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Alt 12.02.2004, 12:10   #11
Basti
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 10.025
Hier hatten wir doch schon einmal die Diskussion um Domainnamen und wer wann welchen Namen beanspruchen darf. Hier macht ein bekannter Deutscher Anwalt wieder groß Reden von sich, lest selber und bildet euch eine Meinung :-)

Basti
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Alt 12.02.2004, 13:37   #12
joki
 
 
Registriert seit: 25.11.2003
Beiträge: 6.800
Ich nehme an das Du die Kanzlei Gravenreuth u.a. meinst?

Hier finden sich übrigens sehr viele Urteile zum Thema Domain-Namen

Kanzlei Gravenreuth
__________________

joki ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.02.2004, 13:47   #13
Basti
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 10.025
Ja die Kanzlei meinte ich, die sind bekannt in der Szene wie ein bunter Hund. Mehr will ich eigentlich auch gar nicht sagen, sie polarisieren eben :-)

Basti
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Alt 12.02.2004, 19:39   #14
DigiAchim
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Mönchengladbach
Beiträge: 3.775
Zitat:
Zitat von Baschtl
Ja die Kanzlei meinte ich, die sind bekannt in der Szene wie ein bunter Hund. Mehr will ich eigentlich auch gar nicht sagen, sie polarisieren eben :-)

Basti
Ich habe auch in der Vergangenheit viel darüber gelesen
aber anscheined öffnet das Deutsche Recht solchen Leuten Tür und Tor zur Abzocke
nicht das alles in meinen Augen Unrecht ist was da an Abmahnungen usw. läuft aber ein Großteil schon
DigiAchim ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.02.2004, 00:50   #15
gomaringer
 
 
Registriert seit: 08.01.2004
Ort: D-72810 Gomaringen
Beiträge: 63
1. wer Umlaut-Domains registrieren will,
kann das bereits jetzt (!) schon tun bei
www.hosteurope.de
und bei 1+1 .
Die Zuteilung erfolgt zum 1.3.04

2. Zum Thema Markenrecht und Umlautdomains
gibts fachkundige Infos bei www.sedo.de

3. Das Markenrecht in Verbindung mit dem UWG
definiert ganz klar, dass, wer schon eine "zerlegte" Domain hat
zB oeger.de, auch Anspruch auf öger.de hat.
Der Anspruch ist einklagbar, insbesondere dann,
wenn die Umlautdomain
zur Täuschung im Geschäftsverkehr verwendet wird.

gomaringer grüßles
der gomaringer
.
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Alt 14.02.2004, 09:36   #16
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Zitat:
Zitat von gomaringer
Der Anspruch ist einklagbar,
Da wäre ich vorsichtig; im hiesigen Raum gibt es eine Bereitschaft zur Konsistenz, nach der aus dem Besitz einer Domain oder aus der nicht gewerblichen Nutzung alleine noch keine Behinderung abgeleitet wird. Und auch dann wäre nur die Unterlassung durchsetzbar. Scheinbar hat DENIC hier die technischen Gegebenheiten gut rüberbringen können.
__________________
Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen...
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