zeigt und der Händler nicht beweisen kann, dass der Kunde den Mangel verursacht hat, davon auszugehen ist, dass der Mangel schon bei Gefahrenübergang (Kauf / Lieferung) vorlag. Daher hat der Kunde ja niemals ein mangelfreies Produkt erhalten, demnach würde ich mich da niemals auf Nachbesserung einlassen. Das hatte mir die Verbraucherzentrale so bestätigt.

Ich persönlich würde die Zusendegebühr nicht zahlen, wenn es zu einer erfolgreichen Reklamation gekommen ist, nur greifbare Belege dazu fallen mir gerade leider nicht ein.

Siehe auch Sachmängelfreiheit bei Übergabe

http://dejure.org/gesetze/BGB/433.html

Dies sollte man bei Reklamationen immer in Zusammenhang mit § 476 sehen.

Zum Thema zugesicherte Eigeschaften:

http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html

In Deinem Fall hat sich in der Regel der Verkäufer die Eigenschaftsbeschreibung des Herstellers zu eigen gemacht. Problematisch ist allerdings, dass der Verkäufer nicht zugesichert hat, dass diese Karte in Deiner Cam diese Transferleistung erreicht. Die Minolta Cams sind sowieso sau lahm beim USB Transfer. Da Du selbst kein versagendes Gerät hast, hast Du hier keine Argmentation, erst wenn das Teil kaputt ging.

Hier wäre zu klären, ob das Gerät unter keinen Umständen die Transferrate erreicht -> das würde in einem Gutachten ausarten.

Gruss

Hotzi
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