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Alt 25.11.2007, 18:37   #11
Sonnenkind
 
 
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
Zitat:
Zitat von wutzel Beitrag anzeigen
Mein Fazit aus dieser Aktion ist das ich Artikel über 200€ in keinem Forum mehr kaufen werde wenn mir kein Rückgaberecht eingeräumt wird.
Das verstehe ich jetzt nicht wirklich...
Rückgaberecht hast Du bei fehlerhafter Ware generell, sofern nicht Wissentlich so gekauft. Was der Käufer Dir zusichert, ist solange irrelevant, solange Du nicht weißt, daß er dazu steht. Was hast Du davon, wenn er Dir ein Rückgaberecht zusichert und sich dann trotzdem sperrt?
__________________
10.000x ich darf nicht böse über´s Forum schreiben
Sonnenkind ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 25.11.2007, 18:55   #12
wutzel

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 23.05.2005
Ort: Regensburg
Beiträge: 9.415
Zitat:
Zitat von Sonnenkind Beitrag anzeigen
Das verstehe ich jetzt nicht wirklich...
Rückgaberecht hast Du bei fehlerhafter Ware generell, sofern nicht Wissentlich so gekauft. Was der Käufer Dir zusichert, ist solange irrelevant, solange Du nicht weißt, daß er dazu steht. Was hast Du davon, wenn er Dir ein Rückgaberecht zusichert und sich dann trotzdem sperrt?
Hast du sicher recht, ich bin gespannt wie sich das entwickelt.
Jemand der dir arglistig Schrott andreht wird sich natürlich eher weigern.
__________________
Gruß
Daniel
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wutzel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.11.2007, 19:50   #13
Jens N.
 
 
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
Zitat:
Zitat von wutzel Beitrag anzeigen
Sigma kann angeblich keine Objektive justieren.
Was genau bedeutet das? Sie können/wollen keine AF-Probleme justieren (z.B. weil sie das gerne auf die Kameras schieben, was so falsch IMO gar nicht ist), oder können sie keine Dezentrierungen beheben? Letzteres wäre ein Armutszeugnis, ich kann's mir aber ehrlich gesagt kaum vorstellen, erst recht bei den EX-Objektiven. Aber gut, gegen einen Austausch gegen ein anderes Exemplar hättest du ja sicher auch nichts, oder?

Zitat:
Ich habe mich jetzt insofern mit dem Verkäufer einigen können das wir den Prüfbereicht bei Sigma abwarten, was natürlich 4Wochen dauern kann.
Ich denke das ist vernünftig. Kann aber für dich natürlich auch böse enden, nämlich wenn Sigma da keinen Fehler finden will.

Zitat:
Mein Fazit aus dieser Aktion ist das ich Artikel über 200€ in keinem Forum mehr kaufen werde wenn mir kein Rückgaberecht eingeräumt wird.
Das mit dem Rückgaberecht ist aber auch für VERkäufer so eine Sache, speziell bei so teuren Dingen. Aber wie schon gesagt wurde: wenn etwas nachweislich Schrott ist/nicht der Beschreibung entspricht, dann hast du so oder so Möglichkeiten. Problematisch bei Objektiven ist natürlich immer auch die Frage, ab wann man etwas als nicht i.O. ansieht. Am besten ist immer noch Abholung, oder sich vorher ein paar Beispielbilder zeigen zu lassen.

Zitat:
P.S.: Die Sigma Garantiebedingungen sind eher schlecht, nicht übertragbar
Das steht in den Garantiebedingungen fast aller Hersteller, in der Praxis wird es eigentlich anders gehandhabt. Garantien sind immer an Waren gebunden, nicht an deren Besitzer.
__________________
Gruß Jens

Geändert von Jens N. (25.11.2007 um 19:53 Uhr)
Jens N. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.11.2007, 19:58   #14
frame
 
 
Registriert seit: 24.10.2007
Ort: Kehl und Oftringen
Beiträge: 3.092
Zitat:
Zitat von Jens N. Beitrag anzeigen
Das steht in den Garantiebedingungen fast aller Hersteller, in der Praxis wird es eigentlich anders gehandhabt. Garantien sind immer an Waren gebunden, nicht an deren Besitzer.
Nein, wenn man es völlig korrekt machen will muss man die Garantie schriftlich an den Käufer abtreten. Das hat Herr Schnurer mal in c't-TV erläutert. Ich hoffe ich erinnere mich noch genau genug.
Der Händler/Hersteller kann das aber nicht verweigern ausser er hat es in seinen Garantiebedingungen explizit ausgeschlossen (was Sigma ja zu tun scheint, zumindest für die erweiterte 3-Jahres-Garantie).
ciao
Frank
__________________
Some say I don’t play well with others…
frame ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.11.2007, 20:09   #15
Jens N.
 
 
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
Mag sein, mit diesen Feinheiten kenne ich mich nicht aus. Ich kann nur sagen, in der Praxis hatte ich noch nie Probleme mit der Garantie eines Geräts, nur weil ich nicht der Erstbesitzer war. Da war zwar auch noch nichts von Sigma dabei, aber auch dazu gibt es ja entsprechende Berichte. Auch die Geschichten mit "ausgefüllter Garantiekarte" usw. werden in der Praxis meist wesentlich lockerer gehandhabt, als in den Garantiebedingungen beschrieben. Wer etwas bei MM und co. kauft, hat ja auch nicht immer eine personalistierte Rechnung und eine vom Händler ausgefüllte/abgestempelte Garantiekarte habe ich persönlich selten gesehen.

Tamron schrieb mir auf Anfrage sogar einmal, daß sie ein Objektiv sogar ohne jede Rechnung/Garantiekarte annehmen würden, weil es damals nachweislich jünger als zwei Jahre war und dementsprechend innerhalb der Garantiezeit sein müsse. In Anspruch nehmen musste ich das jedoch nicht, also keine Ahnung ob das wirklich geklappt hätte.
__________________
Gruß Jens

Geändert von Jens N. (25.11.2007 um 20:13 Uhr)
Jens N. ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 25.11.2007, 21:29   #16
Tom
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
Beim Verkauf braucht der Verkäufer nur den Garantie/Gewährleistungsanspruch an Dich als sein Rechtsnachfolger abzutreten (am besten schriftlich, kostet ihn ja nix ).

Dann kann in den Garantiebedingungen des Herstellers stehen was will, als Rechtsnachfolger des Verkäufers muß er Dich exakt genauso behandeln, wie den Verkäufer selbst.
Tom ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.11.2007, 22:42   #17
topaxx
 
 
Registriert seit: 16.10.2003
Ort: D-52385 Schmidt
Beiträge: 2.935
Falsch ist, dass die Garantie auf den Gebrauchtkäufer übertragen werden kann. Die Garantie ist eine freiwillige Herstellerleistung, da kann der Hersteller in seinen Bedingungen festschreiben, was er zulässt und was nicht. Wenn da steht, dass die Garantie nicht übertragbar ist, dann ist sie es auch nicht.

Richtig ist, dass Sigma diese Garantiebedingungen wohl eher kulant auslegt: Ich hatte an meinem gebraucht gekauftem EX 70-200/2.8 DG massive Probleme mit der optischen Leistung, nachdem ich von der D70 auf die D80 und später die D200 gewechselt bin. Ich habe daraufhin das Objektiv samt Fehlerbschreibung, Garantiekarte und Originalrechnung mit namentlicher Nennung des Erstkäufers zum Service geschickt. Ca. 10-14 Tage später hatte ich das Objektiv neu justiert wieder zuhause liegen. Die Justage wurde für mich vollkommen kostenlos als "Garantiereparatur" ausgeführt!

Im vorliegenden Fall würde ich die Antwort von Sigma abwarten. Vielleicht ist es hier ja auch mit einer relativ simplen Justage gehalten.
__________________
Gruß Udo

...neuerdings wieder im Nikon-Universum...
topaxx ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.11.2007, 03:14   #18
katmai
 
 
Registriert seit: 07.07.2004
Ort: D-96052 Bamberg
Beiträge: 630
Nach meinen Erfahrungen ist Sigma im Service einer der kulantesten Hersteller die ich kenne... Mit Nikon hatte ich da bisher mehr Stress. Der Sigma-Service war beide Male, als ich sie in Anspruch genommen habe superfix und superschnell. Und beide Male hatte ich Rechnungen, die nicht auf meinen Namen ausgestellt waren - ergo: Wart erstmal ab, was Sigma nun macht.

Gruß,

katmai.
__________________
Mein PhotographieBlog und Onlinemagazin
katmai ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.11.2007, 06:28   #19
About Schmidt
 
 
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.918
Wegen der Garantie/Gewährleistung habe ich ja auch unter 2 vorgeschlagen, er möge den Verkäufer auffordern den Garantiefall für Ihn übernehmen, dann ist der mit der ganzen Übertragungsgeschichte aussen vor.
Drücke Dir die Daumen und hoffe auf ein gutes Ende für Dich und Dein Objektiv
Gruß Wolfgang
__________________
Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dort aufgrund seiner Erfahrung
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Alt 26.11.2007, 14:23   #20
Tom
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Beiträge: 4.424
Zitat:
Zitat von topaxx Beitrag anzeigen
Falsch ist, dass die Garantie auf den Gebrauchtkäufer übertragen werden kann. Die Garantie ist eine freiwillige Herstellerleistung, da kann der Hersteller in seinen Bedingungen festschreiben, was er zulässt und was nicht. Wenn da steht, dass die Garantie nicht übertragbar ist, dann ist sie es auch nicht.
Genau das wurde aber vor kurzem in einer Fernsehsendung (ct-Magazin ?) gesagt (Garantie-Anspruch auf Gebraucht-Käufer übertragbar).
Tom ist offline   Mit Zitat antworten
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