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#11 |
Registriert seit: 10.04.2004
Ort: D-81241 München
Beiträge: 66
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ich denke die wollen damit vor allem die Fotografierei mit Fotohandys etwas einschränken...z.B. im Schwimmbahd oder so..
Gruß Mannir |
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#12 | |
Erleuchter
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 26.668
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Zitat:
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#13 |
Themenersteller
Registriert seit: 16.01.2004
Beiträge: 6.441
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@all,
an wen und was es sich richten soll ist offensichtlich - was damit aber angestellt werden kann, ist etwas anderes und das beunruhigt mich - vorsichtig ausgedrückt - etwas ![]() Ich bin kein Jurist, aber in entsprechender Auslegung des in den Links zu findenden Textes - habe schon mit einem gesprochen - gute Nacht ![]() Bin eigentlich ganz froh, dass ich lieber Landschaft und Pflanzen fote ![]()
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#14 | |
Erleuchter
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 26.668
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Zitat:
Hallo Markus, das Problem wird in der 1. Novelle gelöst ![]() |
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#15 | |
Themenersteller
Registriert seit: 16.01.2004
Beiträge: 6.441
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Zitat:
das könnte sein. Ich lasse mich dann gerne von einer Tulpe anklagen. Vielleicht kann ich das Problem dann einfach durch Verblühen lassen aussitzen. Bei einer Landschaft ist das schon schwiriger, deren Halbwertzeiten übersteigen meine eigene doch beträchtlich. Ich bin mir aber bei dem Thema nicht ganz sicher, ob ich es jetzt lustig oder eher weniger lustig sehen soll. Wenn es - wie es aussieht - wirklich solche Gesetze gibt bzw. geben wird, dann könnte es sein, dass viele von uns in absehbarer Zeit noch in Kontakt mit der Ausführung kommen könnten - und der Gedanke gefällt mir überhaupt nicht.
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#16 |
Erleuchter
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 26.668
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Hallo Markus,
eine Tulpe geht noch, aber stell Dir vor, Du fotest meinen Hund und ich als sein rechtlicher Vertreter bin dagegen, nicht vorstellbar ![]() |
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#17 | |
Themenersteller
Registriert seit: 16.01.2004
Beiträge: 6.441
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Zitat:
erst recht, wenn du ihn dann gezielt auf mich losjagst und damit Recht bekommst ![]() Im nächsten Schritt werden allen Profifotografen, dann allen Semi- und etwas später allen Hobbyfotografen sämtliche Versicherungen gekündigt. Gleichzeitig werden Waffenscheine für Brennweitenbereiche eingeführt, natürlich mit kostenpflichtiger Erneuerung alle 3 Monate.
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#18 |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: in Sichtweite der Wasserkuppe
Beiträge: 28.341
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Mal ne blöde Frage:
war das nicht schon immer so ?? ich meine, dass man nicht einfach Leute ohne deren Einwilligung foten darf ?? Was ist daran eigentlich so neu ?? Das Recht am eigenen Bild gab es doch schon früher. Und es gab die bekannten Ausnahmen, die durch die Rechtsprechung festgeschrieben wurden (Menschenmengen, Promis). oder habe ich was entscheidendes übersehen ? PETER
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#19 | |
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 4.116
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Zitat:
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#20 |
Themenersteller
Registriert seit: 16.01.2004
Beiträge: 6.441
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in der Tat, die Unwissenheit selbst ist der Anfang allen Übels, deshalb hoffte ich hier den einen oder anderen wissenderen zu finden...
Wenn ich mir die Formulierungen aber mal ansehe, dann sind sie schon schärfer und zugleich unklarer. Es scheint einen unglaublichen Auslegungsspielraum zwischen "Straffreiheit zur Wahrung berechtigter Interessen" und "Der Versuch ist strafbar" zu geben. Vielleicht hat auch eine Juristenlobby das zur Sicherung der eigenen Existenz so klar formuliert ![]()
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