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Alt 26.01.2008, 13:27   #11
duncan.blues
 
 
Registriert seit: 12.12.2007
Ort: Nordschwarzwald
Beiträge: 5.100
Zitat:
Zitat von JoeJung Beitrag anzeigen
Genau das glaube ich nicht. Meiner Meinung nach darf ich - wenn ich kein Fotografen-Gewerbe angemeldet habe - nicht gegen Entgelt Fotos im Auftrag von anderen machen (z. B. Familienfotos, Portraits, Hochzeitsfotos). Kann diese Vermutung jemand bestätigen?
Grad erst gesehen dass es sich in diesem Fall um Österreich handelt. Da kann die Gesetzeslage natürlich anders sein.
Bin mir für Deutschland eigentlich ziemlich sicher, dass es nicht verboten ist. Du darfst IMHO genauso auch für jemanden gegen Geld aus etwas Holz einen Tisch zusammenbasteln, solange du dich dabei nicht "Schreinermeister" nennst.
duncan.blues ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 26.01.2008, 13:31   #12
jameek
 
 
Registriert seit: 27.03.2004
Ort: 47877
Beiträge: 2.316
Mal was anderes:
Hat ihn vielleicht jemand der abgebildeten Personen verklagt?
Das Recht am eigenen Bild in Anspruch genommen?
Wenn da nämlich keine Gruppe auf dem Bild zu sehen ist, sondern eine Einzelperson (oder mehrere Personen deutlich erkennbar) und er von denen keine Veröffentlichungsgenehmigung hat, dann hat er gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen. Das könnte ich mir als einzige Erklärung vorstellen.
Und leider leider: Mit Recht... Denn in der Überflutung mit Bildern ist es meiner Meinung nach sehr wichtig, zu differenzieren was ich veröffentlichen kann und was nur für mich privat ist...
jameek ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.01.2008, 13:40   #13
duncan.blues
 
 
Registriert seit: 12.12.2007
Ort: Nordschwarzwald
Beiträge: 5.100
Das mit der Gesetzeslage ist mitunter wirklich knifflig. Du kannst theoretisch von der Stadt Paris verklagt werden, wenn du ein Bild vom Eiffelturm schiesst und damit Geld verdienst. Ebenso kannst du als Kunde auf die Nase fallen, wenn du dir bei einem Fotografen Bilder für Bewerbungsschreiben machen lässt und das Bild dann hinterher auch auf deine Webseite packst. Der Fotograf kann dann klagen weil du ggf. keine Rechte für die Online-Veröffentlichung mitgekauft hast.

Irgendwo gab's mal ne Webseite, wo jemand einen ganz normalen Alltag eines Durchschnittsbürgers vom Aufstehen bis zum ins Bett gehen aufgelistet hat und hinterher zusammengestellt hat, wie oft dieser im Laufe des Tages ohne es zu ahnen etliche Gesetze verletzt hat, die zusammengenommen im schlimmsten Fall horrende Strafen hätten nach sich ziehen können.
Prinzipiell steht man heutzutage sobald man das Bein aus dem Bett schwingt, mit selbigem schon halb im Knast.
duncan.blues ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.01.2008, 13:46   #14
binbald
 
 
Registriert seit: 24.12.2005
Beiträge: 7.536
Meiner Erinnerung nach ist Fotograf in Deutschland keine geschützte Berufsbezeichnung und auch kein Gewerbe.
Man darf zunächst einmal alles und jeden fotografieren, signieren und publizieren (Genehmigung vorausgesetzt) und dafür auch Geld verlangen und erhalten. Das Gehalt muss man versteuern, aber einen Anspruch auf "Fotografen"schutz habe die Profis nicht. Insofern unterscheidet sich das von Österreich. Bitte korrigiert mich, wenn falsch.
__________________
Gruß,
Michael
binbald ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.01.2008, 13:48   #15
meshua
 
 
Registriert seit: 08.08.2005
Ort: Ocean Ave, San Francisco, CA 94112
Beiträge: 5.473
Zitat:
Zitat von JoeJung Beitrag anzeigen
Genau das glaube ich nicht. Meiner Meinung nach darf ich - wenn ich kein Fotografen-Gewerbe angemeldet habe - nicht gegen Entgelt Fotos im Auftrag von anderen machen (z. B. Familienfotos, Portraits, Hochzeitsfotos). Kann diese Vermutung jemand bestätigen?
Eine gute Frage. Hier wuerde ich mich in meinen Persoenlichkeitsrechten veletzt sehen. Wenn ich mir fuer einen Auftrag aussuche, darf doch mir ueberlassen sein. Solange er sich nicht fuer etwas ausgibt, was er nicht ist...

In Deutschland scheint die Bezeichnung "Fotograf" nicht (mehr) als Handwerk geschutzt zu sein. Das heist, diese Berufung darf jeder zulassungsfrei fuehren ("Novellierung der Handwerksordnung zum 01.01.2004"). Alternativ kann man sich auch "Foto-Designer" schimpfen

Gruesse, Torsten.
__________________
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meshua ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 26.01.2008, 13:57   #16
binbald
 
 
Registriert seit: 24.12.2005
Beiträge: 7.536
Vielleicht sollte man differenzieren zwischen Gelegenheitsfotografie, wo man ab und zu eine Aufwandsentschädigung bekommt und handwerklicher Fotografie. Von der Vorgehensweise und von den Finanzen gibt es da schon gewisse Unterschiede, die auch rechtliche Konsequenzen haben. In meinem vorigen Posting bin ich von ersterem ausgegangen, bei letzterem bräuchte man Gewerbeanmeldung, Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft, evtl. auch Haftpflicht.
__________________
Gruß,
Michael
binbald ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.01.2008, 14:25   #17
abc
 
 
Registriert seit: 14.12.2007
Beiträge: 753
Zitat:
Zitat von duncan.blues
Ebenso kannst du als Kunde auf die Nase fallen, wenn du dir bei einem Fotografen Bilder für Bewerbungsschreiben machen lässt und das Bild dann hinterher auch auf deine Webseite packst. Der Fotograf kann dann klagen weil du ggf. keine Rechte für die Online-Veröffentlichung mitgekauft hast.
Die Urheberrechte liegen beim Fotografen, was er verkaufen kann sind die Nutzungsrechte und die sind im Idealfall vertraglich vereinbart. Also zum Beispiel als Verwendung in einem Prospekt, Auflage 50 000. (eingeschränktes Nutzungsrecht)

Gruß Thomas
abc ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.01.2008, 14:58   #18
duncan.blues
 
 
Registriert seit: 12.12.2007
Ort: Nordschwarzwald
Beiträge: 5.100
Zitat:
Zitat von abc Beitrag anzeigen
Die Urheberrechte liegen beim Fotografen, was er verkaufen kann sind die Nutzungsrechte und die sind im Idealfall vertraglich vereinbart. Also zum Beispiel als Verwendung in einem Prospekt, Auflage 50 000. (eingeschränktes Nutzungsrecht)
Genau das meinte ich. Da muss man schon als Kunde drauf achten. Blauäugig könnte man sonst schnell meinen "ich hab das Foto doch gekauft" aber im Normalfall bleibt das Urheberrecht beim Fotografen und man bekommt nur ein wie auch immer geartetes Nutzungsrecht. Wissen vermutlich die wenigsten die zum Fotografen gehen.
duncan.blues ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.01.2008, 15:13   #19
gpo
 
 
Registriert seit: 15.03.2004
Ort: Hamburg
Beiträge: 12.012
Moin,

ja ja...Rätselraten ist angesagt

in Deutschland ist der "Meisterzwang" aufgehoben...seit 2004!
( in Österreich scheint es anders zu sein)

damit darf JEDER auch Hochzeiten fotografieren...
und das "gewerblich" nutzen???

nur hier liegt der Kernpunkt im "gewerblich"...
heißt der ganze Rattenschwanz mit Anmeldung, Finanzamt und HK

kommt dazu

das wird dann letztlich immer...."gerne mal vergessen"!!!
####

auch die Bezeichnung "Fotograf"...
ist nicht ganz klar, denn ich darf mich "Fotograf" nennen, da ich den Meister habe...

andere dürfen sich "anders nennen"

wobei ich eines selber nun nicht verstehe....
alle wollen nicht das brimburium des herkömmlichen Fotografen mitmachen,
wozu natürlich eine solide Aiusbildung gehört...

kommen aber auch nicht auf die Idee....sich anders zu nennen wie z.B.

Fotokünstler, Digitalartist, Digitalprofi, Knips-dich-digital...usw.usw.usw

die Aussagen dazu sind äußert schwammig gehalten und offensichtlich
wird hier mal wieder mehr Mundpropaganda geglaubt,
als tatsächlichem Wissen!!!

ich würde, an alle Nichtfotografen gerichtet...äußert vorsichtig agieren,
das kann richtig Geld kosten

####

Copyright...
erwähnte ManniC schon...ist denglish, hat hier in Deutschland keine Bedeutung und...
hier heißt es und gilt das...Urhebrrecht!!!

####
und dazu...
mir sind mittlerweile drei Fälle von Gerichtsverfahren gegen "digital-fotografen" bekannt,
die sich ....nicht an "die Regeln gehalten haben....
da geht es um Beträge jenseits von 5.000Piepen, als kein Pappenstil

####
Auskunft...
erteilen die Gewerbeämter

...nicht die Foren!!!

Mfg gpo
gpo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.01.2008, 15:49   #20
guenter_w
 
 
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
Hallo!

Vorsicht mit dem Begriff "gewerblich"! Wer gelegentlich mal ein Foto verkauft und dafür Honorar bekommt (kann auch Aufwandentschädigung heißen), muss nicht gleich ein Gewerbe anmelden. Die Auskunft des Steuerberaters reicht hinlänglich, um mit dem Finanzamt keine Probleme zu haben, ab welchem Umfang von einer gewerblichen Tätigkeit ausgegangen werden muss, erfährt man von der Handwerkskammer. Dass die Bezeichnung "Fotograf" nicht mehr geschützt ist und von jedem verwendet werden kann, auch wenn er mit dem Handy "fotet" (autsch!), kann man bedauern, aber nicht mehr ändern...

Gruß

Günter
__________________
"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!"
guenter_w ist offline   Mit Zitat antworten
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